Interreg Italien-Schweiz

Interreg Italien-Schweiz

Das Programm Interreg Italien-Schweiz fördert die grenzüberschreitende Kooperation im Grenzgebiet zwischen Italien und der Schweiz. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll die Entwicklung von grenzübergreifenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Tätigkeiten durch gemeinsame Strategien für eine nachhaltige territoriale Entwicklung stärken: Vier Regionen Italiens und drei Schweizer Kantone arbeiten gemeinsam an Lösungen für gemeinsame Herausforderungen. Konkret bedeutet dies, dass an jedem geförderten Projekt mindesten jeweils ein Partner aus der Schweiz und mindestens ein Partner aus Italien beteiligt sind.

Förderfähiges Gebiet:

  1. Für Italien, folgende grenzüberschreitende, aneinandergrenzende NUTS III-Regionen:
    • die Autonome Region Aostatal;
    • die Provinzen Como, Lecco, Sondrio, Varese (Region Lombardei);
    • die Provinzen Vercelli, Verbano-Cusio-Ossola, Biella und Novara (Region Piemont);
    • die Autonome Provinz Bozen.
  2. Für die Schweiz, folgende Grenzkantone:
    • der Kanton Tessin;
    • der Kanton Wallis;
    • der Kanton Graubünden.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Programmwebsite(Externer Link).

Als Grundlage für die neue Programmperiode 2021 2027 hat die Europäische Kommission das Dokument "Border orientation paper" verabschiedet.

Informationen zum Programm Interreg VI Italien-Schweiz sind in nächster Zeit auf der Programmwebsite verfügbar: http://interreg-italiasvizzera.eu/.

Programm Interreg Italien Schweiz 14 – 20 – dritter Aufruf: 7 Millionen zur Bekämpfung von Covid-19 im wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Bereich

Der dritte und letzte Aufruf des Programms Interreg Italien-Schweiz ist gestartet. Die Einreichung von Projektvorschlägen ist über das Informationssystem Siage bis Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel möglich.
Für Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden insgesamt 7 Millionen Euro auf italienischer Seite sowie 9 Millionen Franken auf Schweizer Seite zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel sind auf drei Schwerpunktbereiche aufgeteilt:

  1. Der erste betrifft die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (I Priorität des Programms) und stellt etwa 4 Millionen für die grenzüberschreitende Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen zur Verfügung.
  2. Der zweite Bereich stellt etwa 2 Millionen Euro zur Verfügung und betrifft Maßnahmen der gesellschaftlichen Integration im soziosanitären Bereich (IV Priorität des Programms).
  3. Der dritte Bereich, jener der grenzüberschreitenden Governance (V Priorität des Programms), fördert die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz und hält für die Finanzierung von Projekten etwa 1 Million Euro bereit.


Bei diesem Aufruf können sowohl Neue Projekte als auch Zusatzmodule von bereits genehmigten Projekten eingereicht werden. Am Aufruf als Partner beteiligen können sich sowohl öffentliche Körperschaften wie auch private Einrichtungen. Im Falle italienischer öffentlicher Körperschaften ist eine Deckung der Projektkosten zu 100% möglich.
Neue Projekte sind in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Gesellschaftliche Integration möglich. Pro Projekt kann ein öffentlicher Beitrag in Höhe von €350.000,00- (höchstens) bereitgestellt werden.
Zusatzmodule von bereits genehmigten Projekten können hingegen in allen drei genannten Bereichen (Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Gesellschaftliche Integration und Grenzüberschreitende Governance) eingereicht werden. Ein öffentlicher Beitrag in Höhe von €150.000,00- (höchstens) kann für solche Aktivitäten in Anspruch genommen werden.
Sowohl Neue Projekte als auch Zusatzmodule sollen Impulse und Gegenmaßnahmen im soziosanitären, wirtschaftlichen und institutionellen Bereich zur Bewältigung der Covid Pandemie darstellen.


