FAQ
- [Akkreditierung]
Braucht ein Konsortium, welches Weiterbildungskurse für ihre Mitglieder (bzw. für deren Angestellten) anbietet die Akkreditierung? Nein, in diesem Fall benötigt das Konsortium keine Akkreditierung.
- [Akkreditierung]
Für die Gesellschaften oder sonstige Organisationen, die allein oder in gemeinschaftlicher Form Weiterbildungen für die eigeneren Mitarbeiter anbieten, ist die Akkreditierung nicht vorgesehen. Ist die Akkreditierung seitens des Dachverbandes für Weiterbildungen, die sich an Mitarbeiter/Angestellte der Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes richten, notwendig? Können bei solchen Programmen trotzdem auch Personen aus weiteren Organisationen teilnehmen, die nicht Mitglieder des Dachverbands sind? Sofern die Einrichtung Bildungsprojekte umsetzt, die sich ausschließlich an Mitarbeiter der einzelnen Organisationen des Verbandes selbst richten, muss dieser nicht akkreditiert werden. Sollte sich die Bildungstätigkeit auch an Dritte richten, muss der Verband hingegen akkreditiert sein.
- [Akkreditierung]
Muss eine Einrichtung auch akkreditiert werden, wenn diese ein Projekt im Bereich Orientierung durchführen möchte? Ja, eine Einrichtung muss sich akkreditieren, sofern diese ein Projektträger für Orientierungs- und Bildungsprojekte, die sich an Dritte wenden, sein wird. Die öffentlichen oder privatrechtlichen Einrichtungen müssen den Akkreditierungsantrag innerhalb der im jeweiligen Projektaufruf angegebenen Frist einreichen und spätestens bei Beginn der Projekttätigkeit akkreditiert sein. Weitere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur ESF-Akkreditierung“ auf den Seiten 10 und 44.
- [Akkreditierung]
Welchen Wert muss die Stempelmarke haben, die im Portal CoheMon eingetragen werden muss, um den Akkreditierungsantrag zu übermitteln? Für Anträge, die den Ämtern der öffentlichen Verwaltung zwecks Erlass einer Verwaltungsmaßnahme durch telematischer Übermittlung vorgebracht werden, ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro erforderlich.
- [Akkreditierung]
Wie kann man auf das Online Portal für die Akkreditierung zugreifen? - Nach der Registrierung der Einrichtung auf dem Landessystem E-Gov, kann der Antrag online mittels dem Portal CoheMon ESF (https://fse-esf.egov.bz.it) in der Sektion „Akkreditierung“ gestellt werden.
- [Akkreditierung]
Gibt es eine Frist innerhalb der die Einrichtung den Akkreditierungsantrag einreichen muss? - Ab Eröffnung des Akkreditierungssystems bleibt dieses während der ganzen Programmperiode offen. Für den Akkreditierungsantrag ist keine allgemeine Frist vorgesehen. Die einzelnen Projektaufrufe können Fristen vorsehen. Zudem muss eine Einrichtung, die an einem Aufruf teilnimmt, bei Beginn der Projekttätigkeit akkreditiert sein muss. Weitere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur ESF-Akkreditierung“ auf Seite 44.
- [Akkreditierung]
Muss eine mit dem alten Akkreditierungssystem 2007-2013 akkreditierte Einrichtung einen neuen Antrag für die Akkreditierung für die Programmperiode 2014-2020 stellen? - Ja, die Einrichtung muss einen neuen Akkreditierungsantrag stellen.