Information gemäß Art. 13 und Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016
Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung
Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 4, Landhaus 3a, 39100, Bozen,
E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it
PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it
Datenschutzbeauftragte (DSB)
Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: Autonome Provinz Bozen, Landhaus 1, Organisationsamt, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, 39100 Bozen;
E-Mail: dsb@provinz.bz.it
Zwecke der Verarbeitung
Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit der Eintragung in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von DPR 503/1999, L.G.10/1999 sowie D.L.H. 22/2007 angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor pro tempore der Abteilung 31 Landwirtschaft an seinem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Ursprung
Zur Vervollständigung des Verzeichnisses gemäß D.LH. vom 9. März 2007, Nr. 22, werden bestimmte Identifizierungsdaten (z.B. Meldeamtsdaten, Eintragung in Handelsregister, usw.) sowie bestimmte Flächen- und Tierdaten (z.B. bewirtschaftete Flächen in anderen Regionen) aus folgenden Datenbanken entnommen:
- SIAN (Sistema informativo agricolo nazionale)
- Steuerdatenbank
- Melderegister Südtiroler Gemeindenverband
- Infocamere (Handelsregister)
- BDN (Nationale Viehdatenbank)
- Obstbaukataster (Genossenschaften und Versteigerungen)
Mitteilung und Datenempfänger
Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden:
- SIAN (Sistema informativo agricolo nazionale)
- Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
- AGEA (Agenzia per le erogazioni in agricoltura)
- Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstwirtschaftspolitik und Tourismus
- Autorisierte landwirtschaftliche Dienstleistungsstellen (CAA)
- BDN (Nationale Viehdatenbank)
- Land- und forstwirtschaftliche Berufsorganisationen
- Erzeugergemeinschaften
- Zusammengeschlossene landwirtschaftlichen Unternehmen (z.B. Genossenschaften)
- Andere Subjekte, welche aufgrund einer ausdrücklichen Ermächtigung des Verantwortlichen für die Führung des Landesverzeichnisses Zugang zu den Daten desselben erhalten.
Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln.
Datenübermittlungen
Es werden keine personenbezogenen Daten an Drittländer außerhalb der EU übermittelt.
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer
Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person
Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Rechtsbehelfe
Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.