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Beschlüsse der Landesregierung

Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.

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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.

Ergebnisse: 217 Beschlüsse gefunden
Nummer Datum Betreff Typologie Download
969 20.12.2022 Genehmigung der Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2022 betreffend den zwischengemeindlichen Ortspolizeidienst Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
968 20.12.2022 Vereinbarung zwischen der Südtiroler Landesverwaltung und dem Südtiroler Landtag für die Zurverfügungstellung von Papier und Kanzleimaterial, die Nutzung der landesinternen Poststelle und der Druckerei sowie Kooperation Personalentwicklung Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
968 19.11.2019 Vereinbarung mit der Gemeinde Burgstall zur Neugestaltung der Bahnhofsbar am Bahnhof Lana Burgstall Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
961 19.11.2019 Ermächtigung zur Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2019 betreffend die Finanzierung zwischengemeindlicher Zusammenarbeit im Sinne des Artikels 7 des Landesgesetzes vom 16. November 2017, Nr. 18 Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
960 16.11.2021 Genehmigung einer Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung für 2021 - Zuweisung an Einkaufsgenossenschaften L.G. 6/1992 und Ermächtigung zur Unterzeichnung an den Landeshauptmann Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
960 01.12.2020 Vereinbarung für die grenzüberschreitenden öffentlichen Linienverkehrsdienstes auf dem Streckenabschnitt "Müstair/Cunfin - Mals" und "Martina - Nauders - Mals" im Zeitraum vom 13.12.2020 bis 11.12.2021 und entsprechende Zweckbindung Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
949 01.12.2020 Tätigkeiten zur Verwaltung der Kfz-Steuer des Landes: Kooperationsabkommen mit dem Italienischen Automobilclub (ACI) und Rahmenvereinbarung mit den Autoagenturen für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
942 09.11.2021 Genehmigung des Entwurfes der Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2021 betreffend die Zusammensetzung des paritätischen Komitees und der paritätischen technischen Kommission laut Artikel 5/bis des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6 Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
940 13.12.2022 Verlegung der Trassenführung und Errichtung von Schutzbauten zwischen km 22,90 ca. und km 24,30 ca. der SS 40 - Gemeinde Graun - Genehmigung Entwurf der Programmvereinbarung Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)
932 24.10.2023 Finanzierung von einigen Leistungen der Familienberatungsstellen seitens der Familienagentur über den Südtiroler Sanitätsbetrieb 2024 Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013)

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