Programmierung 2021-2027
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Die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union (EU). Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU und ein konkreter Ausdruck ihrer Solidarität, denn sie unterstützt die Europäischen Gemeinschaft, indem sie strukturelle und soziale Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten, aber auch innerhalb der einzelnen Staaten, überwindet. Diese Unterschiede schaden dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union und nur durch ihre Überwindung kann sich die Union harmonisch, ausgewogen und nachhaltig entwickeln. Um dies zu erreichen, wird die Kohäsionspolitik durch spezielle Finanzinstrumente umgesetzt, den sogenannten Europäischen Strukturfonds. Zu diesen Strukturfonds gehört das ESF+ Programm. Außerdem wird das ESF+ die Mitgliedsstaaten bei ihren Fortschritten zur Erreichung der europäischen sozialen Hauptziele für 2030 unterstützen, welche im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt sind.
Die im ESF+-Programm 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen positiven Beitrag zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen zu leisten. Im Rahmen des von der Europäischen Kommission genehmigten Programms werden 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Das strategische Ziel und die ausgewählten Prioritäten sind die folgenden:
Ein sozialeres Europa
- Priorität: Beschäftigung
- Priorität: Ausbildung
- Priorität: Soziale Inklusion
Die folgenden beiden Abschnitte ermöglichen es mehr über den aktuellen Stand der Programmierung und dem bisherigen Verlauf zu erfahren.
Der aktuelle Programmierungsstand
Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Bildungsprojekten der Priorität I – „Beschäftigung“– Fälligkeit: 22.03.2023
Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Bildungsprojekten der Priorität 2 – „Bildung“– Fälligkeit: 21.04.2023
Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen von Bildungsprojekten der Priorität 3 – „Soziale Inklusion“– Fälligkeit: 16.05.2023
1° Aufruf - Priorität 3 – „Soziale Inklusion“ spezifisches Ziel h) – Fälligkeit: 16/05/2023
Das ESF+ Programm 2021-2027 für die Autonome Provinz Bozen ist mit dem Durchführungsbeschluss C(2022) 5324 final der Europäischen Kommission vom 20.07.2022 und mit der Kenntnisnahme der Landesregierung Nr. 556 vom 9.08.2022 genehmigt worden.
Nach der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 durch das Europäische Parlament, hat die Europäische Kommission am 30. Juni 2021 die neuen Verordnungen zu den Fonds veröffentlicht, mit denen die Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum umgesetzt werden soll:
EUR-Lex - L:2021:231:TOC - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Für das ESF+ Programm sind folgende Verordnungen von besonderem Interesse:
- Verordnung (EU) 2021/1060 gemeinsame Bestimmungen, welche für alle Fonds anwendbar sind
- Verordnung (EU) 2021/1057 über den Europäischen Sozialfonds
Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Italien und der Europäischen Kommission für die Programmperiode 2021-2027 wurde am 15. Juli 2022 mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission genehmigt. Dank Annahme der Partnerschaftsvereinbarung für die Kohäsionspolitk zwischen der Europäischen Kommission und Italien, wird Italien für den Zeitraum 2021-2027 42,7 Mrd € zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion erhalten.
Die Partnerschaftsvereinbarungen werden zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden, nach Anhörung der Entscheidungsträger auf verschiedenen Ebenen, der Vertreter von Interessengruppen und der Zivilgesellschaft, sowie lokaler und regionaler Vertreter, ausgehandelt, und sind die Voraussetzung für die Genehmigung der regionalen ESF+ Programme.
Die Begünstigten eines durch die Europäische Union kofinanzierten Projekts sind grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den entsprechenden Fonds hinzuweisen. Diesbezügliche Vorschriften sind im Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 festgelegt.
- Leitlinien für Sichtbarkeit und Kommunikation
- Kommunikationsstrategie 2021-2027 für Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) der Abteilung Europa
- Zeitplan Aufrufe
- Liste der ausgewählten Vorhaben, laut Art. 49 K.3 vom Verordnung (EU) Nr. 2021/1060
Das Ziel des Begleitausschusses (BA) ist, die Durchführung des Programms zu begleiten. Der Begleitausschuss tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und prüft alle Faktoren, die die Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms beeinträchtigen. Der BA ist auch das wichtigste Treffen, in dem alle an der Verwaltung und Durchführung des Programms beteiligten Personen und Vertreter der jeweiligen Partnerschaft zusammenkommen.
Gemäß den Artikeln 38, 39 und 40 der Verordnung (EU) 2021/1060 wurde der Begleitausschuss mit dem Dekret der Direktorin des Amts des Europäischen Sozialfonds vom 7. Oktober 2022 eingesetzt.
In seiner ersten Sitzung am 7. Oktober 2022 hat sich der Begleitausschuss eine Geschäftsordnung gegeben: Geschäftsordnung
Die Protokolle der Sitzungen können unten heruntergeladen werden:
Protokoll der Sitzung des Begleitausschusses vom 7. Oktober 2022
Methodik und Kriterien für die Auswahl der Vorhaben ESF+ 2021-2027
ZIELÜBERGREIFENDE GRUNDLEGENDE VORAUSETZUNGEN UND BESCHWERDEN
Die zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzungen sind die Voraussetzungen für die wirksame und effiziente Umsetzung des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027. Ihre Erfüllung soll sicherstellen, dass die Durchführung der aus europäischen Mitteln finanzierten Programme im Einklang mit dem Unionsrecht steht.
Die zielübergreifenden grundlegenden Voraussetzungen, die für alle spezifischen Ziele des ESF+ Programms 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen gelten, sind folgende:
- Wirksame Kontrollmechanismen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
- Instrumente und Kapazitäten für eine wirksame Anwendung der Gesetzgebung im Bereich der staatlichen Beihilfen
- Wirksame Anwendung und Umsetzung der EU-Charta der Grundrechte
- Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates
Die Einhaltung der Grundsätze der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) stellt somit sicher, dass zwei der Voraussetzungen für die Programmierung der Fonds der Kohäsionspolitik 2021-2027 gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 erfüllt sind.
Die Einhaltung dieser Grundsätze wird sowohl in der Programmplanungs- als auch in der Durchführungsphase der Programme gewährleistet, unter anderem durch die Anwendung des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften, der die Überwachung durch die Zivilgesellschaft und die zuständigen Stellen gewährleistet.
EU-Charta der Grundrechte
Um eine wirksame Aufsicht der Einhaltung der Grundsätze der Charta zu ermöglichen, hat die Verwaltungsbehörde des Programms Europäischen Sozialfonds Plus 2021-2027 (ESF+) der Autonomen Provinz Bozen eine Kontaktstelle eingerichtet, die folgende Aufgaben hat:
- Überwachung der Konformität des Programms und ihrer Umsetzung mit den Bestimmungen der Charta; Prüfung eventueller Beschwerden über nicht konforme Vorgänge und/oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Charta und gegebenenfalls Einschaltung der zuständigen Stellen, auch um die wirksamsten Abhilfemaßnahmen zu ermitteln, die der Verwaltungsbehörde vorzulegen sind;
- bei festgestellten Verstößen gegen die Charta, für die notwendigen Folgemaßnahmen zu sorgen und gleichzeitig zu überprüfen, ob geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern;
- der Verwaltungsbehörde regelmäßig einen Bericht vorzulegen, damit bei Unregelmäßigkeiten das entsprechende Informationsverfahren beim Begleitausschuss eingeleitet werden kann.
Die Kontaktstelle für die Programm ESF+ 2021-2027 der Autonomen Provinz Bozen wurde innerhalb der Verwaltungsbehörde im Bereich Programmierung und Bewertung bestimmt und mit dem Dekret zur Einrichtung des Begleitausschusses ernannt. Die Kontaktstelle ist Frau Cristina Scaramuzza, pro-tempore Koordinatorin des Bereichs Programmierung und Bewertung.
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD)
Um eine wirksame Aufsichtsfunktion hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze des UNCRPD (United Nation Convention on the Rights of Persons with Disabilities) zu ermöglichen, hat die Verwaltungsbehörde:
- die Empfangskanäle zu überwachen, über die Beschwerden eingehen;
- gewährleistet eine Untersuchung der Beschwerde sowie die Beschlussfassung und Mitteilung einer Entscheidung über das Ergebnis der Untersuchung;
- erstattet dem Begleitausschuss jährlich Bericht über Beschwerden und Berichte über Verstöße, über die durchgeführten Bewertungen und Abhilfemaßnahmen sowie über die Umsetzung der Angaben im Leitfaden für die Programmverwaltungen 2021-2027, der von den zuständigen nationalen Behörden erstellt wurde.
Etwaige Beschwerden können über das bereitgestellte Formular an die E-Mail-Adresse esfbz@provinz.bz.it gesandt werden.
Anlagen:
- EU-Charta der Grundrechte
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Leitfaden für die Programmverwaltungen 2021-2027 (nur auf italienisch)
- FORMULAR FÜR BESCHWERDEN - Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der bisherige Verlauf
In Übereinstimmung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 über den Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft hat die Autonome Provinz Bozen Die Autonome Provinz Bozen - Europäischer Sozialfonds, einen gemeinsamen Fahrplan für ihre territoriale Referenzpartnerschaft ausgearbeitet, um die Anliegen der Akteure und potentiellen Begünstigten der zukünftigen ESF+-Kofinanzierung zu sammeln, aber auch um das Gebiet über den Stand der laufenden Verhandlungen auf europäischer und nationaler Ebene zu informieren (news). Partnerschaftsvergleich