Landschaftsleitbild Südtirol

Landschaftsleitbild Südtirol

Das Landschaftsleitbild Südtirol wurde von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 3147 am 02.09.2002 als LEROP-Fachplan zum Thema Landschaft genehmigt. Es legt Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsstrategien fest, um die Identität der Südtiroler Landschaft als Natur-, Lebens- und Wirtschaftsraum langfristig zu sichern.

Das Landschaftsleitbild geht davon aus, dass ein flächendeckender, dauerhafter Natur- und Landschaftsschutz nur mit den in der Landschaft wirksamen Akteuren - Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Tourismus, Freizeit und Erholung sowie Raumplanung und Siedlungswesen - umgesetzt werden kann. Dies ist ein Ansatz, der weit über die reine Unterschutzstellung von Gebieten und Einzelobjekten hinausgeht.

Vieles von dem, was wir heute in unserer Landschaft als „Natur" erleben, ist Kulturlandschaft, entstanden durch die jahrhundertelange, naturschonende Arbeit von Bauern und Forstleuten. Auch in Zukunft wird der Land- und Forstwirtschaft eine zentrale Rolle zukommen: wenn bei der Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen nicht nur eine reine Produktmaximierung angestrebt, sondern durch ausgewogene Bodennutzung eine attraktive Landschaft mit großer Artenvielfalt erhalten und so für die Bewohner eine hohe Lebensqualität sichergestellt werden soll.

Für das Tourismusland Südtirol ist eine Landschaft mit außergewöhnlichem Erholungs- und Erlebniswert entscheidend. Und für Einheimische sind Natur und Landschaft nicht nur Kulisse, sondern vermitteln den Begriff "Heimat" durch die Identifikation mit einer einzigartigen, unverwechselbaren Umgebung.

Das Landschaftsleitbild sucht den engen Kontakt zu Städtebau und Raumordnung, um die Belange eines umfassenden Natur- und Landschaftsschutzes in den Konzepten für eine nachhaltige Landnutzung zu verankern.