Aufrufe und Aufforderungen
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In diesem Bereich der Webseite sind die offenen und abgeschlossenen Ausschreibungen des EFRE Programms der Autonomen Provinz Bozen sowie deren Ergebnisse veröffentlicht.
Offene Ausschreibungen und Aufrufe
Abgeschlossene Ausschreibungen und Aufrufe
Allgemeine Beschreibung
Die Achse 4 “Sicherer Lebensraum” hat die Reduzierung des hydrogeologischen Risikos sowie des Erosionsrisikos des alpinen Territoriums zum spezifischen Ziel.
Der Aufruf unterstützt folgende Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels:
- Sicherung und Steigerung der Resilienz der am meisten durch hydrogeologische und Erosionsrisiken gefährdeten Gebiete im alpinen Gelände;
- Integration und Entwicklung von Multirisiko-Präventionssystemen, auch über integrierte Frühwarnmechanismen und digitale Netzwerke.
Für diese fünfte Aufforderung zur Projekteinreichung stehen 226.000,00 Euro aus dem EFRE-Programm zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm sieht für die Umsetzung der Achse 4 „Sicherer Lebensraum“ vor, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen, die in diesen Themenbereich fallen, aufgrund ihrer institutionellen Zuständigkeit, nur Landesdienste als potentielle Begünstigte in Frage kommen können.
Daher hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 317 vom 12.05.2020 die Agentur für Bevölkerungsschutz und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung aufgefordert, Projektanträge über das elektronische System coheMON einzureichen, welche den Vorgaben des operationellen Programms entsprechen und zum Erreichen der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Ziele und Ergebnisse beitragen.
Begünstigte
Agentur für Bevölkerungsschutz und Amt für Geologie und Baustoffprüfung
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 317 vom 12.05.2020 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 20 vom 14.05.2020.
- Handbuch für potentielle Begünstige
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 17. August 2016) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 30.06.2020 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Von sieben eingereichten Projekten konnten, aufgrund Ausschöpfung der bereitgestellten finanziellen Mittel, sechs genehmigt werden. Wie im Aufruf vorgesehen bleibt die Rangliste auch nach Mittelausschöpfung bis zum 31.12.2021 bestehen. Vorhaben aus der Rangliste, können im Falle eventueller Einsparungen oder Ausfällen von Projekten oder falls zur optimalen Programmierung für diese Maßnahmen zusätzliche Landesmittel (overbooking) zur Verfügung gestellt werden, finanziert werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Dekret Nr. 18929/2020 vom 09/10/2020
Durch Einsparungen abgeschlossener Projekte konnte das letzte Projekt aus der Reserverangliste genehmigt werden:
Allgemeine Beschreibung
In Einklang mit dem Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“ (Externer Link) bezweckt die Autonome Provinz Bozen die Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien in den Kompetenzbereichen der öffentlichen Verwaltung zu stärken und dazu beizutragen die notwendigen Voraussetzungen für die Verbreitung des eGovernment und die vollständige Interoperabilität der diversen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu schaffen (umfassende Umsetzung von technologischen Standards und Instrumenten).
Der vorliegende Aufruf fördert die Einrichtung, Umsetzung und Entwicklung von:
- End2End Digitalisierung von eGovernment Diensten für Bürger und Unternehmen mittels verkürzter, vereinfachter, vollständig dematerialisierter und, falls diese behördenübergreifend sind, zwischen den öffentlichen Verwaltungen vereinheitlichter Prozeduren;
- Apps im Sinne der nationalen Vorgabe ‚mobile first‘. Die Nutzung muss auf den wichtigsten Gerätetypen (Smartphone, Tablet, usw.) und den wichtigsten Betriebssystemen (Android, iOS, usw.) gewährleistet sein;
- Shared Services im Sinne von zwischen verschiedenen öffentlichen Verwaltungen gemeinsam genutzten Dienstleistungen (Archivierung, Dokumentenmanagement, usw.).
Für diesen achten Aufruf zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm 2.515.000 Euro zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.
Alle Projektvorschläge müssen, außer in begründeten Fällen, Folgendes gewährleisten:
- Potenzierung der digitalen Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung, zur eigenen Nutzung und als öffentliches Eigentum;
- Kohärenz mit der IT-Referenzarchitektur des Landes, mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1236/2015 (Digitale Agenda für Südtirol: Genehmigung des Strategiepapiers "Südtirol Digital 2020“), mit der „Smart Specialisation Strategy – Südtirol“ und dem „Piano Triennale per l’Informatica nella Pubblica Amministrazione 2019-2021“ (AgID - Agenzia per l’Italia Digitale);
- Einhaltung des Art. 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 12.11.2011 „Decertificazione“. Alle der öffentlichen Verwaltung zugänglichen Informationen dürfen nicht abgefragt werden bzw. müssen automatisch vorausgefüllt werden;
- Verwendung der vorhandenen nationalen, bereits funktionierenden Plattformen (SPID; PagoPA, FatturaPA, usw.);
- Verwendung des Südtiroler eGovernment- Portals MyCivis und der dort angewandten Prinzipien und Policies.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Informationstechnik (Ansprechperson Klaus Pescollderungg).
Begünstigte
Landesdienste, deren abhängige Körperschaften und andere öffentliche Körperschaften in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol.
Die Förderintensität für die Vorhaben des vorliegenden Aufrufs wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten berechnet und ist wie folgt festgelegt:
- Landesdienste und deren abhängige Körperschaften: 100%
- andere öffentliche Körperschaften: 85%
Die verschieden hohe Förderintensität besteht aufgrund der Kofinanzierung auf Programmebene durch Landesmittel im Ausmaß von 15%.
Unterlagen
- Achter Aufruf Achse 2 Digitales Umfeld - eGov-Dienste
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1061 vom 11.12.2019 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 51 vom 19.12.2019
- Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“
- Vorlage für die Anlage "WBS-Struktur"
Weitere Informationen
Initiativen, deren Gesamtkosten weniger als 130.000,00 Euro (hundertdreißigtausend Euro) betragen, sind nicht förderfähig.
Die geförderten Projekte sollen bis zum 31.12.2022 vom Begünstigten durchgeführt werden.
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien - Version 4 vom 17. August 2016 durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Wichtig: Um einen Projektantrag einreichen und unterzeichnen zu können ist es notwendig, einen SPID oder gültige und aktivierte Bürgerkarte (CNS) zu haben und über einem dieser beiden Portale in coheMON einzusteigen!
Termine
Verlängerung Einreichtermin auf 31. Mai 2020!
Die Verwaltungsbehörde gibt bekannt, dass die Landesregierung im Sinne des aktuellen Landesnotfallpakets in der gestrigen Sitzung beschlossen hat, den Einreichtermin für den 8. Aufruf der Achse 2 "Digitales Umfeld" des operationellen Programms "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" EFRE 2014-2020 ( Maßnahme 2.2.2 eGovernment-Dienste) auf den 31. Mai 2020 zu verlängern.
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 31.05.2020 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von zwölf eingereichten Projekten konnten, aufgrund Ausschöpfung der bereitgestellten finanziellen Mittel, nur drei genehmigt werden. Wie im Aufruf vorgesehen bleibt die Rangliste auch nach Mittelausschöpfung bis zum 31.12.2021 bestehen. Vorhaben aus der Rangliste, können im Falle eventueller Einsparungen oder Ausfällen von Projekten oder falls zur optimalen Programmierung für diese Maßnahmen zusätzliche Landesmittel (overbooking) zur Verfügung gestellt werden, finanziert werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Dekret Nr. 18985/2020 vom 09.10.2020
Im Sinne des LG. Nr. 21 vom 17.11.2017, Art. 2 Abs.2 hat die Autonome Provinz Bozen Overbooking-Mittel für das EFRE-Programm zur Verfügung gestellt, womit die Voraussetzung geschaffen wurde, die in der Rangliste positiv bewerteten Projekte im Sinne der optimalen Programmumsetzung mit zusätzlichen Mitteln des Landes (overbooking) zu finanzieren.
Allgemeine Beschreibung
In Einklang mit dem Klimaplan Energie – Südtirol-2050 fördert die Autonome Provinz Bozen Initiativen zur Unterstützung der Verringerung des energetischen Verbrauchs in öffentlichen Gebäuden oder Strukturen, die öffentlich genutzt werden, sei es zum Wohnzwecke als nicht, sowie die Integration mit erneuerbaren Energiequellen.
