Leitlinien für nachhaltige Mobilität

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Art. 51 Absatz 5 Buchstabe f) des Landesgesetzes 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft" sieht vor, dass die Gemeinden ein Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzept ausarbeiten. Die Leitlinien für nachhaltige Mobilität sind ein Ausrichtungsinstrument um die Ausarbeitung dieser Programme von den Gemeinden zu erleichtern.