Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Gemeinschaft. So haben die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte einen Beruf in einem anderen Mitgliedsstaat als dem auszuüben, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben. Dazu wurde auf europäischer Ebene eine Regelung zur Erleichterung der Anerkennung von Diplomen und beruflichen Qualifikationen erlassen.
Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen zur Ausübung eines Berufs innerhalb der EU ist nur dann notwendig, wenn diese im Zielland durch gesetzliche Vorschriften reglementiert ist.
Die Richtlinie 2005/36/EG wurde mit Dekret des Landeshauptmanns vom 18. Juli 2007, Nr. 41, umgesetzt.
Formulare und Anlagen
Ansuchen um Anerkennung der Berufsqualifikation
Ansuchen ausschließlich online!
Vollmacht für das Ansuchen um Anerkennung der Berufsqualifikation
- Formulare
Anerkennung der Berufsqualifikation - EU-Richtlinie
EU 2005/36/EG
- Anlagen
- Anlage herunterladen (pdf) [663 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.05.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Handwerk und GewerbegebieteLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 36 40
0471 41 36 41
E-Mail: handwerk@provinz.bz.it
PEC: handwerk.artigianato@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/wirtschaft
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr;
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.