Dieser vierte Aufruf der Achse 3 "Nachhaltige Umwelt" fördert die Einführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Energieeinsparung sowie die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ausschließlich in öffentlichen Gebäuden, die für den Wohnzweck bestimmt sind.
Für diesen Aufruf zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm 2,877 Mio. € zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.
N.B. Dem Ansuchen muss u.a. der Energieausweis des bestehenden Gebäudes, ausgestellt von der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus, beigelegt werden. Damit dieser rechtzeitig ausgestellt werden kann, muss der „Sondervordruck für Ansuchen Energieausweis für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude für eine Förderung laut EFRE 2014-2020“ mindestens 30 Tage vor dem Einreichdatum des EFRE-Förderantrages an die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus gesandt werden.
Auskünfte zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen Josef Alois Beltrami - 29.5. Amt für Energie und Klimaschutz.
Begünstigte
Dienste der Landesverwaltung und andere öffentliche Körperschaften
Weitere Informationen
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 200.000 €, maximal 3 Mio. €
Förderhöchstdauer der Projekte: 24 Monate, ausgenommen genehmigter Abweichungen.
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss wendet für die Bewertung der eingereichten Projektanträge die vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien an. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht anschließend das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 15.10.2019 um 12:00 Uhr.
Unterlagen
- Zusammenfassendes Informationsblatt
- Aufruf Achse 3 Nachhaltige Umwelt - Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden für Wohnzwecke (Beschluss der Landesregierung Nr. 550 vom 02.07.2019 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 28 vom 11.07.2019)
- Wichtiges zur Einreichung
- Förderfähigkeitsregeln
- Handbuch für Begünstigte
- Anleitungen zur Erstellung des eGov-Accounts
- Informationen für die Einholung des CUP-Codes
Ergebnisse
Von fünfzehn eingereichten Projekten konnten, aufgrund Ausschöpfung der bereitgestellten finanziellen Mittel, nur vier genehmigt werden. Wie im Aufruf vorgesehen bleibt die Rangliste auch nach Mittelausschöpfung bis zum 31.12.2021 bestehen. Vorhaben aus der Rangliste, können im Falle eventueller Einsparungen oder Ausfällen von Projekten oder falls zur optimalen Programmierung für diese Maßnahmen zusätzliche Landesmittel (overbooking) zur Verfügung gestellt werden, finanziert werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
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Im Rahmen der siebten Aufforderung der Achse 2 "Digitales Umfeld" verfolgt man das spezifische Ziel der Investitionspriorität 2 a "Ausbau des Breitbandzugangs und der Hochgeschwindigkeitsnetze und Unterstützung des Einsatzes neu entstehender Technologien und Netze in der digitalen Wirtschaft".
Zur Erreichung dieses Ziels soll die Maßnahme 2.1.1 mittels Anbindung an das Ultrabreitbandnetz (Geschwindigkeit mind. 100 Mbps) der Gewerbegebiete (Industrie und Handwerk), auch die der Peripherie mit schwacher Servicenachfrage, anhand der Entwicklung und Erweiterung der entsprechenden Telekommunikationsinfrastruktur für das Ultrabreitband“ vorgesehen und der Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Mobilfunknetzen über Glasfaserkabel (Sendemasten – Drahtlosverbindung) umgesetzt werden.
Für diese Aufforderung zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Die Beihilfeintensität wird auf der Grundlage des Beihilfenrahmens berechnet und beträgt 100% der zugelassenen Gesamtkosten des Projekts.
Zugangsvoraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben, die den Leitlinien für digitale Entwicklung in Südtirol (Südtirol Digital 2020) entsprechen.
Die Initiativen der vorliegenden Aufforderung müssen sich klar von jenen zum Breitbandausbau in den Gemeinden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol abgrenzen.
Begünstigte
Landesamt für Infrastrukturen der Telekommunikation
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 694 vom 27.08.2019 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 36 vom 05.09.2019
- Förderfähigkeitsregeln
- Handbuch für potentielle Begünstigte
- Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 17. August 2016) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 27.09.2019 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Von zwölf eingereichten Projekten konnten, acht Projekte genehmigt werden. Wie im Aufruf vorgesehen bleibt die Rangliste auch nach Mittelausschöpfung bis zum 31.12.2021 bestehen. Vorhaben aus der Rangliste, können im Falle eventueller Einsparungen oder Ausfällen von Projekten oder falls zur optimalen Programmumsetzung für diese Maßnahmen zusätzliche Landesmittel (overbooking) zur Verfügung gestellt werden, finanziert werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Dekret Nr. 5823/2020 vom 09.04.2020
Durch Einsparungen abgeschlossener Projekte konnten weitere drei Projekte aus der Reserverangliste genehmigt werden:
Dekret Nr. 6979 vom 29.04.2020
Durch Einsparungen abgeschlossener Projekte konnten weitere vier Teilprojekte der bereits genehmigten Projekte FESR2067, FESR2068, FESR2070 und FESR2071 genehmigt werden:
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen des fünften Aufrufs der Achse 1 „Forschung und Innovation“ gibt es 2 spezifische Ziele. Das erste ist auf die wissenschaftliche Forschung ausgerichtet und zielt auf den “Ausbau der Fähigkeiten, exzellente Ergebnisse im Bereich Forschung und Innovation zu erzielen” ab, das zweite hingegen ist auf die Innovation ausgerichtet und zielt auf die “Steigerung der Innovation in Unternehmen” ab.
Zur Erreichung dieser beiden Ziele sollen jeweils folgende dazugehörige Maßnahmen umgesetzt werden:
Investitionspriorität 1a)
- die Realisierung von Infrastrukturen, die zur Entwicklung des Landessystems der Forschung und Innovation beitragen, um die Gründung neuer innovativer Unternehmen
- förderfähig sind Vorhaben, die unter die Maßnahme 1.5.1 („Unterstützung von Forschungs-infrastruktur, die für die Landessysteme als kritisch/ausschlaggebend angesehen werden“) fallen, welche die Realisierung von Infrastrukturen betreffen. Ziel ist es, durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen, welche innovative Unternehmen begünstigen, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Landessystems der Forschung und Innovation zu leisten.
N.B. Das Operationelle Programm IWB EFRE 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sieht vor, dass Projektanträge in der Investitionspriorität 1a zur Steigerung des Outputindikators CO25 „Zahl der Forscher, die in verbesserten Forschungsinfrastrukturen tätig sind“ beitragen.
Investitionspriorität 1b)
- Projekte im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, die in Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen der Provinz Bozen durchgeführt werden.
- förderfähig sind Projekte, die unter die Maßnahme 1.1.4 „Unterstützung der Kooperationstätigkeiten im Bereich F&E zur Entwicklung neuer nachhaltiger Technologien, Produkte und Dienstleistungen“ fallen und in Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen der Provinz Bozen durchgeführt werden.
N.B. Das Operationelle Programm IWB EFRE 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sieht vor, dass Projektanträge in der Investitionspriorität 1b zur Steigerung des Outputindikators CO26 „Zahl der Unternehmen, die mit Forschungsinstitutionen kooperieren“ beitragen.
Für diesen fünften Aufruf zur Einreichung von Projekten wurden vom EFRE Programm insgesamt fünf Millionen Euro bereitgestellt.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:
- Energie und Umwelt;
- Lebensmitteltechnologien;
- Alpine Technologien;
- Naturpflege-Behandlungen und Medizintechnik;
- ICT und Automation;
- Kreativwirtschaft.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Innovation, Forschung und Universität (Ansprechperson Herr Franz Schöpf, Tel. 0471 413710)
Je nach Projekt und Initiative, der sie angehören, unterscheidet man verschiedene potentielle Begünstigte:
Begünstigte 1a:
- Forschungseinrichtungen und Wissenstransfereinrichtungen, die in der Provinz Bozen angesiedelt sind;
Begünstigte 1b:
- in jeder beliebigen Form gegründete kleine, mittlere und große Unternehmen, mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern die Forschungstätigkeit vorwiegend in Südtirol durchgeführt wird und die Unternehmen ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind in Kooperation mit mindestens einer Forschungs- und Wissenstransfereinrichtung der Provinz Bozen;
- Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und geeignete Strukturen aufweisen, um Forschungs- und Wissenstransferaktivitäten im Landesgebiet betreiben zu können, im Rahmen der Kooperation wie laut Absatz a).
