Eier-Erzeugercode

Der Eier-Erzeugercode wurde mit EG-Ver. Nr. 5/2001, in geltender Fassung, zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit eingeführt und gibt Rückschluss auf den Eierproduzenten und die Art der Haltung der Legehennen
- Seit 1. Januar 2004 müssen die einzelnen Eier mit einem Erzeugercode gekennzeichnet werden.
- Seit 1. Januar 2005 müssen auch Betriebe mit weniger als 350 Legehennen die einzelnen Eier mit dem Erzeugercode kennzeichnen.
- Seit 1. Juli 2005 müssen auch Eier, welche auf dem Bauernmarkt angeboten werden, mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden (Ausnahme nur für Betriebe mit nicht mehr als 50 Legehennen).
- Ausgenommen von der Stempelung sind Eier, welche direkt ab Hof an den Endverbraucher verkauft oder direkt beim Domizil des Endverbrauchers abgeliefert werden.
- Der Erzeugercode wird dem Eierproduzenten vom tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes Bozen zugeteilt.
- Der Code muss auf der Eierpackung beschrieben sein (Verbraucherhinweis).
Der Erzeugercode setzt sich zusammen aus:
- Zahl für das Haltungssystem: (0 = für biologische Produktion, 1 = für Freilandhaltung, 2 = für Bodenhaltung, 3 = für Käfighaltung)
- Code für den jeweiligen Mitgliedsstaat der EU (IT für Italien)
- ISTAT-Code der Gemeinde, in der sich der Betrieb mit Legehennen befindet (z.B. 019 für die Gemeinde Kastelruth)
- Kennzeichen der Provinz (BZ für Bozen)
- Fortlaufende dreistellige Nummer, welche der Sanitätsbetrieb jedem Betrieb mit Legehennen zuteilt (z.B. 001)