Tabelle 3.3.4 - Überwachung und Kontrolle der Kosmetika. Erfasste Einrichtungen und von den Diensten für Hygiene und Öffentliche Gesundheit kontrollierte Einrichtungen - Jahr 2020 "";"Bozen";"Meran";"Brixen";"Bruneck";"Sanitätsbetrieb" "Produktionsstätten von Kosmetika";"-";"-";1;"-";1 "Schönheitssalons/ Beautyfarmen";9;14;6;1;30 "Tätowier-/Piercing-Geschäfte";4;5;"-";"-";9 "Insgsamt";13;19;7;1;40 "Quelle: Dienste für Hygiene und Öffentliche Gesundheit";;;;; Landesgesundheitsbericht - Jahr 2020 Ausgearbeitet durch die Beobachtungsstelle für Gesundheit