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 400.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 2 Jahre
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 792 vom 24.09.2019 veröffentlicht im Amtsblatt der Region
Dem Projektantrag beizufügende zusätzliche Unterlagen:
- a) Projektbeschreibung mit Angaben zum Arbeitsplan und zu den Humanressourcen (max. 20 Seiten); - Vorlage vorhanden
- b) Zusammensetzung des Forschungsteams und Angabe des/r wissenschaftlichen Verantwortlichen und des Projektmanagers; - Vorlage vorhanden
- c) Lebensläufe des/r Verantwortlichen des Projektes und/oder des Projektmanagers deutsch, italienisch, - Vorlage vorhanden
- d) Kostenvoranschläge für Nettobeträge über 15.000,00 Euro;
- f) Erklärung der Unternehmensgröße laut Empfehlung 2003/361/CE der Europäischen Kommission; - Vorlage vorhanden
- g) Kooperationsvereinbarung; - Beispielmodell vorhanden - verpflichtende Anlage nur wenn zutreffend
- h) Berechnung Pauschalsatz Allgemeinkosten;
- i) jedes andere angeforderte Dokument, das für die Beurteilung des Vorhabens nützlich ist.
Wo vorhanden müssen die hier zur Verfügung gestellten Vorlagen zu den Anlagen verwendet werden.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Wichtig: Um einen Projektantrag einreichen und unterzeichnen zu können ist es notwendig, einen SPID oder gültige und aktivierte Bürgerkarte (CNS) zu haben und über einem dieser beiden Portale in coheMON einzusteigen!
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol und endet am 30.01.2019 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 31 eingereichten Projekten konnten 9 Projekte zur Finanzierung zugelassen werden. Eines davon wurde vom Begünstigten zurückgezogen. Das Genehmigungsdekret dazu ist über folgenden Link einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Die Achse 4 “Sicherer Lebensraum” hat die Reduzierung des hydrogeologischen Risikos sowie des Erosionsrisikos des alpinen Territoriums zum spezifischen Ziel.
Der Aufruf unterstützt folgende Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels:
- Sicherung und Steigerung der Resilienz der am meisten durch hydrogeologische und Erosionsrisiken gefährdeten Gebiete im alpinen Gelände;
- Integration und Entwicklung von Multirisiko-Präventionssystemen, auch über integrierte Frühwarnmechanismen und digitale Netzwerke.
Für diese fünfte Aufforderung zur Projekteinreichung stehen 2.451.000,00 Euro aus dem EFRE-Programm zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm sieht für die Umsetzung der Achse 4 „Sicherer Lebensraum“ vor, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen, die in diesen Themenbereich fallen, aufgrund ihrer institutionellen Zuständigkeit, nur Landesdienste als potentielle Begünstigte in Frage kommen können.
Daher hat die Landesregierung mit Beschluss 647 vom 30.07.2019 die Agentur für Bevölkerungsschutz und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung aufgefordert, Projektanträge über das elektronische System coheMON einzureichen, welche den Vorgaben des operationellen Programms entsprechen und zum Erreichen der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Ziele und Ergebnisse beitragen.
Begünstigte
Agentur für Bevölkerungsschutz und Amt für Geologie und Baustoffprüfung
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 647 vom 30.07.2019 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 32 vom 08.08.2019.
- Handbuch für potentielle Begünstige
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 17. August 2016) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 01.10.2019 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Von acht eingereichten Projekten konnten, aufgrund Ausschöpfung der bereitgestellten finanziellen Mittel, nur zwei genehmigt werden. Wie im Aufruf vorgesehen bleibt die Rangliste auch nach Mittelausschöpfung bis zum 31.12.2021 bestehen. Vorhaben aus der Rangliste, können im Falle eventueller Einsparungen oder Ausfällen von Projekten oder falls zur optimalen Programmierung für diese Maßnahmen zusätzliche Landesmittel (overbooking) zur Verfügung gestellt werden, finanziert werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Dekret Nr. 26813/2019 vom 30.12.2019
Im Sinne des LG. Nr. 21 vom 17.11.2017, Art. 2 Abs.2 hat die Autonome Provinz Bozen Overbooking-Mittel für das EFRE-Programm zur Verfügung gestellt, womit die Voraussetzung geschaffen wurde, die in der Rangliste positiv bewerteten Projekte im Sinne der optimalen Programmumsetzung mit zusätzlichen Mitteln des Landes (overbooking) zu finanzieren.
Dekret Nr. 993/2020 vom 29.01.2020
Dekret Nr. 5529/2020 vom 03.04.2020
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen der sechsten Aufforderung der Achse 2 "Digitales Umfeld" verfolgt man das spezifische Ziel der Investitionspriorität 2 a "Ausbau des Breitbandzugangs und der Hochgeschwindigkeitsnetze und Unterstützung des Einsatzes neu entstehender Technologien und Netze in der digitalen Wirtschaft".
Zur Erreichung dieses Ziels soll die Maßnahme 2.1.1 mittels Anbindung an das Ultrabreitbandnetz (Geschwindigkeit mind. 100 Mbps) der Gewerbegebiete (Industrie und Handwerk), auch die der Peripherie mit schwacher Servicenachfrage, anhand der Entwicklung und Erweiterung der entsprechenden Telekommunikationsinfrastruktur für das Ultrabreitband“ vorgesehen und der Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Mobilfunknetzen über Glasfaserkabel (Sendemasten – Drahtlosverbindung) umgesetzt werden.
Für diese Aufforderung zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm fast sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Die Beihilfeintensität wird auf der Grundlage des Beihilfenrahmens berechnet und beträgt 100% der zugelassenen Gesamtkosten des Projekts.
Zugangsvoraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben, die den Leitlinien für digitale Entwicklung in Südtirol (Südtirol Digital 2020) entsprechen.
Die Initiativen der vorliegenden Aufforderung müssen sich klar von jenen zum Breitbandausbau in den Gemeinden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol abgrenzen.
Begünstigte
Landesamt für Infrastrukturen der Telekommunikation
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 889 vom 11.09.2018 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 37 vom 13.09.2018
- Förderfähigkeitsregeln
- Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 17. August 2016) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 03.10.2017 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Von 11 eingereichten Projekten konnten 11 Projekte zur Finanzierung zugelassen werden. Das Genehmigungsdekret dazu ist über folgenden Link einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Die Achse 4 “Sicherer Lebensraum” hat die Reduzierung des hydrogeologischen Risikos sowie des Erosionsrisikos des alpinen Territoriums zum spezifischen Ziel.
Der Aufruf unterstützt folgende Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels:
- Sicherung und Steigerung der Resilienz der am meisten durch hydrogeologische und Erosionsrisiken gefährdeten Gebiete im alpinen Gelände;
- Integration und Entwicklung von Multirisiko-Präventionssystemen, auch über integrierte Frühwarnmechanismen und digitale Netzwerke.
Für diese vierte Aufforderung zur Projekteinreichung stehen 7.500.000,00 Euro aus dem EFRE-Programm zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm sieht für die Umsetzung der Achse 4 „Sicherer Lebensraum“ vor, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen, die in diesen Themenbereich fallen, aufgrund ihrer institutionellen Zuständigkeit, nur Landesdienste als potentielle Begünstigte in Frage kommen können.
Daher hat die Landesregierung mit Beschluss 741 vom 31.07.2018 die Agentur für Bevölkerungsschutz und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung aufgefordert, Projektanträge über das elektronische System coheMON einzureichen, welche den Vorgaben des operationellen Programms entsprechen und zum Erreichen der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Ziele und Ergebnisse beitragen.
Begünstigte
Agentur für Bevölkerungsschutz und Amt für Geologie und Baustoffprüfung
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 741 vom 31.07.2018 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 32 vom 09.08.2018.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 17. August 2016) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 21.08.2018 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Von sechs eingereichten Projekten konnten sechs genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen des vierten Aufrufs der Achse 1 „Forschung und Innovation“ gibt es 2 spezifische Ziele. Das erste ist auf die wissenschaftliche Forschung ausgerichtet und zielt auf den “Ausbau der Fähigkeiten, exzellente Ergebnisse im Bereich Forschung und Innovation zu erzielen” ab, das zweite hingegen ist auf die Innovation ausgerichtet und zielt auf die “Steigerung der Innovation in Unternehmen” ab.
