Vergilbungskrankheiten der Rebe
Die bedeutendsten Vergilbungskrankheiten der Rebe sind die Schwarzholzkrankheit (Bois noir) und die Goldgelbe Vergilbung (Flavescence dorèe), welche in allen Weinbauzonen der Erde verbreitet sind. Die Goldgelbe Vergilbung ist eine Quarantänekrankheit und kann ohne gezielte Abwehrmaßnahmen zu erheblichen Ertragsverlusten führen und dadurch massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Weinbaubetriebe haben. Sie unterliegt der Melde- und Rodungspflicht.
Die Vergilbungskrankheiten werden durch Phytoplasmen, das sind Bakterien ohne Zellwände, verursacht und von Zikaden übertragen. Die Schwarzholzkrankheit tritt in Südtirol seit Ende der Neunzigerjahre vermehrt auf. Im Herbst 2016 wurde der erste Verdachtsfall von Goldgelber Vergilbung an einem Rebstock der Sorte Riesling in Klausen im Eisacktal bestätigt. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 8 Fälle, 2019 insgesamt 16 Fälle und 2020 insgesamt 57 Fälle von Goldgelber Vergilbung in Gemeinden im Südtiroler Überetsch und Unterland nachgewiesen. Es besteht die Gefahr einer weiteren Ausbreitung.
Symptome:
Da die Symptome der beiden Vergilbungskrankheiten optisch voneinander nicht zu unterscheiden sind, ist für die Identifizierung des Erregers eine molekularbiologische Laboranalyse notwendig. Die Symptome treten ab Ende Juni bis zum Spätherbst auf. Im Spätsommer bzw. zu Reifebeginn sind die Symptome am deutlichsten zu erkennen.
Blätter:
Die Blätter rollen sich nach unten ein und bilden daher eine Dreiecksform. Bei den weißen Sorten färben sich die Blätter gelblich, bei den roten Sorten rötlich. Weiteres werden die Blätter brüchig, spröde und entwickeln beim Zerdrücken ein metallisch knisterndes Geräusch.
Triebe:
Kranke Triebe verholzen meist nicht oder nur unvollständig, bleiben bis in den Winter grün, gummiartig und weisen teilweise Zick-Zack Wuchs auf. Auf den Trieben sind zudem schwarze, ölige Pusteln zu erkennen.
Gescheine, Beeren:
Die Gescheine sterben nach der Blüte vielfach ab und vertrocknen. Sollten die Symptome der Krankheit erst im Spätsommer auftreten, sind Trauben mit geschrumpften, unreifen und bitter schmeckenden Beeren zu finden. Diese Trauben sind für die Weinbereitung ungeeignet.
Überträger
Der Erreger der Schwarzholzkrankheit wird von der Zikade Hyalesthes obsoletus (Winden-Glasflügelzikade) übertragen. Die wichtigsten Wirtspflanzen für den Krankheitsüberträger sind Brennnessel (Urtica ssp.), Ackerwinde (Convulvulus arvensis) und Zaunwinde (Calystegia sepium).
Der Hauptvektor des Erregers der Goldgelben Vergilbung ist die Zikade Scaphoideus titanus (Amerikanische Rebzikade). Diese Zikade wickelt ihren gesamten Lebenszyklus auf der Rebe ab und wurde in Südtirol erstmals 2010 in Weinbergen in Salurn gefunden. Mittlerweile ist die Zikade in fast allen Weinbauzonen des Landes verbreitet. Infizierte Reben, stellen bei Vorhandensein des Vektors, immer ein hohes Risiko dar. Auch die folgend aufgelisteten Zikaden Phlogotettix cyclops, Dictyophara europaea, Orientus ishidae, Oncopsis alni, Allygus mixtus und Allygus modestus kommen als Überträger des Erregers der Goldgelben Vergilbung in Frage.
Neben der Gattung Vitis spp gelten auch Ailantus altissima (Götterbaum), Alnus spp (Erlen), Clematis vitalba (Gewöhnliche Waldrebe), Corylus avellana (Gemeine Hasel) und Salix spp (Weiden) als Wirtpflanzen der Goldgelben Vergilbung.
