Covid-19-Notstand in Ländern des globalen Südens

Öffentlicher Aufruf an Organisationen des Landes Südtirol zur Vorlage von Projekten zur Unterstützung der von der COVID-19 Pandemie betroffenen Bevölkerungen in den Partnerländern des globalen Südens

Das Landesgesetz vom 19. März 1991, Nr. 5, „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen”, sieht die Unterstützung von Entwicklungsprojekten vor, die bei der Autonomen Provinz Bozen eingereicht werden.

In Folge der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf globaler Ebene, wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 534 vom 21.7.2020 und folgendem Dekret des Direktors der Abteilung Präsidium ein öffentlicher Aufruf genehmigt, zur Vorlage von Seiten der Organisationen mit Sitz in der Provinz Bozen von Projekten zugunsten der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen in den Partnerländern des globalen Südens, die erhebliche Schwierigkeiten im gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich haben.

Das Land beabsichtigt, Projekte zu unterstützen, die eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Zielbevölkerung im Zusammenhang mit dem COVID-19 - Notstand bezwecken und folglich die gesundheitliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung im Empfängerland oder -gebiet unterstützen.

Zudem können Projekte unterstützt werden, die bereits laufende, von der Autonomen Provinz Bozen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit finanzierte Projekte integrieren, unter der Voraussetzung, dass sie die für die Umsetzung notwendigen und in Zusammenhang mit dem COVID-19 -Notstand stehenden ergänzenden Tätigkeiten vorsehen.

Zur Finanzierung der Projekte laut diesem Aufruf steht für das Finanzjahr 2020 des Verwaltungshaushalts der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol 2020 ein Gesamtbetrag in Höhe von 273.000,00 Euro zur Verfügung, 116.000,00 Euro davon für Investitionsprojekte und 157.000,00 Euro für Projekte mit laufenden Ausgaben. 

Die Projekte müssen eine maximale Dauer von 3 Monaten haben und die Gesamtkosten des Projekts dürfen nicht weniger als 5.000,00 Euro und nicht mehr als 50.000,00 Euro betragen. Der öffentliche Beitrag für das einzelne Projekt darf einen Prozentsatz von 70% der zugelassenen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Die eingereichten Projekte müssen Investitionskosten oder laufende Ausgaben vorsehen; sie dürfen jedoch nicht beide Ausgabenarten vorsehen.

Die Anträge müssen vor Durchführung der Projekte bis zum 28. September 2020 um 12:00 Uhr beim Landesamt für Außenbeziehungen und Ehrenamt der Abteilung Präsidium, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen eingereicht werden.