Zur Erreichung dieser beiden Ziele sollen jeweils folgende dazugehörige Maßnahmen umgesetzt werden:
Investitionspriorität 1a)
- die Realisierung von neuen Infrastrukturen, die zur Entwicklung des Landessystems der Forschung und Innovation beitragen, um die Gründung neuer innovativer Unternehmen
- förderfähig sind Vorhaben, die unter die Maßnahme 1.5.1 („Unterstützung von Forschungs-infrastruktur, die für die Landessysteme als kritisch/ausschlaggebend angesehen werden“) fallen, welche die Realisierung von neuen Infrastrukturen außerhalb des Gemeindegebietes der Landeshauptstadt Bozen betreffen und von Gebietskörperschaften eingereicht werden. Ziel ist es, durch die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Gründung neuer innovativer Unternehmen begünstigen, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Landessystems der Forschung und Innovation zu leisten.
N.B. Das Operationelle Programm IWB EFRE 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sieht vor, dass Projektanträge in der Investitionspriorität 1a zur Steigerung des Outputindikators CO25 „Zahl der Forscher, die in verbesserten Forschungsinfrastrukturen tätig sind“ beitragen.
Investitionspriorität 1b)
- Projekte im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, die in Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen der Provinz Bozen durchgeführt werden.
- förderfähig sind Projekte, die unter die Maßnahme 1.1.4 „Unterstützung der Kooperationstätigkeiten im Bereich F&E zur Entwicklung neuer nachhaltiger Technologien, Produkte und Dienstleistungen“ fallen und in Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen der Provinz Bozen durchgeführt werden.
N.B. Das Operationelle Programm IWB EFRE 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sieht vor, dass Projektanträge in der Investitionspriorität 1b zur Steigerung des Outputindikators CO26 „Zahl der Unternehmen, die mit Forschungsinstitutionen kooperieren“ beitragen.
Für diesen vierten Aufruf zur Einreichung von Projekten wurden vom EFRE Programm insgesamt sechs Millionen Euro bereitgestellt.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:
- Energie und Umwelt;
- Lebensmitteltechnologien;
- Alpine Technologien;
- Naturpflege-Behandlungen und Medizintechnik;
- ICT und Automation;
- Kreativwirtschaft.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Innovation, Forschung und Universität (Ansprechperson Herr Dr. Franz Schöpf, Tel. 0471 413710)
Je nach Projekt und Initiative, der sie angehören, unterscheidet man verschiedene potentielle Begünstigte:
Begünstigte 1a:
- Gebietskörperschaften, die in der Provinz Bozen angesiedelt sind;
Begünstigte 1b:
- in jeder beliebigen Form gegründete kleine, mittlere und große Unternehmen, mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels- Industrie-, Handwerks- und Landwirtschafts-kammer Bozen eingetragen sind in Kooperation mit mindestens einer Forschungs- und Wissenstransfereinrichtung der Provinz Bozen;
- Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und geeignete Strukturen aufweisen, um Forschungs- und Wissenstransferaktivitäten im Landesgebiet betreiben zu können, im Rahmen der Kooperation wie laut Absatz a).
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 400.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 3 Jahre
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 546 vom 12.06.2018 veröffentlicht im Amtsblatt der Region
Dem Projektantrag beizufügende zusätzliche Unterlagen:
- a) Projektbeschreibung mit Angaben zum Arbeitsplan und zu den Humanressourcen (max. 20 Seiten); - Vorlage vorhanden
- b) Zusammensetzung des Forschungsteams und Angabe des/r wissenschaftlichen Verantwortlichen und des Projektmanagers; - Vorlage vorhanden
- c) Lebensläufe des/r Verantwortlichen des Projektes und/oder des Projektmanagers deutsch, italienisch, - Vorlage vorhanden
- d) Kostenvoranschläge für Nettobeträge über 15.000,00 Euro;
- f) Businessplan für die dem Projektende darauffolgenden drei Jahre;
- g) Absichtserklärung für die Gründung der BG, ZZG oder anderen Form des Zusammenschlusses (gilt nur für die Investitionspriorität 1b);
- h) jedes andere angeforderte Dokument, das für die Beurteilung des Vorhabens nützlich ist.
Wo vorhanden müssen die hier zur Verfügung gestellten Vorlagen zu den Anlagen verwendet werden.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Wichtig: Um einen Projektantrag einreichen und unterzeichnen zu können ist es notwendig, einen SPID oder gültige und aktivierte Bürgerkarte (CNS) zu haben und über einem dieser beiden Portale in coheMON einzusteigen!
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol und endet am 19.07.2018 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 29 eingereichten Projekten konnten 12 Projekte zur Finanzierung zugelassen werden. Das Genehmigungsdekret dazu ist über folgenden Link einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen des dritten Aufrufs der Achse 1 „Forschung und Innovation“ gibt es 2 spezifische Ziele. Das erste ist auf die wissenschaftliche Forschung ausgerichtet und zielt auf den “Ausbau der Fähigkeiten, exzellente Ergebnisse im Bereich Forschung und Innovation zu erzielen” ab, das zweite hingegen ist auf die Innovation ausgerichtet und zielt auf die “Steigerung der Innovation in Unternehmen” ab.
Zur Erreichung dieser beiden Ziele sollen jeweils folgende dazugehörige Maßnahmen umgesetzt werden:
Investitionspriorität 1a)
- Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, die innerhalb des NOI Techparks bereits bestehen oder derzeit realisiert werden,
- Realisierung von neuen Forschungsinfrastrukturen, die innerhalb des NOI Techparks bereits bestehen oder derzeit realisiert werden,
- Realisierung von Infrastrukturen, die zur Entwicklung des Landessystems der Forschung und Innovation beitragen, um die Gründung neuer innovativer Unternehmen, die durch öffentliche Körperschaften gefördert werden, auch mittels Netzwerkbildung, zu begünstigten.
N.B. Das Operationelle Programm IWB EFRE 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sieht vor, dass Projektanträge in der Investitionspriorität 1a zur Steigerung des Outputindikators CO25 „Zahl der Forscher, die in verbesserten Forschungsinfrastrukturen tätig sind“ beitragen.
Investitionspriorität 1b)
- Projekte im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, die in Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen der Provinz Bozen durchgeführt werden.
N.B. Das Operationelle Programm IWB EFRE 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sieht vor, dass Projektanträge in der Investitionspriorität 1b zur Steigerung des Outputindikators CO26 „Zahl der Unternehmen, die mit Forschungsinstitutionen kooperieren“ beitragen.
Für diesen dritten Aufruf zur Einreichung von Projekten wurden vom EFRE Programm insgesamt zwölf Millionen Euro bereitgestellt.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:
- Energie und Umwelt;
- Lebensmitteltechnologien;
- Alpine Technologien;
- Naturpflege-Behandlungen und Medizintechnik;
- ICT und Automation;
- Kreativwirtschaft.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Innovation, Forschung und Universität (Ansprechperson Herr Dr. Franz Schöpf, Tel. 0471 413710)
Je nach Projekt und Initiative, der sie angehören, unterscheidet man verschiedene potentielle Begünstigte:
Begünstigte 1a:
- Öffentliche Körperschaften, die in der Provinz Bozen angesiedelt sind;
- Hilfskörperschaften und Inhouse-Gesellschaften der Autonomen Provinz Bozen;
- Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und geeignete Strukturen aufweisen, um Forschungs- und Wissenstransferaktivitäten im Landesgebiet betreiben zu können;
- gesellschaftliche und konsortiale Formen der oben genannten Subjekte.
Begünstigte 1b:
- in jeder beliebigen Form gegründete kleine, mittlere und große Unternehmen, mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels- Industrie-, Handwerks- und Landwirtschafts-kammer Bozen eingetragen sind in Kooperation mit mindestens einer Forschungs- und Wissenstransfereinrichtung der Provinz Bozen;
- Forschungs- und Wissenstransfereinrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und geeignete Strukturen aufweisen, um Forschungs- und Wissenstransferaktivitäten im Landesgebiet betreiben zu können, im Rahmen der Kooperation wie laut Absatz a).
