Geflügelgrippe
Stand: 2023
Die Geflügelgrippe wird auch als Geflügelpest, als Aviäre Influenza, als Vogelgrippe und seit 1981 als hochpathogenes aviäres Influenza-Virus (HPAI) bezeichnet.
Sie ist eine durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögel und andere Vögel betroffen sein können. Sie führt meist zum Tod der infizierten Vögel.
Einige Varianten der Geflügelpest-Viren, insbesondere die Variante H5N1, sind in Einzelfällen auf Menschen und katzenartige Zootiere übertragen worden.
Gefahr für Südtirol?
Die Wahrscheinlichkeit der Einschleppung der Geflügelgrippe nach Südtirol kann – laut Landesveterinärdirektor Dr. Paolo Zambotto – gegenwärtig als gering eingestuft werden.
Die Verbreitung der Geflügelgrippe
Die Geflügelpest kann fast alle Vogelarten infizieren; einige Arten sind resistenter gegen die Infektion. Als natürliches Reservoir für das Virus gelten wild lebende Enten und andere Wasservögel, die jedoch in der Regel nicht schwer erkranken, denn das Virus hat sich ihnen angepasst. Es benötigt diese Reservoirwirte für seine Vermehrung.
Stärker gefährdet sind vor allem Hühner und Puten, aber auch Fasane und Wachteln. Tauben sind resistenter gegen das Vogelgrippevirus.
Wanderwasservögel, See- und Küstenvögel sind weniger anfällig zu erkranken. Sie sind jedoch Überträger von Infektionskrankheiten und ihr Wanderverhalten trägt zur weiten geografischen Verbreitung bei.
Die Wanderung von Wildenten und anderen Zugvögeln könnte - laut Angaben des Nationalen Instituts für Wildfauna - für die Verbreitung der Geflügelgrippe verantwortlich sein.
Wildenten
Laut Mitteilungen des Gesundheitsministeriums und des nationalen Referenzzentrums für Geflügelgrippe liegen Italiens Risikogebiete hauptsächlich in den oberitalienischen Seengebieten, aber auch in Mittelitalien (Marken und Latium) sowie in Zonen in Süditalien. In Italien gibt es vor allem in Venetien, in der Lombardei und der Emilia Romagna Feuchtgebiete, die theoretisch ein Risiko zum Weitertragen der Krankheit darstellen könnten, da es in diesen Gebieten die größte Konzentration an Hausgeflügel in Italien gibt.
Geflügelimporte
Der Import von lebendem Geflügel (v. a. illegaler Import) stellt die größte Gefahr für die Einschleppung der Krankheit dar.
Die Ausbreitung des Virus über Fleisch oder Produkte ist laut Aussagen des Nationalen Referenzzentrums für Geflügelgrippe nicht von Bedeutung.
Liste der Zonen mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen
In der Nähe der folgenden Zonen werden bei erhöhtem Risiko der Ausbreitung der Geflügelgrippe spezifische Maßnahmen ergriffen, die von einer sorgfältigen Überwachung bis zur Entnahme von Proben und der Stallpflicht für Geflügel reichen.
- Zone Kalterer See und Montiggler Seen
- Zone Lana - Falschauermündung
- Zone Prader Sand - Schluderns
- Zone Haidersee und Reschensee
- Zone Stauseen Franzensfeste und Mühlbach
- Zone Stausee St. Lorenzen
- Zone Stausee Olang - Welsberg
- Zone Ahrner Auen
Maßnahmen
In Südtirol sind insgesamt etwa 200 Hühner haltende Betriebe registriert. Die in Südtirol durchgeführten Kontrollen haben in den vergangenen Jahren und bis jetzt nie das Vorhandensein des Virus der Geflügelgrippe aufgezeigt.
Die bislang vom Landestierärztlichen Dienst ergriffenen strengen Maßnahmen zeigten ihre Wirksamkeit.
Meldepflicht
Laut den geltenden internationalen Vorschriften hat der Besitzer oder Verantwortliche des Geflügel haltenden Betriebes die Pflicht, den gebietszuständigen tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes über eine abnorme Sterblichkeit oder auf Geflügelgrippe hindeutende Symptome zu informieren.
Überwachungssystem
In Italien gibt es bereits seit einigen Jahren ein Überwachungssystem zur schnellen Erfassung des Virus der Geflügelgrippe. Dieses System sieht vor, dass jährlich serologische Untersuchungen in einer festgelegten Zahl von Geflügelbetrieben durchgeführt werden. Die Anzahl der zu untersuchenden Betriebe ist umso höher, je mehr Betriebe in einer Zone vorhanden sind.
Außerdem sieht dieses System häufigere Kontrollen in einigen Indikatorbetrieben vor, die in den Feuchtgebieten Italiens liegen. In diesen Gebieten werden auch die Wandervögel untersucht.
Einfuhrstopp von Geflügel
Bei Neuausbrüchen der Geflügelgrippe blockiert die Europäische Kommission unverzüglich die Einfuhr von lebendem Geflügel und den davon stammenden Produkten aus sämtlichen Risikozonen (weitere Informationen: EUR-Lex, das Portal zum Recht der Europäischen Union).
Auskunft zur Geflügelgrippe
- Südtiroler Sanitätsbetrieb, Tierärztlicher Dienst Tel. 0471 43 57 30/31/32, E-Mail vet@sabes.it
- Autonome Provinz Bozen, Landestierärztlicher Dienst Tel. 0471 63 51 00, E-Mail vet@provinz.bz.it
- Autonome Provinz Bozen, Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit Tel. 0471 41 81 60, E-Mail praevention@provinz.bz.it
- Versuchsinstitut für Tierseuchenbekämpfung - komplexe Struktur des Einzugsgebiets Bozen Tel. 0471 63 30 62, E-Mail at6bz@izsvenezie.it
Links
- Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes
- Gesundheitsministerium: https://www.salute.gov.it
- Versuchsinstitut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien (IZSVe): https://www.izsvenezie.de
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen der Schweiz (BLV): https://www.blv.admin.ch