Neues Landesgesetz Raum und Landschaft
Neues Landesgesetz "Raum und Landschaft"
Das Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wurde vom Landtag am 10.Juli 2018 genehmigt und trat am 1. Juli 2020 in Kraft.
Der Art. 63, Absatz 5 und der Art. 104, Absatz 2 traten bereits am Tag der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.
Link zum Landesgesetz Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft " online auf Lexbrowser
Für weitere Infos kann die FAQ-Seite aufgesucht werden. Diese enthhält Antworten der Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Rates der Gemeinden und der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zusammengesetzt war.
Das Verwaltungsamt für Raum und Landschaft hat zudem zwei zweisprachige Publikationen zum Landesgesetz “Raum und Landschaft” ausgearbeitet.
Die zwei Bände in digitaler Form (PDF) können unter nachfolgender Adresse online konsultiert und heruntergeladen werden:
Koordinierter Text des Gesetzes "Raum und Landschaft" - Band 1
Koordinierter Text der Durchführungsverordnungen und -bestimmungen zum Gesetz "Raum und Landschaft" - Band 2
Nachfolgend finden Sie die Durchführungsverordnungen und-bestimmungen einzeln angeführt
Wir machen Sie auf folgende Abkürzungen aufmerksam: DLH=Dekret des Landeshauptmannes, BLR= Beschluss der Landesregierung
- DLH Nr. 30/2018 - Kommission für den Landschaftsfonds
- DLH Nr. 31/2018 - Anwendungsrichtlinien zur Einschränkung des Bodenverbrauchs -
- BLR Nr. 130/2019 - Verzeichnis der Sachverständigen für Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Landwirtschafts- und Forstwissenschafter und Naturgefahren
- BLR Nr. 957/2018 - Kriterien und Modalitäten zur Festlegung der Gemeinden und Fraktionen mit 100%-iger Konventionierungspflicht
- BLR Nr. 968/2018 - Festlegung der Gemeinden und Fraktionen mit 100%-iger Konventionierungspflicht -
- BLR Nr. 751/2019 - Mindeststandards für Räumlichkeiten zur zeitweiligen Unterkunft von landwirtschaftlichen Saisonarbeitern und Saisonarbeiterinnen
- DLH Nr. 23/2019 - Gefahrenzonenpläne
- BLR Nr. 1142/2019 - Verschiebung des Inkrafttretens von Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“
- BLR Nr. 58/2020 - Eingriffe, für die keine Stellungnahme der Landeskommission für die landschaftsrechtliche Genehmigung notwendig ist
- DLH Nr. 13/2020 - Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Art. 4 ersetzt mit DLH Nr. 1/2023)
- DLH Nr. 17 vom 7. Mai 2020 - Mindeststandards für die Ausstattung öffentlicher Räume von Allgemeininteresse und privater Räume von öffentlichem Interesse sowie Kriterien zur Bestimmung von Hofstellen landwirtschaftlicher Betriebe
- BLR Nr. 303/2020 - Funktionale Gebiete im Sinne von Artikel 4
- BLR Nr. 404/2020 - Inhalte und einheitliche Vordrucke für die landschaftsrechtliche und Baugenehmigung, für die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns, für die beeidigte Baubeginnmitteilung und die Meldung des Bezugsfertigkeit
- BLR Nr. 436/2020Musterverordnung "Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebuer"
- DLH Nr. 24/2020Verordnung zum Bauwesen
- DLH Nr. 2/2021 - Zeitweilige Nutzung von landeseigenen Flächen
- DLH Nr. 7/2021 - Arten nicht genehmigter landschaftlicher Eingriffe und Kriterien für die Berechnung der hierfür vorgesehenen Geldbüßen
- DLH Nr. 8/2021 - Änderung der Verordnung zum Bauwesen (DLH Nr.24)
- BLR Nr. 223/2021 - Vergütungen für die Mitglieder der Gemeindekommissionen
- BLR Nr. 225/2021 - Richtlinien für die Errichtung von Bienenständen und Lehrbienenständen
- DLH Nr. 10/2021 - Verordnung über die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe
- BLR Nr. 259/2021 - Richtlinien für Werbe- und Informationsmittel, für die keine landschaftsrechtliche Genehmigung erforderlich ist
- BLR Nr. 301/2021 - Änderungen der Verordnung zum Bauwesen
- DLH Nr. 27/2021 - Änderungen der Verordnung zum Bauwesen
- BLR Nr. 743/2021 - Vergütungen für die Mitglieder der Gemeindekommission für Raum und Landschaft
- BLR Nr. 693/2021 - Richtlinien für die Errichtung von Holzlagerplätzen
- BLR Nr. 782/2021 - Änderung der Musterverordnung - "Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr"
- DLH Nr. 1/2022 - Verordnung über Dienstwohnungen in Gewerbegebieten
- DLH Nr. 2/2022 - Räumlichkeiten für die zeitweilige Unterbringung von Personal in den Gewerbegebieten
- DLH Nr. 4/2022 - Gesamteffizienz von Gebäuden und Energiebonus
- DLH Nr. 130/2022 - Richtlinien für die Beitragsgewährung im Bereich der Landschaftspflege
- BLR Nr. 344/2022 - Genehmigung der Richtlinen für die Erhebung der leerstehenden Gebäude und der vorhandenen ungenutzten oder aufgelassenen erschlossenen Flächen - Art. 51, L.G. Nr. 9/2018
- BLR Nr. 1030/2022 - Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung zur Abtrennung und Veräußerung von Teilen von Gastbetrieben im Sinne des LG "Raum und Landschaft", Anwendungsbereich des BLR Nr. 527/2021
Covid-bedingte Änderungen zum Gesetz "Raum und Landschaft"
Link zum Landesgesetz Nr. 3/2020 Art. 8
Alle Baurechtstitel und landschaftlichen Ermächtigungen, die ab 31. Jänner 2020 verfallen sind oder verfallen, bleiben bis zum 31. Dezember 2023 gültig - Art. 8, LG 3/2020 i.g.F.
Gesetz "Raum und Landschaft": verwandte Themen
Sachverständigenregister
Hier finden Sie die Seite der Verzeichnis der Sachverständigen aus dem die Gemeinden die Mitglieder der Gemeindekommission für Raum und Landschaft auswählen.
Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren - Was ist zu beachten?
Hier finden Sie das Infoblatt (Gestaltungsempfehlungen für Solaranlagen, siehe unter: Kriterien und Richtlinien für den Schutz der Landschaft)