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 400.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 3 Jahre
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 916 vom 29.08.2017 veröffentlicht im Amtsblatt der Region
Dem Projektantrag beizufügende zusätzliche Unterlagen:
- a) Projektbeschreibung mit Angaben zum Arbeitsplan und zu den Humanressourcen (max. 20 Seiten); - Vorlage vorhanden
- b) Zusammensetzung des Forschungsteams und Angabe des/r wissenschaftlichen Verantwortlichen und des Projektmanagers; - Vorlage vorhanden
- c) Lebensläufe des/r Verantwortlichen des Projektes und/oder des Projektmanagers deutsch, italienisch, - Vorlage vorhanden
- d) Kostenvoranschläge für Nettobeträge über 15.000,00 Euro;
- f) Businessplan für die dem Projektende darauffolgenden drei Jahre;
- g) Absichtserklärung für die Gründung der BG, ZZG oder anderen Form des Zusammenschlusses;
- h) jedes andere angeforderte Dokument, das für die Beurteilung des Vorhabens nützlich ist.
Wo vorhanden müssen die hier zur Verfügung gestellten Vorlagen zu den Anlagen verwendet werden.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol und endet am 30.11.2017 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 42 eingereichten Projekten konnten 15Projekte zur Finanzierung zugelassen werden. Das Genehmigungsdekret dazu ist über folgenden Link einsehbar:
In Einklang mit dem Klimaplan Energie – Südtirol-2050 unterstützt die Autonome Provinz Bozen Initiativen zur Verringerung des energetischen Verbrauchs in öffentlichen Gebäuden oder Strukturen, die öffentlich genutzt werden, sei es zum Wohnzwecke als nicht, sowie die Integration mit erneuerbaren Energiequellen.
Die Vorhaben müssen eine wesentliche Optimierung der Energieeffizienzklasse der Gebäudehülle, gemäß den vorgesehenen Klima-Haus Bestimmungen, vorsehen. Die Energieeffizienzklasse, die erreicht werden muss, muss auf jeden Fall höher sein als die Energieeffizienzklasse des bestehenden Gebäudes.
Erforderliche Mindestvoraussetzung: Klima-Haus Klasse C, Effizienz der Gebäudehülle kleiner oder gleich 70 kWh/m²a.
Die bereitgestellten Mittel für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die für den Zweck bestimmt sind, öffentliche Dienstleistungen anzubieten, belaufen sich auf 4.000.000,00 Euro (vier Millionen Euro) und jene für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, die für den Wohnzweck bestimmt sind, belaufen sich auf 8.000.000,00 Euro (acht Millionen Euro).
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.
Projektanwärter werden aufgefordert den Aufrufstext aufmerksam durchzulesen!
Besonders zu beachten
Es muss u.a. ein Energieausweis des bestehenden Gebäudes ausgestellt von der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus dem Ansuchen beigelegt werden.
Damit dieser rechtzeitig ausgestellt werden kann, muss der „Sondervordruck für Ansuchen Energieausweis für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude für eine Förderung laut EFRE 2014-2020“ mindestens 30 Tage vor dem Einreichedatum des EFRE- Projektantrages an die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus gesandt werden.
Außerdem muss das Ausführungsprojekt von einem im Berufsalbum eingetragenen und befugten Techniker digital unterzeichnet beigelegt werden.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, des Amtes für Energieeinsparung (Ansprechperson Josef Alois Beltrami).
Begünstigte für Beiträge sind öffentliche Körperschaften.
Die Vorhaben müssen sich auf in der Provinz Bozen liegende Gebäude beziehen.
Die Vorhaben sind ihren Aktivitäten entsprechend nach einer genau definierten Terminplanung auszuarbeiten und müssen in der Regel in einem maximalen Zeitraum von 36 Monaten ab Datum der Genehmigung der Projekte vom Begünstigten durchgeführt und gezahlt werden.
Vorhaben, deren Gesamtkosten weniger als 200.000,00 Euro (zweihunderttausend Euro) und mehr als 3.000.000,00 Euro (drei Millionen Euro) betragen, sind nicht förderfähig.
Unterlagen
- Zusammenfassendes Informationsblatt
- Dritter Aufruf Achse 3 Nachhaltige Umwelt - Energetische Sanierung (Beschluss der Landesregierung Nr. 293 vom 21.03.2017 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 13 vom 28.03.2017)
- Förderfähigkeitsregeln
- Handbuch für Begünstigte
- Wichtiges zur Einreichung
Bewertungsverfahren
Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien - Version 4 vom 17. August 2016 durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 30.09.2017 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 26 eingereichten Projekten konnten 19 Projekte zur Finanzierung zugelassen werden. Das Genehmigungsdekret dazu ist über folgenden Link einsehbar:
- Dekret Nr. 5842/2018 vom 29.03.2018
- Dekret Nr. 7682/2018 vom 26.04.2018 (Projekt FESR3040)
- Dekret Nr. 7683/2018 vom 26.04.2018 (Projekt FESR3044)
- Dekret Nr. 7684/2018 vom 26.04.2018 (Projekt FESR3064)
- Dekret Nr. 18465/2018 vom 25.09.2018 (Projekte FESR3051 und FESR3061 - overbooking)
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen der fünften Aufforderung der Achse 2 "Digitales Umfeld" verfolgt man das spezifische Ziel der Investitionspriorität 2 a "Ausbau des Breitbandzugangs und der Hochgeschwindigkeitsnetze und Unterstützung des Einsatzes neu entstehender Technologien und Netze in der digitalen Wirtschaft".
Zur Erreichung dieses Ziels soll die Maßnahme 2.1.1 mittels Anbindung an das Ultrabreitbandnetzes (Geschwindigkeit mind. 100 Mbps) der Gewerbegebiete (Industrie und Handwerk), auch die der Peripherie mit schwacher Serviceanfrage, anhand der Entwicklung und Erweiterung der entsprechenden Telekommunikationsinfrastruktur für das Ultrabreitband umgesetzt werden.
Für diese Aufforderung zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Die Beihilfeintensität wird auf der Grundlage des Beihilfenrahmens berechnet und beträgt 100% der zugelassenen Gesamtkosten des Projekts.
Zugangsvoraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben, die den Leitlinien für digitale Entwicklung in Südtirol (Südtirol Digital 2020) entsprechen.
Die Initiativen der vorliegenden Aufforderung müssen sich klar von jenen zum Breitbandausbau in den Gemeinden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol abgrenzen.
Begünstigte
Landesamt für Infrastrukturen der Telekommunikation
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 621 vom 13.06.2017 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 vom 20.06.2017
- Förderfähigkeitsregeln
- Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 17. August 2016) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 18.08.2017 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Siebzehn Projekte wurden mit vorliegendem Aufruf genehmigt. Das Genehmigungsdekret dazu ist über folgenden Link einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Die Achse 4 “Sicherer Lebensraum” hat die Reduzierung des hydrogeologischen Risikos sowie des Erosionsrisikos des alpinen Territoriums zum spezifischen Ziel.
Der Aufruf unterstützt folgende Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels:
- Sicherung und Steigerung der Resilienz der am meisten durch hydrogeologische und Erosionsrisiken gefährdeten Gebiete im alpinen Gelände;
- Integration und Entwicklung von Multirisiko-Präventionssystemen, auch über integrierte Frühwarnmechanismen und digitale Netzwerke.
Für diese dritte Aufforderung zur Projekteinreichung stehen 5.000.000,00 Euro aus dem EFRE-Programm zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm sieht für die Umsetzung der Achse 4 „Sicherer Lebensraum“ vor, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen, die in diesen Themenbereich fallen, aufgrund ihrer institutionellen Zuständigkeit, nur Landesdienste als potentielle Begünstigte in Frage kommen können.
Daher hat die Landesregierung mit Beschluss 468 vom 02.05.2017 die Agentur für Bevölkerungsschutz und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung aufgefordert, Projektanträge über das elektronische System coheMON einzureichen, welche den Vorgaben des operationellen Programms entsprechen und zum Erreichen der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Ziele und Ergebnisse beitragen.
