Autonome Provinz Bozen - Südtirol
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      BSE in Südtirol
       
      1. Fall:
September 2001
Ratschings
Kuh aus der Provinz Bozen

2. Fall:
April 2002
Deutschnofen
Kuh aus der Provinz Bozen

3. Fall:
Mai 2002
Deutschnofen
Kuh aus der Provinz Bozen

4. Fall:
Oktober 2002
Toblach
Kuh aus Deutschland

5. Fall:
November 2002
Mühlbach
Kuh aus Dänemark

6. Fall:
April 2004
Villnöss
Kuh aus der Provinz Bozen
     
      Auskünfte
       
      Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich, sofern Informationen benötigt werden, direkt an die zuständigen Ämter wenden und zwar
       
     
Autonome Provinz Bozen, Landestierärztlicher Dienst Tel. 0471 635100,
E-Mail: vet@provinz.bz.it
Südtiroler Sanitätsbetrieb, Tierärztlicher Dienst Tel. 0471 635161,
E-Mail: vet@sbbz.it
Institut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien - Gebietsbereich Bozen
Tel. 0471 635130, E-Mail: at6bz@izsvenezie.it
     
      Folgende Körperteile gelten als spezifiziertes Risikomaterial:
       
      a) Rinder aller Altersklassen:
     

die Tonsillen, der Darm von Duodenum bis Rektum, das Mesenterium (Gekröse);

 

      b) über 12 Monate alte Rinder:
     

jenes laut Buchstabe a) und zudem das Rückenmark, der Schädel ohne Unterkiefer, aber einschließlich Hirn und Augen;

 

     

c) über 24 Monate alte Rinder:

      jenes laut Buchstaben a) und b) und zudem die Wirbelsäule ohne Schwanzwirbel, Dorn- und Querfortsätze der Hals-, Brust- und Lendenwirbel und Crista sacralis mediana sowie Kreuzbeinflügel, aber einschließlich der Spinalganglien.
       
     

d) über 12 Monate alte Schafe und Ziegen:

     

- der Schädel, einschließlich Gehirn und Augen;
- die Tonsillen
- das Rückenmark

Das spezifizierte Risikomaterial wird durch Einäscherung vernichtet.

Selbsverständlich gelten Rinder, Schafe und Ziegen, die nicht geschlachtet wurden, sondern verendet sind und spezifiziertes Riskomaterial laut obiger Liste enthalten, gänzlich als spezifiziertes Risikomaterial und werden somit vernichtet.

       
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