Phytophtora ramorum

Der Erreger

Die Phytophthora – Arten gehören zur Gattung der Oomyceten. Die Art Phytophthora ramorum bildet verschiedene Sporentypen aus und befällt die oberirdischen Teile der Pflanzen. Auf befallenen Blättern bilden sich Sporangien aus, in denen sich bewegliche Zoosporen bilden. Diese Zoosporen breiten sich mit Hilfe von Geißeln aktiv im Wasser aus und infizieren neue Wirtspflanzen. Im infizierten Pflanzengewebe werden Chlamydosporen (dickwandige Dauersporen) gebildet, mit denen der Erreger über längere Zeit auch im Boden überleben kann. Die optimale Temperatur für den Pilz beträgt zwischen 2 ºC und 26ºC. Die Verbreitung des Erregers erfolgt über kontaminierte Erde, Wasser sowie über infizierte Pflanzen.

Wirtspflanzen

Die 3 häufigsten Wirtspflanzen sind: Rhododendron spp. (z.B. Alpenrose), Camelia spp. (z.B. Kamelie) sowie Viburnum spp. (z.B. Schneeball)

Symptome

Welche Symptome sichtbar werden hängt von der jeweiligen Wirtspflanze ab. Es können auch mehrere Symptome gleichzeitig auftreten. Grundsätzlich treten Blattflecken, Nekrosen an den Blattstielen, Trieben und unter der Rinde sowie Knospensterben und Schleimflussflecken an Ästen und Stämmen auf.

Nachweis im Labor

Um eine eindeutige Diagnose erstellen zu können, muss Phytophthora ramorum aus dem Pflanzengewebe isoliert und anhand der charakteristischen Chlamydosporen unter dem Mikroskop bestimmt werden. Um den Pilz eindeutig bestimmen zu können, ist oft eine molekularbiologische Untersuchung notwendig.

Bekämpfung

Da eine direkte Bekämpfung dieser Pilzkrankheit derzeit nicht möglich ist, sind vorbeugende Maßnahmen erforderlich. Eine Überdüngung, vor allem mit Stickstoff sowie Staunässe im Boden sollten vermieden werden. Weiters sollte auch auf die Oberkronenberegnung verzichtet werden, um lang anhaltende, infektionsfördernde Blattnässe zu vermeiden. Befallene Pflanzen müssen gerodet und verbrannt werden. Da der Erreger leicht mit Werkzeugen und Schuhen übertragen werden kann, ist es notwendig, diese gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Gesetzliche Regelung

Die Entscheidung der europäischen Kommission vom 19.Septmeber 2002 (2002/757/EG) regelt die vorläufigen Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Phytophthora ramorum.

In Italien regelt das Ministerialdekret vom 28.November 2002 die Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Phytophthora ramorum.

Phytophtora ramorum