Begünstigte
Agentur für Bevölkerungsschutz und Amt für Geologie und Baustoffprüfung
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 468 vom 02.05.2017 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 19 vom 08.05.2017.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 17. August 2016) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 30.06.2017 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Von neun eingereichten Projekten konnten neun genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Diese Aufforderung zur Projekteinreichung für die Förderung von Vorhaben, welche den Leitlinien für die digitale Entwicklung in Südtirol (Südtirol Digital 2020) entsprechen, richtet sich an die Landesabteilung Informationstechnik.
Das eingereichte Vorhaben muss darauf abzielen, sämtliche Data Centers der öffentlichen Körperschaften des Landes in einem einzigen Data Center des Landes für Business Continuity und Disaster Recovery in Bozen zu konzentrieren und außerdem die Kopie der Leistungen und Daten in einem Data Center für Business Continuity vorzusehen, welches außerhalb der Stadtgemeinde Bozen untergebracht wird.
Für diese Aufforderung zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm 3.800.000,00 Euro zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.
Das eingereichte Projekt soll eine Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Informationstechnik (Ansprechperson Michele Tais).
Begünstigte
Landesabteilung Informationstechnik
Die Förderintensität für die Vorhaben des vorliegenden Aufrufs wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten berechnet und wurde mit 100% festgelegt.
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 266 vom 14.03.2017 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 12 vom 21.03.2017
- Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“
- Förderfähigkeitsregeln
Bewertungsverfahren
Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien - Version 4 vom 17. August 2016 durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 30.06.2017 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Ein Projekte wurde mit vorliegendem Aufruf genehmigt. Das Genehmigungsdekret dazu ist über folgenden Link einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
In Einklang mit dem Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“ (Externer Link) bezweckt die Autonome Provinz Bozen die Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien in den Kompetenzbereichen der öffentlichen Verwaltung zu stärken und dazu beizutragen die notwendigen Voraussetzungen für die Verbreitung des eGovernment und die vollständige Interoperabilität der diversen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu schaffen (umfassende Umsetzung von technologischen Standards und Instrumenten).
Der vorliegende Aufruf fördert die Einrichtung, Umsetzung und Entwicklung von:
- gemeinsam genutzten Dienstleistungen (Shared Services) von verschiedenen lokalen Verwaltungen (zum Beispiel Email, Ersatzarchivierung, Dokumentenmanagement, usw.) und Entwicklung von eGovernment-Dienstleistungen, eventuell in Form des Cloud-Systems (zum Beispiel interaktive Formulare);
- Protokollen für die Interoperabilität mit dem Ziel die elektronische Patientenakte auf Befunde, die elektronische Verschreibung und das elektronische Rezept auszudehnen, einschließlich der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die elektronische Patientenakte seitens der Bürger und des Hausarztes;
- einheitlichen digitalen Identitäten für ganz Südtirol und alle lokalen Körperschaften in Verbindung mit dem öffentlichen System der digitalen Identitäten (SPID);
- Apps für die Nutzung der Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung;
- Projekte zur Umsetzung von digitalen Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen sowie standardisierte Prozeduren für die Einreichung von Anträgen, Bescheinigungen und Meldungen, mittels geführter on-line-Prozeduren;
- Plattformen und Systeme zur Unterstützung von digitalen Verwaltungsabläufen welche vollständig dematerialisiert und mit dem Südtiroler eGovernment- Portal interoperabel sind.
Für diesen dritten Aufruf zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm 3.100.000 Euro zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.
N.B. Auf jeden Fall müssen die Projektanträge folgende Vorgaben einhalten:
- Verwendung oder Interoperabilität mit der Südtiroler Referenzarchitektur;
- Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen mittels der IT-Governance Südtirol;
- Kohärenz mit dem Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Informationstechnik (Ansprechperson Michele Tais).
Begünstigte
Landesdienste und andere öffentliche Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sowie die Autonome Region Trentino-Südtirol, wobei die unterstützten Vorhaben im Programmgebiet umgesetzt werden müssen.
Die Förderintensität für die Vorhaben des vorliegenden Aufrufs wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten berechnet und ist wie folgt festgelegt:
- Landesdienste (ausschließlich Abteilungen und Ämter): 100%
- andere öffentliche Körperschaften: 85%
Die verschieden hohe Förderintensität besteht aufgrund der Kofinanzierung auf Programmebene durch Landesmittel im Ausmaß von 15%.
Unterlagen
- Dritter Aufruf Achse 2 Digitales Umfeld - eGov-Dienste
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1141 vom 25.10.2016 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 44 vom 02.11.2016
- Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“
Weitere Informationen
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 75.000,00 Euro, höchstens 1.000.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 2 Jahre, ausgenommen genehmigter Abweichungen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien - Version 4 vom 17. August 2016 durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 05.05.2017 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von sechs eingereichten Projekten konnten fünf genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Die Achse 3 beinhaltet unter anderem die Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und von klimaschutzrelevanten Anpassungsmaßnahmen (Investitionspriorität 4e) mit dem Ziel des Ausbaus der nachhaltigen Mobilität in den städtischen Gebieten.
Zur Erreichung dieses Ziels werden im vorliegenden Aufruf folgende 2 Maßnahmen gefördert:
- Realisierung von Infrastrukturen und Verkehrsknotenpunkten für eine bessere kollektive Mobilität und umweltfreundliche Verteilung von Waren und entsprechende Transportsysteme.
- Intelligente Transportsysteme
Für diese zweite Aufforderung stehen insgesamt 16,3 Millionen Euro zur Verfügung (12,2 Mio. Euro für die erste und 4,1 Mio. Euro für die zweite Maßnahme).
Zugangsvoraussetzungen
Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm sieht für die Umsetzung der Achse 3 Nachhaltige Umwelt, Investitionspriorität 4e, als Begünstigte Dienste der Landesverwaltung, andere Körperschaften, STA sowie die Landesmobilitätsagentur vor. Aufgrund ihrer institutionellen, ausschließlichen Zuständigkeit hinsichtlich der oben genannten beiden Maßnahmen, ist es zweckmäßig die Südtiroler Transportstrukturen A.G. (STA) mit der Einreichung und Umsetzung der Projekte zu betrauen.
Begünstigte
Südtiroler Transportstrukturen A.G. (STA)
Unterlagen
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1049 vom 04.10.2016 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 41 vom 11.10.2016.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien - Version 4 vom 17. August 2016 durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol und endet am 04.11.2016 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von drei eingereichten Projekten konnten alle drei genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen des zweiten Aufrufs der Achse 1 "Forschung und Innovation" verfolgt man das spezifische Ziel der Investitionspriorität 1 b "Erschließung neuer Märkte für die Innovation".
Zur Erreichung dieses Ziels soll die Maßnahme 1.3.3 Unterstützung der Qualifizierung des wissensintensiven Dienstleistungsangebots mit hohem technologischen Mehrwert umgesetzt werden, wobei folgende 3 Initiativen förderfähig sind:
- Entwicklung und Potenzierung des wissensintensiven Dienstleistungsangebotes mit hohem technologischen Mehrwert sowie Instrumente zur Unterstützung von Innovationsprozessen in den Unternehmen sowohl in den Anfangsphasen (Early Stage) als auch in den Wachstums- und Entwicklungsphasen der Produkt- oder Prozessinnovation (mit besonderem Bezug auf die Spezialisierungssektoren aus Landesebene);
- Dienstleistungen mit hohem Wissensgehalt, mit dem Ziel, Netzwerke, Cluster sowie offene Innovation als für die Innovation wesentliche Instrumente zu fördern und zu stärken;
- Dienstleistungen und Instrumente zur Verbesserung des Transfers der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung und Innovation in kommerzielle Produkte und Dienstleistungen.
N.B. Die von den Begünstigten angebotenen Initiativen dürfen weder für den Begünstigten noch für die Zielgruppe, an welche die Dienstleistungen gerichtet sind, Staatsbeihilfen darstellen.
