Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen - EU-Ebene

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, und die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG (ehemals 79/409/EWG).

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Externer Link) zur Erhaltung der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen verpflichtet alle Mitgliedstaaten zum Schutz seltener Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten. Diese sind in den Anhängen der Richtlinie angeführt; auf ihrer Grundlage werden die Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) ausgewiesen.

Die Vogelschutzrichtlinie (Externer Link) für die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten listet im Anhang I stark gefährdete Vogelarten auf. Um diese zu erhalten, müssen so genannte Besondere (Vogel)Schutzgebiete (BSG) ausgewiesen werden.

Verfahrensschritte zur Errichtung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000

Verfahrensschritte zur Errichtung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000

Die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sehen jeweils ein unterschiedliches Verfahren zur definitiven Ausweisung der dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000 zugehörigen Gebiete vor . Was die Erfüllung der Verfahrensvorgaben für die Ausweisung von Gebieten zum Schutz bedrohter Vogelarten anbelangt, genügte bereits eine Meldung (Übermittlung der das Schutzgebiet betreffenden Formulare und Kartenunterlagen) seitens eines Mitgliedstaates an die Europäische Kommission (vgl. Art. 3, Abs. 3 des Dekrets des Umweltministers vom 17.10.2007). Die Ausweisung von Besonderen Schutzgebieten im Sinne der FFH-Richtlinie wies hingegen zusätzliche Verfahrensphasen auf, darunter die Bewertung der Vorschläge der Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission. (Quelle: Dachverband für Natur- und Umweltschutz - www.umwelt.bz.it (Externer Link), Umwelt & Recht in Südtirol Sondernummer 2017)