Formulare
Weinbau - Meldung zur Beseitigung unter Aufsicht der Nebenerzeugnisse aus der Weinbereitung
Die Weinerzeuger in der Provinz Bozen haben die Möglichkeit Trester und Trub (beschränkt auf 7.000kg je Kellereibetrieb) als Wirtschaftsdünger auf Rebflächen auszubringen. Dazu bestehen Anleitungen zur guten fachlichen Praxis gemäß dem Dekret des Direktors der Abteilung Landwirtschaft vom 09. September 2009. Als alternative Nutzung können die Nebenerzeugnisse auch zur Erzeugung von Biogas oder zur technischen Verwertung zugeführt werden. Die Meldung der alternativen Nutzung muss 4 Tage vor der Ausbringung aus dem Kellereibetrieb mittels vorgegebenen Meldebogen an das Landesamt für Obst- und Weinbau und an ICQRF in San Michele (Tn) erfolgen.
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Anwendungsbestimmungen zum Ministerialdekret Nr. 7407 vom 4. August 2010 für die Beseitigung unter Aufsicht der Nebenerzeugnisse aus der Weinherstellung
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Dekret vom 06. August 2014, Nr. 392/31.2, Anwendungsbestimmungen für die Beseitigung unter Aufsicht der Nebenerzeugnisse aus der Weinherstellung
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Mitteilung betreffend die Nutzung von Nebenprodukten aus der Weinherstellung
(PDF 30 KB)
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Anwendungsbestimmungen zum Ministerialdekret Nr. 7407 vom 4. August 2010 für die Beseitigung unter Aufsicht der Nebenerzeugnisse aus der Weinherstellung
Behebung von Unwetterschäden - Antrag auf Beihilfe
Behebung von Unwetterschäden - Beschreibung des Schadens und der Wiederherstellungsarbeiten
Agrargemeinschaften (Interessentschaften, Nachbarschaften, usw.)
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Gemeinnutzungsgüter (Güter mit bürgerlichen Nutzungsrechten)
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Mitteilung des Ergebnisses der Wahl des Verwaltungskomitees von Fraktionen (Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsgüter)
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Berufsmäßiger landwirtschaftlicher Unternehmer oder landwirtschaftliche Gesellschaft
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