Für diesen zweiten Aufruf zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:
- Energie und Umwelt;
- Lebensmitteltechnologien;
- Alpine Technologien;
- Naturpflege-Behandlungen und Medizintechnik;
- ICT und Automation;
- Kreativwirtschaft.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Innovation, Forschung und Universität (Ansprechperson Herr Dr. Franzoso Michele, Tel. 0471 41 37 38)
Begünstigte
- Öffentliche Körperschaften in Südtirol;
- Ämter und Abteilungen der Autonomen Provinz Bozen
- Hilfskörperschaften und Inhouse-Gesellschaften des Landes Südtirol;
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die eine Vereinbarung mit der Provinz abgeschlossen haben;
- Interressensvertretende Wirtschaftsverbände oder deren Rechtssubjekte mit Rechtssitz in Südtirol;
Die Beihilfenintensität für die Begünstigten a), c), d), e) beträgt 85% der förderfähigen Kosten, jene für b) 100%.
Gesamtkosten des Projekts: min. 150.000,00 Euro - max. 1.000.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 3 Jahre
Unterlagen
- Zweiter Aufruf der Achse 1 F&I
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 933 vom 30. August 2016 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 36 vom 06.09.2016
Anlagen für Projekte
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien - Version 4 vom 17. August 2016 durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol und endet am 28.10.2016 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 16 eingereichten Projekten wurden 13 genehmigt. Die vollständige Liste der Projekte ist im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen der zweiten Aufforderung der Achse 2 "Digitales Umfeld" verfolgt man das spezifische Ziel der Investitionspriorität 2 a "Ausbau des Breitbandzugangs und der Hochgeschwindigkeitsnetze und Unterstützung des Einsatzes neu entstehender Technologien und Netze in der digitalen Wirtschaft".
Zur Erreichung dieses Ziels soll die Maßnahme 2.1.1 mittels Anbindung an das Ultrabreitbandnetzes (Geschwindigkeit mind. 100 Mbps) der Gewerbegebiete (Industrie und Handwerk), auch die der Peripherie mit schwacher Serviceanfrage, anhand der Entwicklung und Erweiterung der entsprechenden Telekommunikationsinfrastruktur für das Ultrabreitband umgesetzt werden.
Für diese zweite Aufforderung zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Die Beihilfeintensität wird auf der Grundlage des Beihilfenrahmens berechnet und beträgt 100% der zugelassenen Gesamtkosten des Projekts.
Zugangsvoraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben, die den Leitlinien für digitale Entwicklung in Südtirol (Südtirol Digital 2020) entsprechen.
Die Initiativen der vorliegenden Aufforderung müssen sich klar von jenen zum Breitbandausbau in den Gemeinden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol abgrenzen.
Begünstigte
Für die Maßnahme 2.1.1 der Prioritätsachse „Digitales Umfeld“ sieht obengenanntes operationelles Programm vor, dass aufgrund ihrer institutionellen, ausschließlichen Zuständigkeit, nur Landesdienste als potentielle Begünstigte in Frage kommen können.
Das Landesamt für Infrastrukturen der Telekommunikation hat gemäß Dekret des Landeshauptmannes Nr. 21 vom 25. Juni 1996 i.g.F. den institutionellen Auftrag, die Hauptleitungen und die letzte Meile des Landesglasfasernetzes in Südtirol zu realisieren.
Unterlagen
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 934 vom 30. August 2016 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 36 vom 06.09.2016.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien - Version 4 vom 17. August 2016 durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol und endet am 07.10.2016 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 18 eingereichten Projekten konnten alle 18 genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Die Achse 4 “Sicherer Lebensraum” hat die Reduzierung des hydrogeologischen Risikos sowie des Erosionsrisikos des alpinen Territoriums zum spezifischen Ziel.
Der Aufruf unterstützt folgende Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels:
- Sicherung und Steigerung der Resilienz der am meisten durch hydrogeologische und Erosionsrisiken gefährdeten Gebiete im alpinen Gelände;
- Integration und Entwicklung von Multirisiko-Präventionssystemen, auch über integrierte Frühwarnmechanismen und digitale Netzwerke.
Für diese zweite Aufforderung zur Projekteinreichung stehen 6.300.000,00 Euro aus dem EFRE-Programm zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm sieht für die Umsetzung der Achse 4 „Sicherer Lebensraum“ vor, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen, die in diesen Themenbereich fallen, aufgrund ihrer institutionellen Zuständigkeit, nur Landesdienste als potentielle Begünstigte in Frage kommen können.
Daher hat die Landesregierung mit Beschluss 623 vom 14.06.2016 die Agentur für Bevölkerungsschutz und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung aufgefordert, Projektanträge über das elektronische System coheMON einzureichen, welche den Vorgaben des operationellen Programms entsprechen und zum Erreichen der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Ziele und Ergebnisse beitragen.
Begünstigte
Agentur für Bevölkerungsschutz und Amt für Geologie und Baustoffprüfung
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 623 vom 14.06.2016 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 vom 21.06.2016.
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (Version 3) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 15.07.2016 um 12 Uhr.
Ergebnisse
Von zehn eingereichten Projekten konnten alle zehn genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
In Einklang mit dem Klimaplan Energie - Südtirol - 2050 fördert die Autonome Provinz Bozen Initiativen zur Unterstützung der Verringerung des energetischen Verbrauchs in öffentlichen Gebäuden oder Strukturen, die öffentlich genutzt werden, sei es zu Wohnzwecken als nicht, sowie die Integration mit erneuerbaren Energiequellen.
Der gegenständliche Aufruf fördert die Einführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Energieeinsparung sowie die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen in:
- öffentlichen Gebäuden, die für den Zweck bestimmt sind, öffentliche Dienstleistungen anzubieten;
- öffentlichen Gebäuden, die für den Wohnzweck bestimmt sind.
Für diesen ersten Aufruf zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm vier Millionen Euro für die Initiative a) und sechs Millionen Euro für die Initiative b) zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.
N.B. Es muss u.a. ein Energieausweis des bestehenden Gebäudes ausgestellt von der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus dem Ansuchen beigelegt werden.
Damit dieser rechtzeitig ausgestellt werden kann, muss der „Sondervordruck für Ansuchen Energieausweis für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude für eine Förderung laut EFRE 2014-2020“ mindestens 30 Tage vor dem Einreichedatum des EFRE- Projektantrages an die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus gesandt werden.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, dem Amt für Energieeinsparung (Ansprechperson Herr Josef Alois Beltrami).
Begünstigte
Dienste der Landesverwaltung sowie andere öffentliche Körperschaften
Unterlagen
- Erster Aufruf Achse 3 Nachhaltige Umwelt - Energetische Sanierung
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1279 vom 10.11.2015 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 46 vom 17.11.2015
Weitere Informationen
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 100.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 30 Monate, ausgenommen genehmigter Abweichungen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 29.04.2016 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 35 eingereichten Projekten konnten 16 genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sind im Genehmigungsdekret einsehbar:
- Dekret Nr. 21459/2016 vom 17.11.2016
- addendum versio FESR3030
- addendum versio FESR3032
- Dekret Nr. 5862/2017 vom 31.03.2017 - Ermittlung eventueller Nettoeinnahmen
- Dekret Nr. 10084/2017 vom 01.06.2017 - Berichtigung des Dekrets Nr. 5862/2017 vom 31.03.2017
Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen des ersten Aufrufs der Achse 1 „Forschung und Innovation“ gibt es 2 spezifische Ziele. Das erste ist auf die wissenschaftliche Forschung ausgerichtet und zielt auf den “Ausbau der Fähigkeiten, exzellente Ergebnisse im Bereich Forschung und Innovation zu erzielen” ab, das zweite hingegen ist auf die Innovation ausgerichtet und zielt auf die “Steigerung der Innovation in Unternehmen” ab.
Zur Erreichung dieser beiden Ziele sollen jeweils folgende dazugehörigen Maßnahmen umgesetzt werden:
- Unterstützung von Forschungsinfrastruktur, die für die Landessysteme als kritisch/ausschlaggebend angesehen werden
(N.B. diese Initiative umfasst zwei Arten von Projekten, die für die angewandte Forschung und die für neue Infrastrukturen) - Unterstützung der Kooperationstätigkeiten im Bereich F&E zur Entwicklung neuer nachhaltiger Technologien, Produkte und Dienstleistungen.
Für diesen ersten Aufruf zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen, sowie in einen der von der S3 Strategie festgelegten Fachbereiche fallen:
- Energie und Umwelt;
- Lebensmitteltechnologien;
- Alpine Technologien;
- Naturpflege-Behandlungen und Medizintechnik;
- ICT und Automation;
- Kreativwirtschaft.
