Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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333 | 07.05.2024 | Gemeinde St. Ulrich: Genehmigung einer Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 7 vom 07.03.2024 (GAB 243/2023) | - | |
332 | 07.05.2024 | Gemeinde Barbian: Genehmigung einer Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 39 vom 26.09.2023 (GAB 321/2021) | - | |
339 | 07.05.2024 | Aufsichtsbeschwerde gegen die landschaftsrechtliche Genehmigung mit Bedingungen betreffend das Projekt für den Neubau eines Verbindungsweges und Erweiterung des bestehenden Klettersteiges - Annahme | - | |
340 | 07.05.2024 | Aufsichtsbeschwerde gegen die Ablehnung des Projektes im Sanierungswege für die Errichtung von Geländestützmauern sowie Erdaufschüttungen auf versch. Gp.en - Annahme mit Bedingungen | - | |
311 | 07.05.2024 | Vergütungen für die Mitglieder der Prüfungskommissionen der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen | - | |
319 | 07.05.2024 | Landesgesetzentwurf "Neuordnung der Bestimmungen hinsichtlich der Finanzen der örtlichen Körperschaften" | - | |
331 | 07.05.2024 | Gemeinde Ulten: Genehmigung des Gefahrenzonenplanes - Ratsbeschluss Nr. 5 vom 27.03.2024 (GRB 6/2023) | - | |
323 | 07.05.2024 | Nichtübertragung der direkten Denkmalschutzbindung in der Gemeinde Lüsen | - | |
316 | 07.05.2024 | Anwendung der gebundenen Anteile des Verwaltungsergebnisses 2023 auf das erste Jahr des Haushaltsvoranschlags 2024-2026 | - | |
317 | 07.05.2024 | PNRR Projekt 1.4.2 CITIZEN INCLUSION - CUP B39B22001060006 | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) |
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