Landschaftspflegeprämien

Allgemeine Infos
Die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung gewährt Landschaftspflegeprämien für die Erhaltung des traditionellen Landschaftsbildes und der biologischen Vielfalt ökologisch wertvoller Lebensräume. Derartige Kulturlandschaften und Lebensräume bilden wichtige Rückzugsgebiete für eine vielfältige bedrohte Pflanzen- und Tierwelt und bereichern das Landschaftsbild. Sie sind durch eine althergebrachte Bewirtschaftung entstanden und können nur durch die Beibehaltung einer extensiven Nutzung und den Verzicht auf Intensivierung erhalten werden.
Die Landschaftspflegeprämien sollen den Einkommensverlust ausgleichen, der den Bauern durch die extensive Bewirtschaftung entsteht. Zudem sollen mit ihnen auch die Zusatzkosten abgegolten werden, die sich aus der schwierigeren Bewirtschaftung aufgrund von Steilheit, Geländemorphologie und Bodenbeschaffenheit ergeben. Gefördert wird der Erhalt von Magerwiesen, Niedermoorwiesen, artenreichen Bergwiesen, Schilfbeständen, Lärchenwiesen und -weiden, Kastanienhainen, Streuobstwiesen, Mooren und Auwäldern sowie von Hecken.
Wer in den Genuss einer Landschaftspflegeprämie kommen will, verpflichtet sich, seine Fläche für fünf Jahre so zu bewirtschaften, dass sie ihren ökologischen Wert hinsichtlich Artenvielfalt beibehält. Auf Meliorierungen (Externer Link) wie Kulturumwandlungen, Planierungen und Entwässerungen sowie auf eine intensive Bewirtschaftung mit erhöhtem Düngereinsatz, häufigem Schnitt und intensiver Beweidung muss verzichtet werden.
Allgemeine Informationen können der Broschüre "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020" entnommen werden.
Kategorie | Prämie €/ha | ||
---|---|---|---|
innerhalb Natura 2000 | außerhalb Natura 2000 | Zuschlag Erschwernis | |
Magerwiesen und Niedermoorwiesen | 660 | 440 | 200 |
Artenreiche Bergwiesen | 525 | 350 | 200 |
Schilfflächen | 810 | 540 | |
Bestockte artenreiche Wiesen | 990 | 660 | |
Bestockte Fettwiesen | 540 | 360 | |
Bestockte Weiden | 120 | 120 | |
Kastanienhaine und Streuobstwiesen | 550 | 550 | |
Moore und Auwälder | 240 | 160 | |
Hecken | 0,3 €/m² > 1000 m ü.d.M. || 0,9 €/m² < 1000 m ü.d.M. | 0,3 €/m² > 1000 m ü.d.M. || 0,9 €/m² < 1000 m ü.d.M. |
- Prämien von weniger als 200 Euro können nicht ausbezahlt werden.
- Ein Zuschlag für erschwerte Bewirtschaftung wird für > 40% steile Flächen (laut DTM) oder bei Einstufung der Wiese als Sonderfläche (mit oder ohne Tara) gewährt.
Ansuchen
Wer zum ersten Mal eine fünfjährige Vereinbarung starten möchte, meldet dies im Laufe des Jahres der örtlich zuständigen Forststation. Diese prüft die Eintragung der Flächen in das land- und forstwirtschaftliche Informationssystem und meldet die erforderlichen Daten an das Amt für Natur.
Um die zutreffende Einstufung in die jeweilige Prämienkategorie und die Flächenabgrenzung zu gewährleisten, wird die Förderfläche bei Neuansuchen von Mitarbeitern des Amtes für Natur und der zuständigen Forststation erhoben. Dabei wird erfasst, ob eine Fläche den Zulassungskriterien für eine bestimmte Prämienkategorie entspricht. Die als prämienberechtigt eingestuften Flächen stehen im darauffolgenden Jahr für ein Ansuchen um Aufnahme in das fünfjährige Förderprogramm zur Verfügung.
Informationen sind bei der örtlich zuständigen Forststation und im Amt für Natur erhältlich.
Auszahlung
Die Auszahlung wird von der Landeszahlstelle vorgenommen.