Information und Kommunikation

Kommunikationsstrategie, Logo, Veröffentlichungen und Veranstaltungsinformationen.

Die Europäische Kommission sieht für jedes operationelle Programm eine eigene Kommunikationsstrategie vor. Dieses Dokument wurde vom Begleitausschuss genehmigt und ist hier einsehbar.

Die Begünstigten eines durch die Europäische Union kofinanzierten Projekts sind grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den entsprechenden Fonds hinzuweisen. Diesbezügliche Vorschriften sind im Artikel 115, Absatz 3 und im Anhang XII der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, sowie im Kapitel II und im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 festgelegt.

Eine zusammenfassende Beschreibung wird im folgenden Dokument zur Verfügung gestellt.

Zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich der Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds veröffentlicht das ESF-Amt nachfolgend eine Liste aller finanzierten Vorhaben und Begünstigten der Förderungen.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Verordnung (EU) 1303/2013 Art, 115 Absatz 2 und wird mindestens alle sechs Monate aktualisiert.

(Letzte Aktualisierung: 06/02/2023)

In house Vereinbarung

Ausschreibungen - Vergabe (ISOV Mitteilung Nr. 2 vom 05.01.2017)