Befähigungsnachweis für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung

Für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für berufliche Verwender bestimmt sind, ist ein gültiger Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser wird, wie der Befähigungsnachweis für Berater, vom Landesamt für Obst- und Weinbau ausgestellt. Der Befähigungsnachweis für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln wird hingegen vom Landesamt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit ausgestellt.

Für die Neuausstellung des entsprechenden Befähigungsnachweises ist der Besuch eines 20-stündigen Grundausbildungskurses sowie das Bestehen einer Eignungsprüfung in Quizform vorgeschrieben.

Die Befähigungsnachweise haben eine Gültigkeit von fünf Jahren und werden, bei Ablauf auf Antrag des Inhabers/der Inhaberin und nach Vorlage der Bestätigungen der Teilnahme an der obligatorischen Fortbildung im Ausmaß von wenigstens zwölf Stunden, vom zuständigen Landesamt verlängert.

Hier nachfolgend finden Sie die Informationen zur Neuausstellung, zur Verlängerung, zu Kursen und Prüfungsterminen sowie eine Aufstellung der Veranstaltungen, für deren Besuch ein entsprechendes Bildungsguthaben für die Verlängerung der Befähigungsnachweise anerkannt wird.

 

Kurse in deutscher Sprache

für die Ausstellung und für die Verlängerung des Befähigungsnachweises für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln werden von der Weiterbildungsgenossenschaft des Südtiroler Bauernbundes organisiert.

Information und Anmeldung zu den Kursen in deutscher Sprache:

Weiterbildungsgenossenschaft des Südtiroler Bauernbundes

Bozen – Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5
Infos: Weiterbildung - Südtiroler Bauernbund

Tel. 0471 999368.

E-Mail: weiterbildung@sbb.it

 

Kurse in italienischer Sprache

für die Ausstellung und für die Verlängerung des Befähigungsnachweises für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln werden von der „Scuola professionale per la frutti-viticoltura e il giardinaggio“, organisiert.

Termine:

Grundkurs für die Neuausstellung des Befähigungsnachweises (20 Std.)

15. und 16. Mai von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr

17. und 18 Mai 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr

19. Mai von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Ort:

Scuola professionale per la frutti-viticoltura e il giardinaggio (Landesberufsschule für Wein-, Obst- und Gartenbau)

Laimburg 19/4

39051 Pfatten

Tel. 0471 599399

Email fc.agricoltura@scuola.alto-adige.it

Sito internet: www.agraria.fpbz.it

Kurs für die Verlängerung des Befähigungsnachweises (12 Std)

Vom 22. bis 25. Mai 2023 jeweils von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Ort:

Scuola professionale per la frutti-viticoltura e il giardinaggio (Landesberufsschule für Wein-, Obst- und Gartenbau)

Laimburg 19/4

39051 Pfatten

 

Prüfungen:

Prüfungstermine sind mit dem Amt für Obst- und Weinbau zu vereinbaren

Tel. 0471-415140

E-Mail: fitobz@provinz.bz.it


Fortbildungskurs für die Neuausstellung/Verlängerung des Befähigungsnachweises für die Beratung

Kurstermin:

Donnerstag, 02. März 2023

(bei Bedarf ev. zusätzlicher Termin: Donnerstag. 16. März 2023)

08.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Zum Kursprogramm:

Information und Anmeldung

Weiterbildungsgenossenschaft des Südtiroler Bauernbundes

K.-M.-Gamper-Str. 5

39100 Bozen

Telefon 0471 999 368

E-Mail: weiterbildung@sbb.it

Verlängerung der Gültigkeit der Befähigungsnachweise aufgrund der Covid-19 Notfallmaßnahmen

Mit Schreiben vom 28.12.2020 hat das Landwirtschaftsministerium folgende Interpretation der im Artikel 224 – Abs. 5 bis (4-octies) des Gesetzes Nr. 77 vom 17. Juli 2020 festgelegten Bestimmungen über die Gültigkeit von Bescheinigungen / Befähigungen mitgeteilt:

Demnach ist die Gültigkeit jener Befähigungsnachweise, die

- im Jahr 2020 abgelaufenen sind, oder

- im Jahr 2021 im Zeitraum des Covid-19-Notfallzustandes verfallen, für 12 Monate oder jedenfalls wenigstens bis zum 90. Tag nach Aufhebung des Notfallzustandes verlängert.

Dasselbe gilt für die Bescheinigungen für die periodische Funktionskontrolle der Pflanzenschutzgeräte.

N.B. Der Covid-19-Notfallzustand wurde am 31. März 2022 beendet.

Mit der Gesetzesverordnung vom 29. Dezember 2022, Nr. 198 umgewandelt in Gesetz vom 24. Februar 2023, Nr. 14, wurde festgelegt, dass

die Gültigkeit der im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. August 2012, Nr. 150 ausgestellten und im Jahr 2022 abgelaufenen Befähigungsnachweise

- für den Ankauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmittel,

- für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und jene

- für die Beratung, sowie die

- Bescheinigungen über die Funktionskontrolle der Pflanzenschutzgeräte, bis zum 30. Juni 2023 verlängert wird.

 

Verlängerung des Befähigungsnachweises

Die rechtlichen Grundlagen:

Weitere Informationen:

Formulare:

Neuausstellung des Befähigungsnachweises

Die rechtlichen Grundlagen:

Weitere Informationen:

Zeitbegrenzter Entzug und Wiederruf des Befähigungsausweises

Die rechtlichen Grundlagen: