Aktuelles

Delegation aus Genua: Interesse an DNA-Datenbankprojekt für Hunde

Die eingeführte Pflicht der genetischen Profilierung von Hunden hat italienweit für Interesse gesorgt. Vertreterinnen und Vertreter aus Ligurien haben sich dazu bei Landesrat Schuler informiert.

Hundebesitzer mit Wohnsitz in Südtirol müssen ihren Hund durch ein genetisches Profil kennzeichnen lassen. Unterschiedliche Regionen Italiens interessieren sich sich für dieses Pilotprojekt aus Südtirol. Am gestrigen Donnerstag (9. Februar) hat sich eine Delegation aus Genua dazu mit Landesrat Schuler getroffen: Francesca Corso, Stadträtin für Territorialmarketing, Jugendpolitik, Not und Einsamkeit, Chancengleichheit und Tiere, Matteo Campora, Stadtrat für Verkehr, integrierte Mobilität, Umwelt, Abfall, Tiere, Energie sowie der Direktor des Amtes für Umwelt, Michele Prandi, haben sich über die Initiative informiert. Auch für Genua wird nämlich eine Pflicht der genetischen Profilierung von Hunden nach dem Südtiroler Modell angedacht.

"Über 45.000 Hunde waren zu Spitzenzeiten während der Coronapandemie in Südtirol gemeldet", informiert Landesrat Arnold Schuler. Nun sei die Zahl zwar leicht zurückgegangen, jedoch habe man besonders in den Städten vermehrt Schwierigkeiten in Bezug auf zurückgelassenen Kot verzeichnet.

Deshalb hatte der Südtiroler Landtag im Jahr 2020 mit einem Landesgesetz die Pflicht der genetischen Profilierung von Hunden eingeführt. Nach einer Übergangszeit, die aufgrund der Pandemie um ein Jahr verlängert wurde, sollen somit ab 2024 zurückgelassener Hundekot zugeordnet sowie die Besitzer streunender Hunde ermittelt werden können. Die Kosten für die Erstellung des genetischen Profils liegen beim Hundebesitzer und betragen beim Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs des Landes 65,00 Euro. Private Tierärzte hingegen legen die Tarife selbst fest. "Die Bestimmung des genetischen Profils muss bis spätestens 31. Dezember 2023 erfolgen", erklärt der Landesrat Schuler und ruft dazu auf, nicht zu lange damit zu warten.

Lokale Körperschaften, öffentliche Einrichtungen und Ordnungskräfte werden ab 2024 folglich biologische Proben überprüfen lassen und einen Abgleich der Daten mit jenen des Melderegisters für Heimtiere vornehmen können. "All jene Hundebesitzer, die bis zum 1. Jänner 2024 ihre Vierbeiner nicht eingetragen haben, können sanktioniert werden", warnt der Direktor des Landestierärztlichen Dienstes, Paolo Zambotto.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/np