Formulare
Richtlinien für die Förderung in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind
Weinbau - Änderung des Betriebsinhabers in der Weinbaukartei und in den Weinbergrollen sowie im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen
Weinbau - Antrag auf Änderung der Daten in der Weinbaukartei
Dieser Antrag muss bei folgenden Anliegen gestellt werden: Berichtigung in der Sortenaufteilung, Eintragung eines bereits angebrachten, beidseitigen Hagelschutznetzes
Weinbau - Antrag auf Eintragung einer Rebfläche in die Weinbaukartei (für neue Rebflächen die mit Pflanzgenehmigungen aus der staatlichen Zuteilung oder unter Verwendung von Pflanzrechten aus Rodungen welche vor 2016 erfolgten, genehmigt wurden)
Bezüglich der Verwendung der notwendigen Stempelmarke zu 16 € gibt es folgende Möglichkeiten: • Eigenerklärung über die Verwendung einer Stempelmarke • Bestätigung der erfolgten Einzahlung mittels Einzahlungsschein F24 (Steuerkodex / „codice tributo“ 1552) beilegen • Angabe des Nummernkodex der elektronischen Stempelmarke
Weinbau - Antrag auf Erteilung der Genehmigung für Wiederbepflanzungen von Rebflächen im selben Weinwirtschaftsjahr
Formular für die Meldung einer Rodung (im Herbst) mit umgehender Wiederbepflanzung (im darauffolgenden Frühjahr), bzw. für die Meldung einer Umveredelung. Abgabetermin: 30. November
Weinbau - Antrag auf Gewährung eines Kapitalbeitrages laut Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für den Erwerb von Maschinen, Anlagen und Behälter für die Weintraubenverarbeitung
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Anhang 1 - Erklärung zur Einstufung als KMU
(PDF 184 KB) -
Anhang 2 - Eigenerklärung landwirtschaftliche Flächen
(PDF 53 KB) -
Anhang 3 - Eigenerklärung zur Anerkennung als Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
(PDF 65 KB) -
Anhang 6 - Erklärung der Bankdaten
(PDF 133 KB) -
Anhang 7 - Betriebsbeschreibung
(PDF 184 KB) -
Anhang 8 - Ersatzerklärung Technischer Bericht
(PDF 67 KB) -
Anhang A - Eintragung in der Handelkammer als Einzelfirma
(PDF 24 KB) -
Anhang B - Eigenerklärung über die Eintragung in die Handelskammer als Genossenschaft
(PDF 31 KB) -
Anhang C- Erklärung über zusammenlebende Familienangehörige
(PDF 33 KB) -
Antrag auf Gewährung eines Kapitalbeitrages laut Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für den Erwerb von Maschinen, Anlagen und Behälter für die Weintraubenverarbeitung
(PDF 173 KB) -
Richtlinien Investitionsförderung
(PDF 675 KB) -
Endabrechnung: Investitionsgesuch laut Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013
(MS EXCEL 2007 19 KB)
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Anhang 1 - Erklärung zur Einstufung als KMU
Weinbau - Antrag um Eintragung in das Verzeichnis der Bezeichnung „Weingarten“
Weinbau - Antrag um Genehmigung für die erneute Anpflanzung bzw. Verlegung von Rebflächen
Die Verwendung der nach der Aufgabe einer Rebfläche erteilten Pflanzgenehmigung muss spätestens innerhalb des zweiten, auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres durch diese Meldung der erneuten Anpflanzung beantragt werden. Die entsprechende Pflanzung muss dann innerhalb von 3 Jahren erfolgen. Abgabetermin: ist der Mitteilung über die erteilte Pflanzgenehmigung zu entnehmen.
Weinbau - Meldung über die Rodung von Rebflächen
Rebflächen, die aufgegeben werden, müssen bis spätestens innerhalb 31. Juli des jeweiligen Weinwirtschaftsjahres abgemeldet werden. Bei nicht termingerechten Meldungen über die Aufgabe von Rebflächen, erfolgt die Streichung aus der Weinbaukartei, ohne dass eine entsprechende Pflanzgenehmigung erteilt werden kann. Die durch die Rodung freiwerdenden Pflanzgenehmigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können in diesem Zeitraum für eine Neupflanzung im eigenen Betrieb genutzt werden. Es ist allerdings notwendig, bereits innerhalb des zweiten Weinwirtschaftsjahres, welches auf die durchgeführte Rodung folgt, eine Meldung über die Erneute Anpflanzung der Rebflächen, am selben oder an einem anderen Standort zu machen. Erfolgt diese Meldung nicht zeitgerecht, so erlischt die Möglichkeit, die Pflanzgenehmigung zu verwenden.