LEROP: Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan

Raumplanung und ihre Gestaltungsprozesse
Die Raumplanung koordiniert die strategischen mittel- und langfristigen Veränderungsprozesse in der Autonomen Provinz Bozen. Ursprünglich setzte sich die sogenannte „Urbanistik“ vor allem mit dem städtischen Bereich auseinander, heute kümmert sich die Raumplanung um urbane, ländliche und regionale Herausforderungen.
Die Grundprinzipien der Raumplanung fußen in der Nachhaltigkeit (Externer Link), im Umweltschutz und im territorialen Zusammenhalt (Externer Link), mit dem Hauptziel, die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung zu erhöhen und nicht erneuerbare Ressourcen zu schonen.
Essentielle Elemente der Raumplanung sind:
- Besonderes Augenmerk auf den Flächenverbrauch,
- die Auswirkungen des Klimawandels und die regionale und urbane Resilienz,
- das Verhältnis zwischen Stadt und Land,
- Management der Mobilität,
- Planung der nötigen Infrastrukturnetze,
- Wahrung der lokalen Besonderheiten und Schutz der Biodiversität.
Der Prozess
Information, Dialog, Analyse, Multidisziplinarität und Ganzheitlichkeit bilden die Fundamente der Raumplanungsaktivität. Aufgabe ist es, mehrere Aspekte und Interessen in eine einzige ganzheitliche Vision oder Strategie zu vereinen. Die Aspekte Umwelt, Soziales, Wirtschaft und Kultur sind jene, die zu den territorialen Strategien führen.
Das zuständige Amt
Das Amt für Landesplanung und Kartografie bemüht sich darum die zukünftige Entwicklungsausrichtung des Landes durch den Landesstrategieplan aufzuzeigen, vollzieht die Planung der großen Gewerbegebiete von Landesinteresse sowie den Plan für Aufstiegsanlagen und Skipisten, koordiniert und trägt die großen Infrastrukturen in die Planungsinstrumente ein. Das Amt kooperiert mit anderen Landesabteilungen und -ämtern sowie mit diversen lokalen und staatlichen Körperschaften.
LEROP

LEROP steht für Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan Südtirol. Es handelt sich hierbei um ein Planungsinstrument welches die Prinzipien festlegt, die eine ausgewogene und koordinierte Entwicklung der Provinz Südtirol garantieren sollen. Besonderes Augenmerk wird auf das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und ökologischen Aspekte gelegt.
- Landesgesetz vom 18. Jänner 1995, Nr. 3 (Externer Link)
- Landschaftsschutz
- Bodenschutz (Landesforstplan)
- Gefahrenzonen (Gefahrenzonenplan)
- Sanität
- Soziales (Suchterkrankungen, Behinderungen, ...)
- Schulstätten (Link zur Homepage des Deutschen Schulamtes)
- Energie (Klimaplan Energie 2050)
- Wassernutzung
- Abfallbewirtschaftung
- Transport