Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten in Südtirol
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“, in geltender Fassung, kann die Autonome Provinz Bozen Ausbildungsnachweise, die im In- oder Ausland erworben worden sind, für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten anerkennen.
Die Anerkennung gilt nur innerhalb Südtirol.
Das Ansuchen wird an die Abteilung Soziales, Dienststelle für Personalentwicklung, gestellt.
Man ersucht nach Möglichkeit um eine Terminvereinbarung.
Ansuchen können Bürger/innen, die Ausbildungsnachweise im Sozialbereich im In- oder Ausland erworben haben, wenn diese Ausbildungen Inhalte haben, die mit der von der Landesverwaltung durchgeführten Ausbildungen für Sozialberufe vergleichbar sind und wenigstens die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer aufweisen.
- Zugang zum Berufsbild Erzieher Sozialpädagogen
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Ansuchen um Anerkennung
- beglaubigte Kopie des Ausbildungsnachweises oder Ersatzerklärung;
- effektiv bestandene Ausbildungsinhalte, d.h. einzelne Fächer mit der vorgesehenen Stundenzahl (Theorie und Praktikum) bzw. abgelegte Prüfungen, ausgestellt von der entsprechenden Ausbildungsstätte oder Ersatzerklärung;
- Lebenslauf mit Angabe der Berufserfahrung;
- Bei Studientitel, die in einem Nicht-EU-Land erworben wurden: Wertigkeitserklärung, ausgestellt von der zuständigen Behörde (italienische Botschaft, Konsulat), sowie amtliche Übersetzung ins Italienische des Ausbildungsnachweises und des Studienprogramms.
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 32,00 €: Nr. 2 Stempelmarken (zu jeweils 16,00 €). Eine für den Antrag und die zweite für den Verwaltungsakt (Urkunde).
- Artikel 9 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13: „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“, in geltender Fassung.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Ansuchen um Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für den Zugang zu den Berufsbildern in den Sozialdiensten
Ansuchen 2021 Anerkennung Ausbildungsnachweisen Zugang Berufsbildern Sozialdiensten - akt 06.12.2022
Ersatzerklärung anstelle der Ausbildungsnachweise und/oder der abgelegten Prüfungen
für Bürger/innen die Ihren Studientitel in einem EU-Land erworben haben
Abt 24 Rundschreiben Zugang zum Berufsbild Erzieher Sozialpädagogen Jahr 2012
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 06.12.2022)
Zuständige Einrichtung
Dienststelle für PersonalentwicklungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 82 20 Monika Gasser (monika.gasser2@provinz.bz.it)
Fax: 0471 41 82 19 Fax Abt. 24
E-Mail: dienstfuerpersonalentwicklung@provinz.bz.it
PEC: dfpers.sspers@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/sozialwesen
Parteienverkehr:
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Es sind vier Einreichtermine pro Jahr vorgesehen: 31. Jänner – 30. April – 31. Juli – 31. Oktober.