Verträglichkeitsprüfung

Gemäß Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind alle Projekte und Pläne, die ein Natura-2000-Gebiet betreffen, einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei werden sie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Natura-2000-Schutzgüter (Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten) geprüft. Falls erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgebiet und dessen Schutzgüter zu befürchten sind, kann das Vorhaben nur in ganz bestimmten Fällen umgesetzt werden (Artikel 6 Absatz 3 und 4 der FFH-Richtlinie).

In Erfüllung des Artikels 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat die Autonome Provinz Bozen das Dekret des Landeshauptmanns vom 26. Oktober 2001, Nr. 63 erlassen, das ins Naturschutzgesetz - Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr.6 - eingebaut wurde. Für alle Pläne, Projekte, Programme, Eingriffe und Aktivitäten, die ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, muss laut Artikel 22 des zitierten Naturschutzgesetzes die Verträglichkeitsprüfung im Zuge des vorgesehenen Genehmigungsverfahren durchgeführt werden und es ist kein eigenes Verwaltungsverfahren dafür notwendig.

Die staatlichen Leitlinien, die am 28. Dezember 2019 im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht und in enger Absprachen mit der Europäischen Kommission verfasst wurden, sehen für alle Vorhaben in Natura-2000-Gebieten der Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der FFH-Richtlinie vor. Im Rahmen eines Screening werden eingereichte Vorhaben auf ihren Umfang und mögliche Auswirkungen geprüft:

  • Bei Vorhaben ohne erhebliche Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet wird die Verträglichkeitsprüfung mit dem Screening-Verfahren abgeschlossen.
  • Alle anderen Vorhaben werden einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung unterzogen, um die Schutzgüter vor jeglichen negativen Auswirkungen zu bewahren. Sind negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen, kann ein Vorhaben nur in bestimmten Fällen genehmigt werden (Artikel 6 Absatz 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).

Die Landesregierung wendet die staatlichen Leitlinien an, die ins Deutsche übersetzt wurden:

Die Unterlagen zur Durchführung der Verträglichkeitsprüfung müssen der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung übermittelt werden; sie sind außerdem mit dem ausgefüllten Anhang F zu ergänzen.

Um die Verträglichkeitsprüfung den Zielen entsprechend durchführen zu können, verweisen wir auf die Internetseite Natura-2000-Gebiete in Südtirol. Dort können alle Dokumente (Standarddatenbögen, Erhaltungsmaßnahmen und Managementpläne) zu den einzelnen Gebieten heruntergeladen werden. Im Geobrowser Maps (Externer Link) werden Informationen zu den erhobenen Lebensräumen zur Verfügung gestellt. Informationen bezüglich Natura-2000-Arten und Natura-2000-Lebensräume sind auf den entsprechenden Webseiten abrufbar.

Alle Daten zum 4. nationalen Bericht der Mitgliedsstaaten können auf der Internetseite Central Data Repository dell'Agenzia Europea dell'Ambiente (AEA) heruntergeladen werden. Die Zusammenfassung zum Erhaltungszustand der einzelnen Arten und Lebensräume in Italien geht aus dem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission hervor:

Das Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 kann über nachfolgenden Online-Dienst gestellt werden.

Nachstehend werden alle Natura-2000-Verträglichkeitsgutachten des laufenden Jahres veröffentlicht. Die Suche erfolgt nach Jahr, Gemeinde (deutscher oder italienscher Name) oder Natura-2000-Gebietskodex. Die Kodizes der einzelnen Gebiete sind auf der Seite Natura-2000-Gebiete in Südtirol angeführt.