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Bausparen: Landesregierung erneuert Richtlinien

Das 2015 eingeführte Südtiroler Bausparmodell verzeichnet einen jährlichen Zuwachs. Durch Änderungen der Richtlinien werde das Modell für die Zukunft abgesichert, sagt Wohnbaulandesrätin Deeg.

Die Landesregierung hat heute (14. März) die Richtlinien für den Beitritt zum Bausparen angepasst. Für Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg waren diese Änderungen nötig, um das Bausparmodell auch für künftige Interessenten abzusichern: "Das Bausparen ist eine sinnvolle Ergänzung unserer Unterstützungsleistungen für die Verwirklichung des Eigenheims. Damit dies auch künftig möglich ist, gilt es dieses Modell auf sichere Beine zu stellen." In den vergangenen Jahren hat die Nachfrage nach dieser Finanzierungsmöglichkeit zugenommen: Im Jahr 2019 haben 297 Antragstellende insgesamt 27,21 Millionen Euro über ein Bauspardarlehen bezogen, 2022 waren es 48,58 Millionen Euro, die an 460 Antragstellerinnen und Antragsteller ausbezahlt wurden. Dieser Betrag wird als Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Jahreszinssatz von einem Prozent verliehen. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem die mindestens achtjährige Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds. Gedacht ist das Bauspardarlehen, um damit das Eigenheim zu bauen, zu kaufen oder für eine Sanierung oder Wiedergewinnung der eigenen vier Wände.

Die neuen Richtlinien, welche ab 1. Juni 2023 in Kraft treten, sehen nun unter anderem vor, dass künftig auch Mitglieder von Wohnbaugenossenschaften des Mittelstandes das Bausparmodell nutzen können. Eine weitere Änderung betrifft die berücksichtigten jährlichen Einzahlungen in den Rentenfonds: Dabei werden nun jährlich 10.000 Euro für das Ausmaß des Bauspardarlehens berücksichtigt. Gesenkt wurden auch die Höchstbeträge auf 150.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 250.000 Euro für Ehepaare oder Zusammenlebende festgelegt. Die durchschnittliche Finanzierung pro Antragstellendem lag 2023 bei rund 105.000 Euro. Geändert wird auch die Rückzahlungsmodalität: Während bisher zwischen dem Bullet-System und dem französischen System gewählt werden konnte, ist künftig nur mehr das letztgenannte möglich. Unter Bullet-System versteht man die einmalige Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit, während dieser werden lediglich die Zinsen periodisch zurückgezahlt. Mit dem französischen System ist die Tilgung (mit einem Kapital- und einem Zinsanteil) durch monatliche oder halbjährliche Raten gemeint. Eine weitere Änderung betrifft die Vereinbarkeit des Landesbeitrages für Energieeinsparung mit dem Bausparen.


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LPA/ck