Gesetzliche Bestimmungen
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde mit Ministerialdekret vom 22. Jänner 2014 erlassen und sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit welchen die konkrete Umsetzung der Ziele der Richtlinie 2009/128/EG erfolgt.
EU-Rechtsvorschriften
- Richtlinie 2009/128/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
- Berichtigung der Richtlinie 2009/128/EG
- Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden
- Richtlinie 2009/127/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden
Staatliche Rechtsvorschriften
- Legislativdekret vom 14. August 2012, Nr. 150 - Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG
- Nationaler Aktionsplan für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) - Ministerialdekret vom 22. Jänner 2014
- Ministerialdekret vom 03. März 2015 - Bestimmungen zur periodischen Funktionskontrolle von Pflanzenschutzgeräten gemäß dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Ministerialdekret vom 10. März 2015 betreffend Leitlinien zum Schutz der aquatischen Umwelt, des Trinkwassers und der Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und des damit verbundenen Risikos in Natura 2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten
- Ministerialdekret vom 15. Februar 2017 - Anwendung der Mindestumweltkriterien, die verpflichtend in die technischen Pflichtenhefte der Ausschreibungen von Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln auf oder entlang des Schienennetzes sowie auf und entlang von Straßen aufgenommen werden müssen.
-
Ministerialdekret vom 20. November 2021, - Änderung und Ersetzung der Anlage des Dekretes vom 22. Jänner 2018, Nr. 3, betreffend die Maßnahmen und Anforderungen der Pflanzenschutzmittel für eine sichere Anwendung seitens der nicht beruflichen Verwender
Landesbestimmungen
- Beschluss der Landesregierung vom 01. Juli 2014, Nr. 817 - Vorschriften im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Beschluss der Landesregierung vom 24. März 2015, Nr. 351 – Bestimmungen zur periodischen Funktionskontrolle von Pflanzenschutzgeräten gemäß dem Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
- Beschluss der Landesregierung vom 22. August 2017, Nr. 908 - Leitlinien zur Regelung der Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. der damit verbundenen Risiken in Gebieten, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden
- Beschluss der Landesregierung vom 21. November 2017, Nr. 1279 - Benachrichtigung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Bereich
- Beschluss der Landesregierung vom 25. September 2018, Nr. 965 - Bestimmungen betreffend die Befähigungsnachweise für berufliche Verwender, für Vertreiber und für Berater von Pflanzenschutzmitteln - Widerruf der eigenen Beschlüsse Nr. 1410 vom 25. November 2014 und Nr. 531 vom 5. Mai 2015
- Beschluss der Landesregierung vom 03. März 2020, Nr. 141, betreffend zusätzliche Bestimmungen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Beschluss der Landesregierung vom 19. Jänner 2021, Nr. 29 betreffend die Abänderung des eigenen Beschlusses vom 3. März 2020, Nr. 141, betreffend die zusätzlichen Bestimmungen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Links:
Gesundheitsministerium – Seite über Pflanzenschutzmittel
Banca dati dei prodotti fitosanitari
Landwirtschaftsministerium – Pflanzenschutzmittel
https://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/5743
Reterurale – Nationaler Aktionsplan
https://www.reterurale.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/14003