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Entwicklungszusammenarbeit: Finanzierungsgesuche innerhalb Jänner.

Für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wurden, wie Landeshauptmann Kompatscher erklärt hat, die finanziellen Mittel für das Jahr 2016 auf etwas über vier Millionen verdoppelt. Grund für die Aufstockung der Geldmittel ist die weltweite Krisensituation, vor allem jene im Mittleren Osten und im Subsahara-Afrika. Durch Entwicklungszusammenarbeitsprojekte sollen die Bedingungen im Ernährungs- und Sanitärbereich für Frauen, Männer und Kinder verbessert werden.

Das Landesgesetz vom 19. März 1991 "Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen" sieht die Unterstützung von Entwicklungsprojekten und Vorhaben zum Schutz der kulturellen und sprachlichen Minderheiten vor, die beim Land Südtirol eingereicht und gemäß den vorliegenden Kriterien als förderungswürdig bewertet werden. Schwerpunktländer sind: in Afrika: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Kenia, Mali, Mosambik, Ruanda, Senegal, Südsudan, Tansania, Togo und Uganda; in Zentralamerika: Guatemala, Honduras, Kuba und Nicaragua; in Südamerika: Bolivien, Brasilien, Ecuador und Peru; in Asien: Afghanistan, Indien, Indonesien, Kambodscha, Nepal, Palästina, Philippinen, Sri Lanka, Tibet, Osttimor und Vietnam; in Osteuropa: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Moldawien. Projekte, die in diesen Schwerpunktländern durchgeführt werden, werden mit bis zu 70 Prozent der zugelassenen Kosten finanziert. Für Projekte, die in den übrigen Ländern durchgeführt werden, ist eine Finanzierung von bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kosten vorgesehen. In den Entwicklungsprojekten zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Minderheiten müssen klar definierte Ziele und Aktivitäten angegeben werden, die innerhalb einer festgelegten Frist zu verwirklichen sind. Insbesondere werden Projekte unterstützt, die Ernährungssicherheit und nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung, Schul- und Berufsausbildung, soziale und gesundheitliche Einrichtungen und Dienste sowie Einkommen schaffende Tätigkeiten fördern, den Zugang zu Wasser verbessern oder den Schutz einer sprachlichen oder kulturellen Minderheit sowie der Menschenrechte zum Inhalt haben und den interkulturellen Dialog fördern sowie soziale und wirtschaftliche Initiativen vorsehen.

Finanzierungsansuchen mit Projektvorschlag müssen im Zeitraum zwischen dem 2. und 31. Jänner eingereicht werden. Muster für die Ansuchen und Projektvorschlag sind in der Abteilung Präsidium und Außenbeziehungen - Amt für Kabinettsangelegenheiten im Landhaus 1 am Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen erhältlich und können auch im Internet unter www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit heruntergeladen werden. Dort können auch die Projekte eingesehen werden, die in den vergangenen 25 Jahren finanziert wurden.

CR