Je nach Projekt und Initiative, der sie angehören, unterscheidet man verschiedene potentielle Begünstigte:
Begünstigte 1a)
- Forschungseinrichtungen und Wissenstransfereinrichtungen;
- die Einrichtungen und Hilfskörperschaften der Landesverwaltung;
- Lokalkörperschaften und andere öffentliche Einrichtungen, gesellschaftliche und konsortiale Formen der oben genannten Subjekte
N.B. Die Begünstigten müssen für die wissenschaftliche Forschung geeignete Strukturen aufweisen und ihren Sitz in der Provinz Bozen haben sowie ihre Forschungsaktivität im Landesgebiet betreiben.
Begünstigte 1b)
- in jeder beliebigen Form gegründete kleine, mittlere und große Unternehmen, mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind und in einer der folgenden Formen auftreten:
- in effektiver Kooperation untereinander,
- in effektiver Kooperation mit Unternehmen die nicht ihren Rechtssitz bzw. Produktionseinheit in der Provinz Bozen haben unter der Bedingung, dass letztere keine Förderung erhalten,
- in effektiver Kooperation mit mindestens einer Forschungs- und Wissenstransfereinrichtung
- Konsortien oder Konsortialgesellschaften, auch in Form von Genossenschaften, die aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen zusammengesetzt sind, die ihren Produktionsstandort in der Provinz Bozen haben und im Handelsregister der Handels- Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind; die Konsortien und die Konsortialgesellschaften, auch in Form von Genossenschaften, können u.a. auch aus Unternehmen bestehen, die nicht im Handelsregister der Handels- Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind, sofern ihre Beteiligungen am Konsortiums oder der Konsortialgesellschaft 40 Prozent nicht überschreiten.
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 500.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 3 Jahre, ausgenommen genehmigter Abweichungen
Unterlagen
- Erster Aufruf der Achse 1 F&I
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1081 vom 22.09.2015 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 39 vom 29.09.2015
- ISCO Sätze - Nota metodologica
Anlagen für Projekte der wissenschaftlichen Forschung a):
- 1a Projektbeschreibung in englischer Fassung
- 1b Zusammensetzung des Forscherteams
- 1c Wissenschaftlicher Lebenslauf deutsch, italienisch, englisch
- 1d Erklärungen (digital zu unterzeichnen)
- ex Art. 6 Muster einer Kooperationsvereinbarung
Anlagen für Projekte im Bereich der Innovation b):
- 1a technischer und wirtschaftlicher Bericht
- 1b Investitions- und Kostenplan
- 1c Erklärungen (digital zu unterzeichnen)
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino – Südtirol und endet am 26.02.2016 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von 35 eingereichten Projekten wurden 19 genehmigt. Die vollständige Liste der Projekte ist im Genehmigungsdekret einsehbar:
Allgemeine Beschreibung
Die Achse 4 “Sicherer Lebensraum” hat die Reduzierung des hydrogeologischen Risikos sowie des Erosionsrisikos des alpinen Territoriums zum spezifischen Ziel.
Der Aufruf unterstützt folgende Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels:
- Sicherung und Steigerung der Resilienz der am meisten durch hydrogeologische und Erosionsrisiken gefährdeten Gebiete im alpinen Gelände;
- Integration und Entwicklung von Multirisiko-Präventionssystemen, auch über integrierte Frühwarnmechanismen und digitale Netzwerke.
Für diese erste Aufforderung zur Projekteinreichung stehen fünf Millionen Euro aus dem EFRE-Programm zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm sieht für die Umsetzung der Achse 4 „Sicherer Lebensraum“ vor, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen, die in diesen Themenbereich fallen, aufgrund ihrer institutionellen Zuständigkeit, nur Landesdienste als potentielle Begünstigte in Frage kommen können.
Daher hat die Landesregierung mit Beschluss 859 vom 28.07.2015 die Abteilung Wasserschutzbauten, die Abteilung Brand- und Zivilschutz und das Amt für Geologie und Baustoffprüfung aufgefordert, Projektanträge über das elektronische System coheMON einzureichen, welche den Vorgaben des operationellen Programms entsprechen und zum Erreichen der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Ziele und Ergebnisse beitragen.
Begünstigte
Abteilung Wasserschutzbauten, Abteilung Brand- und Zivilschutz und Amt für Geologie und Baustoffprüfung
Unterlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 859 vom 28.07.2015 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 31/I-II vom 04.08.2015
Weitere Informationen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge anhand der vom Begleitausschuss genehmigten Bewertungskriterien (in italienischer Sprache) durch. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird von der Verwaltungsbehörde veröffentlicht.
Termine
Der Aufruf beginnt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 15.09.2015.
Ergebnisse
Von 6 eingereichten Projekten konnten insgesamt 5 genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte sowie das Genehmigungsdekret sind hier einsehbar.
Allgemeine Beschreibung
In Einklang mit dem Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“ bezweckt die Autonome Provinz Bozen mit gegenständlichem Aufruf die Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien in den Kompetenzbereichen der öffentlichen Verwaltung zu stärken und dazu beizutragen die notwendigen Voraussetzungen für die Verbreitung des eGovernment und die vollständige Interoperabilität der diversen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu schaffen (umfassende Umsetzung von technologischen Standards und Instrumenten).
Der vorliegende Aufruf fördert die Einrichtung, Umsetzung und Entwicklung von:
- gemeinsam genutzten Dienstleistungen von verschiedenen lokalen Verwaltungen und Entwicklung von eGovernment-Dienstleistungen;
- Protokollen für die Interoperabilität mit dem Ziel die elektronische Patientenakte auf Befunde, die elektronische Verschreibung und das elektronische Rezept auszudehnen, einschließlich der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die elektronische Patientenakte seitens der Bürger und des Hausarztes;
- einheitlichen digitalen Identitäten für ganz Südtirol und alle lokalen Körperschaften in Verbindung mit dem öffentlichen System der digitalen Identitäten (SPID);
- Apps für die Nutzung der Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung;
- Projekte zur Umsetzung von digitalen Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen sowie standardisierte Prozeduren für die Einreichung von Anträgen, Bescheinigungen und Meldungen, mittels geführter on-line-Prozeduren;
- Plattformen und Systeme zur Unterstützung von digitalen Verwaltungsabläufen welche vollständig dematerialisiert und mit dem Südtiroler eGovernment- Portal interoperabel sind.
Für diesen ersten Aufruf zur Projekteinreichung sind aus dem EFRE-Programm fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Projekte müssen die Bestimmungen des von der europäischen Kommission genehmigten operationellen Programms einhalten und zur Erreichung der darin festgelegten Ziele und Inhalte beitragen.
N.B. Auf jeden Fall müssen die Projektanträge folgende Vorgaben einhalten:
- Verwendung oder Interoperabilität mit der Südtiroler Referenzarchitektur;
- Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen mittels der IT-Governance Südtirol;
- Kohärenz mit dem Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“.
Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen, der Abteilung Informationstechnik (Ansprechperson Michele Tais).
Begünstigte
Landesdienste und andere öffentliche Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sowie die Autonome Region Trentino-Südtirol, wobei die unterstützten Vorhaben im Programmgebiet umgesetzt werden müssen.
Unterlagen
- Erster Aufruf Achse 2 Digitales Umfeld - eGov-Dienste
- Förderfähigkeitsregeln
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1280 vom 10.11.2015 veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 46 vom 17.11.2015.
- Strategiepapier „Südtirol Digital 2020“
Weitere Informationen
Gesamtkosten des Projekts: mindestens 75.000,00 Euro, höchstens 1.500.000,00 Euro
Förderhöchstdauer der Projekte: 36 Monate, ausgenommen genehmigter Abweichungen
Bewertungsverfahren: Der Lenkungsausschuss führt die Bewertung der eingereichten Projektanträge unter Anwendung der vom Begleitausschuss angenommenen Bewertungskriterien durch. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht das Ergebnis des Bewertungsverfahrens.
Termine
Die Ausschreibung beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol und endet am 04.03.2016 um 12:00 Uhr.
Ergebnisse
Von vier eingereichten Projekten konnten alle vier genehmigt werden. Die vollständige Liste der Projekte ist im Genehmigungsdekret einsehbar: