Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
eGov-Dienst für die Ausfertigung eines Beschlusses
Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
---|---|---|---|---|
231 | 31.03.2020 | Aufhebung der grundbücherlichen Zweckbindung für 16 m² der Gp. 1585 K.G. Glurns | - | |
230 | 31.03.2020 | Instandhaltungsarbeiten in Gebäuden und den dazugehörigen technischen Komponenten im Eigentum und/oder zur Verfügung des Landes - Aufzugsanlagen 2020-2023 - Genehmigung der Eigenschaften des Bauvorhabens - Raumprogramm lt. Art. 8, Abs. 3 L.G. Nr. 16/2015 | - |
(*) Das Dokument kann im Moment nicht heruntergeladen werden, es wird so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.