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Sonderausschreibung für Projekte in Krisengebieten: Einreichetermin 1. September 2016

Die Landesregierung hat am 5. Juli 2016 eine Sonderausschreibung für die Finanzierung von Projekten der Südtiroler Organisationen zur Unterstützung der Bevölkerung in Krisengebieten und zur Wiedereingliederung von Migranten in ihre Herkunftsregion genehmigt.

Aufgrund der dramatischen Entwicklung im Nahen Osten und im Mittelmeerraum und aufgrund der Nahrungsmittelkrisen in den Ländern südlich der Sahara hat die Landesregierung eine Sonderausschreibung für Projekte in Krisengebieten genehmigt. Die Südtiroler Organisationen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht können bis 1. September 2016 (innerhalb 12:00 Uhr) Projektvorschläge einreichen. Zur Verfügung stehen 1.200.000 Euro.

Die Projekte müssen in den Ländern im Nahen Osten, im Mittelmeerraum und in Ländern südlich der Sahara, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder in Ländern, die sich laut Vereinten Nationen in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage befinden, umgesetzt werden.

Besondere Aufmerksamkeit soll den Maßnahmen in den Flüchtlingscamps, den Familien und den Aufnahme-gemeinschaften sowie den Maßnahmen zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Migranten durch die Rückkehr in ihre Herkunftsregionen gewidmet werden.

Unterstützt werden einjährige Projekte in folgenden Bereichen:

  • Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und Bekämpfung von Unterernährung sowie Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung zur Bewältigung von Naturkatastrophen;
  • Bildungsmaßnahmen für Flüchtlinge und Migranten, insbesondere für Jugendliche, sowie Förderung des Zugangs zu sozialen Basisdiensten, vor allem zur Gesundheitsversorgung und Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Trinkwasser und Verbesserung der Hygienesituation;
  • Schutzmaßnahmen und Unterstützung von Opfern von Gewalt insbesondere für Frauen und Kinder;
  • Einkommensschaffende Maßnahmen für die von Konflikten oder Nahrungsmittelkrisen betroffenen Personen;
  • Unterstützung der  Rückkehr und Wiedereingliederung von Migranten in ihre Heimatregion.

Die Projekte können bis zu 90% der zugelassenen Kosten vom Land mitfinanziert werden.

An der Ausschreibung können sich Organisationen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht mit Rechtssitz oder operativem Sitz in Südtirol, die im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und/oder im Bereich der humanitären Hilfe tätig sind, beteiligen.

Für Informationen: Amt für Kabinettsangelegenheiten - Entwicklungszusammenarbeit, Chiara Rabini - chiara.rabini@provinz.bz.it, T. 0471 412135; Sabine Hofer - sabine.hofer@provinz.bz.it, T. 0471 412034

 

CR