Allgemeine Informationen
In der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) zu erlassen. Darin sollen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden. Darüber hinaus wird die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden zu verringern. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Anwendern, Vertreibern und Beratern oder zur Kontrolle der Spritzgeräte. Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind ab 1.1.2014 anzuwenden.
In Italien wurde die EG-Richtlinie 128/2009 mit dem Legislativdekret vom 14. August 2012, Nr. 150, in nationales Recht umgesetzt.
- Broschüre “Vorschriften im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“
- Handbuch zum Schutz der Kulturen in der Biologischen Landwirtschaft (Herausgeber: Italienisches Landwirtschaftsministerium;nur in italienischer Version verfügbar)