Änderungen der Erzeugervorschrift der Weine mit der geschützten geografischen Angabe „MITTERBERG“

Am 02.Mai 2018 hat das Konsortium Südtiroler Wein einen Abänderungsantrag für die Erzeugervorschrift der Weine mit der geschützten geografischen Angabe "Mitterberg" beim Amt für Obst- und Weinbau eingereicht. Im Zuge dieser Übermittlung wurden unten stehende Dokumente übermittelt:

Nach Aufforderung seitens des Amtes sind folgende Dokumente am 11.7.2018 nachgereicht worden:

Am 26.07.2018 sind an das Ministerium folgende zusätzliche Dokumente übermittelt worden:

Nach Aufforderung seitens des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus (MIPAAFT) vom 17.12.2018 sind folgende Dokumente nachgereicht worden:

Richtigstellung der Antwort betreffend die Bezeichnung "Passito" vom 18.04.2019

Antwortschreiben vom Konsortium Südtiroler Wein an das Ministerium vom 13.11.2019

Aufforderung vom Ministerium an das Konsortium Südtiroler Wein vom 06.12.2019

Antwort des Konsortium Südtiroler Wein auf die Aufforderung des Ministeriums vom 06.12.2019

Am 25-01-2020 ist im Amtsblatt der Republik folgende Mitteilung veröffentlicht worden:

Am 03-04-2020 ist im Amtsblatt der Republik folgendes Ministerialdekret zur Änderung der Erzeugervorschrift „ IGT Mitterberg“ veröffentlicht worden:

Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Genehmigung einer ordentlichen Änderung der Erzeugervorschriften eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (2020 / C 217/11) vom 1. Juli 2020