Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020 - Untermaßnahmen

INFORMATION ZUR VERARBEITUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

EIP - Maßnahme 16.1

Hinweis für die Einreichung von Beitragsansuchen im Sinne der Untermaßnahme 16.1 des ELR 2014 - 2020

Es wird mitgeteilt, dass für die Untermaßnahme 16.1 ab dem 01. Juni 2022 bis auf unbestimmte Zeit keine Annahme der Gesuche erfolgen. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0471 415163 (Patrizia Bacchiega).

 

Nachfolgend sind die notwendigen Unterlagen für die Untermaßnahme 16.1, Auswahlkriterien, Auswahlverfahren und das Verfahrenshandbuch im Sinne der Maßnahme 16.1 (Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP "Landwirtschaftlicher Produktivität und Nachhaltigkeit") angeführt.

 

Unterlagen für das Beitragsansuchen

In Falle von Projekten, die im Sinne des "de minimis" abgewickelt werden, sind auch folgende Unterlagen einzureichen:

 

Unterlagen für Auszahlungsansuchen

 

 

Rangordnung der ausgewählten Projekte der Maßnahme 16.1

Im unten angeführten Dokument wird die Rangordnung der von der Auswahlkommission ausgewählten Projekte veröffentlicht.

Nachstehend veröffentlichen wir die neue Rangordnung der erneut ausgewählten Projekte, gemäß Dekret des Direktors der Abteilung Landwirtschaft Nr. 2466/2017, welches, in Ergänzung des Dekrets des Direktors der Abteilung Landwirtschaft Nr. 14960/2015, vorsieht, dass ein Vertreter der Verwaltungsbehörde des EFRE Programms, welche in der Abteilung Europa, Amt für Europäische Integration, angesiedelt ist, Mitglied der Auswahlkommission ist und sich an der Stimmabgabe beteiligt.

LEADER

Die lokale Entwicklung LEADER wird im Zeitraum 2014 – 2020 in den Berggebieten der Autonomen Provinz Bozen umgesetzt, die durch ihre Randlage die stärkste Benachteiligung und überdurchschnittlich große sozio-ökonomische Rückstände in ihrer Entwicklung aufweisen.

Bei der Auswahl werden der ländliche Charakter eines Gebietes, das Vorhandensein besonderer Benachteiligung und bestimmte sozioökonomische Parameter ins Auge gefasst.

Einladung zur Interessensbekundung betreffend die Kandidatur der Gemeinden im Leader - Bereich seitens der Bezirksgemeinschaften

Die Bezirksgemeinschaften der Autonomen Provinz Bozen werden eingeladen, die Kandidaturen der Gemeinden einzureichen, die zu Leadergebieten gehören möchten.

Formular für Beitragsansuchen Untermaßnahme 19.1 LEADER

Formular für Beitragsansuchen Untermaßnahme 19.2 LEADER (nur für Projekte, welche von den LAG ausgewählt wurden)

man ersucht die Ansuchen durch PEC-Mail zu senden (lweu.agriue@pec.prov.bz.it)

 

 

Formular für Beitragsansuchen Untermaßnahme 19.3 LEADER - man ersucht die Ansuchen durch PEC-Mail mit pdf-A Format zu senden (lweu.agriue@pec.prov.bz.it)

 

 

Formular für Beitragsansuchen Untermaßnahme 19.4 LEADER - man ersucht die Ansuchen durch PEC-Mail mit pdf-A Format zu senden (lweu.agriue@pec.prov.bz.it)

Genehmigte Verfahrenshandbücher

 

 

Anzeige der Auswahl der LEADER Gebiete und Einladung zur Interessenbekundung betreffend der Lokalen Aktionspläne

Auswahlkriterien der Lokalen Entwicklungspläne

Genehmigung der LAG und der Lokalen Entwicklungsstrategien

Mit den Beschlüssen vom 09/08/2016 Nr. 894 und Nr. 895 und vom 06/09/2016 Nr. 977 der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen wurden die folgenden Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und die entsprechenden lokalen Entwicklungsstrategien für den Programmierungszeitraum 2014-2020 genehmigt:

LAG Vinschgau

LAG Südtiroler Grenzland

LAG Sarntaler Alpen

LAG Eisacktaler Dolomiten

LAG Wipptal 2020

LAG Pustertal

 

Laufende Ausschreibungen

LAG Sarntaler Alpen

http://grw.sarntal.com/de/leadergebiet-sarntaler-alpen-2014-2020/aufrufe.html

 

LAG Wipptal 2020

www.wipptal2020.eu

 

LAG Eisacktaler Dolomiten

www.eisacktalerdolomiten.eu

 

LAG Südtiroler Grenzland

http://burggrafenamt.riskommunal.net/de/LEADER/Aufrufe_Formulare

LAG Pustertal

https://www.rm-pustertal.eu/de/leadergebiet-pustertal-2014-2020/aktuelle-aufrufe

 

LAG Vinschgau

http://www.bzgvin.it/system/web/zusatzseite.aspx?detailonr=225034936-835&sprache=1&menuonr=225034821

Allgemeine Informationen

 

 

Es wird mitgeteilt, dass für die Untermaßnahme 7.3 ab dem 01. September 2020 bis auf unbestimmte Zeit keine Annahme der Gesuche erfolgen. Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für EU Strukturfonds in der Landwirtschaft.

 

Das zur Verfügung stehende Budget beträgt € 3.300.000,00.

Beitragsansuchen (die technischen Unterlagen für das Gesuch sind in der Vorlage aufgelistet)

 


Vorschuss (für zusätzliche Informationen wenden Sie sich an das Amt für EU Strukturfonds in der Landwirtschaft)

 

Teil- und Endabrechnungen (für zusätzliche Informationen wenden Sie sich an das Amt für EU Strukturfonds in der Landwirtschaft)

 

 

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 08.11.2016 Nr. 1223 Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des ELR zur Schaffung, zur Verbesserung und zum Ausbau von Breitbandinfrastruktur gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt genehmigt.

Rangordnung der ausgewählten Projekte der Maßnahme 7.3

Im unten angeführten Dokument wird die Rangordnung der von der Auswahlkommission ausgewählten Projekte veröffentlicht.

Hinweis für die Einreichung von Beitragsansuchen im Sinne der Untermaßnahme 4.2 des ELR 2014 - 2020

Kofinanzierung:

Es wird mitgeteilt, dass für die Untermaßnahme 4.2 ab 01. März 2023 bis zum 31. Mai 2023 Beihilfenanträge nur für den Sektor Wein für den Übergangszeitraum des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum gestellt werden können. Es können Gesuche bis zu einem maximalen Betrag von € 5,0 Millionen eingereicht werden. Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft (Robert Perathoner - 0471 41 51 04).

Landesmittel TOP UP:

Es wird mitgeteilt, dass für die Untermaßnahme 4.2 ab 01. Juli 2022 bis auf unbestimmte Zeit keine Annahme der Gesuche erfolgen. Informationen dazu erhalten Sie unter der Nummer 0471 41 51 04 (Robert Perathoner).

Verfahrenshandbuch der Untermaßnahme 4.2 "Verarbeitung, Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen"

 

 

Verwaltungsablauf für die Auszahlung von Vorschüssen

Das nachfolgende Dokument beinhaltet den Verwaltungsablauf und die zu verwendenden Unterlagen für die Auszahlung von Vorschüssen.

 

Angemessenheit der technischen Spesen

Im folgenden Dokument wird die Angemessenheit des Prozentsatzes der technischen Spesen von der internen Kommission beschlossen und bestätigt.

 

Rangordnung der ausgewählten Projekte der Maßnahme 4.2

Im unten angeführten Dokument wird die Rangordnung der von der Auswahlkommission ausgewählten Projekte veröffentlicht.

 

Nachfolgend sind die notwendigen Unterlagen für die Vorlage von Beitragsansuchen im Sinne der Maßnahme 4 - Untermaßnahme 4.2 Verarbeitung und Vermarktung angeführt.

Achtung:

Ab 1 Juli 2022 wurde kein neues Auswahlverfahren für die Förderung von Wirtschaftsgebäuden für die Haltung von Milchvieh eröffnet, da das dafür vorgesehene Budget ausgeschöpft worden ist.

Entsprechende Gesuche können im Sinne der Landesförderung Nr.11/1998 eingereicht werden.

Für weitere Informationen für die Untermaßnahme 4.1 - Unterstützung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben wenden Sie sich bitte an das Amt für ländliches Bauwesen, Telefonnummer: 0471/415154.

Bildungsmaßnahmen; Maßnahme 1

Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Beihilfengesuchen.

E-Mail: EuProjekte@provinz.bz.it

Flächenmaßnahmen

Mit Beschluss Nr. 812 vom 21. September 2021 wurden die Durchführungsbestimmungen für die Maßnahmen 10 - Agrarumweltmaßnahme, 11 - ökologischer Anbau und 13 - Ausgleichzulage von der Landesregierung neu genehmigt.

Am 20. September 2022 wurden die Durchführungsbestimmungen durch neue Parameter für die Berechnung der Prämien der Maßnahme 13 ergänzt.

 

Der Zweck des Dokuments, dessen Link unten angegeben ist, besteht darin, den Vorschlag für die Abgrenzung von Berggebieten zu überprüfen, der von der Autonomen Provinz Bozen in den Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (PSR) aufgenommen und der Europäischen Kommission am 22. 07/2014.
Aufgrund von Überlegungen, die nach diesem Datum gereift sind, erkennt die Provinz tatsächlich an, dass die vorgeschlagene Abgrenzung zu Missverständnissen führt und umformuliert und weiter verfeinert werden kann, um die Annahme des betreffenden Vorschlags und letztendlich der PSR zu erleichtern.

 

 

Der folgende Link verweist auf die ASTAT-Webseite mit allen Statistiken der Autonomen Provinz Bozen.

Istituto provinciale di statistica | Provincia autonoma di Bolzano - Alto Adige

 

Nachfolgend finden Sie eine Liste und eine Karte der benachteiligten Gemeinden der Autonomen Provinz Bozen.