Nationaler Aktionsplan für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)

In der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) zu erlassen. Darin sollen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden und die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden zu verringern. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Anwendern, Vertreibern und Beratern oder zur Kontrolle der Spritzgeräte und Sprüher.

In Italien wurde die EG-Richtlinie 128/2009 mit dem Legislativdekret vom 14. August 2012, Nr. 150, in nationales Recht umgesetzt, darauf aufbauend finden Sie auf dieser Seite alle Beschlüsse und Richtlinien der Landesregierung, welche für das Landesgebiet von Südtirol gelten (Abstandsregelung, Leitlinien, Sprühertest, Entzug Befähigungsnachweis u.v.m.)