Sortenanfälligkeit gegenüber Vergilbungskrankheiten
Anfälligkeitsgrad | Sorte |
Sehr hoch | Chardonnay, Zweigelt |
Hoch | Kerner, Müller-Thurgau, Riesling |
Mittel | Burgundersorten, Gewürztraminer, Goldmuskateller, Lagrein |
Gering | Cabernet, Grüner Veltliner, Merlot, Sauvignon blanc, Silvaner, Vernatsch |
Bekämpfung
Neben der konsequenten, vollständigen Rodung samt den Wurzelstöcken von befallenen Reben ist die Bekämpfung von Scaphoideus titanus mittels der auf den Hauptvektor zugelassenen Insektiziden unerlässlich. Allerdings muss der Einsatzzeitpunkt gezielt gewählt sein, um einen guten Wirkungsgrad und Erfolg zu erzielen. In erster Linie zielt die Bekämpfung auf die Larvalstadien ab. Eine Grundvoraussetzung ist die Verwendung von gesundem Pflanzmaterial und die frühe Entfernung der Stockausschläge (Fußschabigen). Beim Nachsetzen von Reben Pflanzröhren verwenden. Bei Neupflanzungen sollte auch die Sortenanfälligkeit berücksichtigt werden, vor allem in Zonen wo die Vergilbungskrankheiten häufig auftreten.
Monitoring
Mit einem intensiven Monitoringprogramm überwacht der Pflanzenschutzdienst seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Versuchszentrum Laimburg und dem Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau die Vergilbungskrankheiten der Rebe in allen Weinbauzonen des Landes. Dabei wird die Überträgerzikade der Goldgelben Vergilbung Scaphoideus titanus durch visuelle Kontrollen, Klopfproben und Gelbtafeln überwacht (Auskunft über Populationsdichte und Flugverlauf). Weiters finden Flurbegehungen und Besprechungen zur Überprüfung der aktuellen Lage statt und von verdächtigen Rebstöcken werden Blattproben entnommen, die im Versuchszentrum Laimburg analysiert werden. Zudem werden verschiedene Informationsveranstaltungen (Präsentationen, Flurbegehungen) organisiert.
Melde- und Rodungspflicht
Die Goldgelbe Vergilbung unterliegt der Melde- und Rodungspflicht.
Mit Dekret des Amtsdirektors vom 23. März 2021, Nr. 5223 wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung (Grapevine flavescence dorèe phytoplasma) im Gebiet des Landes Südtirol erlassen.
Mit Dekret des Amtsdirektors vom 06. April 2021, Nr. 6095 wurden die abgegrenzten Gebiete (Befallszonen und Pufferzonen) der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorèe phytoplasma) im Gebiet des Landes Südtirol festgelegt.
Jeder Landwirt muss sich seiner Verantwortung bewusst sein, die Goldgelbe Vergilbung ist eine gefährliche Quarantänekrankheit, welche den Südtiroler Weinbau gefährdet und sich aufgrund der Untätigkeit (auch nur Einzelner) rasant ausbreiten kann.
Die Zusammenarbeit und der Einsatz jedes Einzelnen an seinem Platz sind für die Vorbeugung und Bekämpfung der Krankheit fundamental. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der Goldgelben Vergilbung verhindert werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Verdachtsfälle der Vergilbungskrankheiten der Rebe unverzüglich dem Pflanzenschutzdienst beim Amt für Obst- und Weinbau oder dem Südtiroler Beratungsring für Obst -und Weinbau, Bereich Weinbau, gemeldet werden müssen.
Kontakt
Brennerstrasse 6
39100 Bozen
Tel. 0471 415143
Fax 0471 415117
E-Mail: fitobz@provinz.bz.it, obst-weinbau@provinz.bz.it
Informationen und Downloads zu den beiden Vergilbungskrankheiten der Rebe
- Merkblatt: Vergilbungskrankheiten der Rebe
- Dekret des Amtsdirektors vom 6. April 2021, Nr. 6095 - Abgegrenzte Gebiete der Goldgelben Vergilbung der Rebe im Gebiet des Landes Südtirol
- Dekret des Amtsdirektors vom 23. März 2021 Nr. 5223 - Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe im Gebiet des Landes Südtirol
- Dekret des Amtsdirektors vom 14. Juni 2021 Nr. 10814 - Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung (Grapevine flavescence dorèe phytoplasma) der Rebe im Gebiet des Landes Südtirol- Obligatorische Bekämpfung Scaphoideus titanus