Weitere Infos zum Aufruf sind in der Webseite des Programms abrufbar:
Info: www.interreg-italiasvizzera.eu

Im Rahmen des zweiten Aufrufes wurden nach Vollendung des Auswahlverfahrens 13 Projekte genehmigt und zur Finanzierung freigegeben. Davon weisen 2 Projekte einen federführenden Südtiroler Partner auf.

Es handelt sich dabei um folgende Projekte:

Achse Akronym Projektbeschreibung
5 – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Terra Das Management des Untergrundes und der darin enthaltenen Dienstleistungen stellt ein wesentliches Ziel bei der Verwaltung des Territoriums in Italien und in der Schweiz dar. Das Projekt zielt auf die Erarbeitung von Maßnahmen ab, die auf unterschiedlichen Ebenen zur Verbesserung bei der Verwaltung des Unterbodens bei Straßenbaustellen führen sollen.
5 – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Living ICH Entwicklung von grenzüberschreitenden Lösungen zur Förderung, Entfaltung, Verwaltung und zum Schutz des immateriellen Kulturerbes. Dieses wichtige gemeinsame Kulturerbe kennzeichnet nämlich das Grenzgebiet zwischen Italien und der Schweiz.

Vorstellung des Zweiten Aufrufs am 11. Juni 2019 in Bozen

Am 11. Juni 2019 findet eine Info-Veranstaltung zum Start des zweiten Aufrufes im Auditorium des Landhauses 2 in Bozen statt.

Der Aufruf ist vom 26. Juni bis zum 31. Oktober 2019 geöffnet und Projektideen können in folgenden Prioritäten eingereicht werden:

  • Achse 3 - Integrierte und nachhaltige Mobilität: Ziel ist es, im Grenzgebiet Lösungen für ein integriertes und nachhaltiges Transportsystem zu entwickeln, um den Emissionsausstoß zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu erhöhen
  • Achse 4 - Dienstleistungen für eine verstärkte Integration in den Gesellschaften: Ziel ist die Förderung der sozialen Integration und den Zugang zu Sozialdienstleistungen zu stärken, um die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit im Programmgebiet zu steigern
  • Achse 5 - Stärkung der grenzüberschreitenden Governance: Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltungen und Stakeholdern, um grenzüberschreitende Steuerungs- und Lenkungsstrukturen im Programmgebiet zu erhöhen.

Für den zweiten Aufruf stehen folgende finanzielle Mittel zur Verfügung:

Achse Italienische Mittel davon EFRE-Mittel davon staatliche Mittel

Mittel aus der Schweiz

(Mittel des Bundes + Mittel der Kantone)

Achse 3 7.396.067,30 € 6.204.549,64 € 1.191.517,66 € 3.078.539,90 CHF
Achse 4 6.049.512,13 € 5.262.375,88 € 787.136,25 € 622.165,43 CHF
Achse 5 4.073.176,45 € 3.526.057,27 € 547.119,18 € 6.242.090,21 CHF

Projektideen können über das Informationssystem "Siage" ab 12 Uhr des 26. Juni 2019 bis 12 Uhr des 31. Oktober 2019 eingereicht werden. Die Teilnahme ist privaten und öffentlichen Einrichtungen mit Sitz im Programmgebiet vorbehalten.

Um ein Projekt (Gesamtbudget zwischen 700.000 und 1.000.000 Euro) erfolgreich einreichen zu können, braucht es mindestens einen Partner aus Italien und einen aus der Schweiz.

Finanziert werden Projekte mit einer Dauer von nicht mehr als 24 Monaten. Die Finanzierung kann im Falle von öffentlichen Einrichtungen bis zu 100% der zugelassenen Kosten betragen (davon 85% EFRE und 15% staatlicher Anteil). Im Falle von privaten Einrichtungen darf die Finanzierung bis zu 85% die zugelassenen Kosten betragen (nur EFRE Beitrag). Der öffentliche Förderbeitrag für Schweizer Partner kann höchstens 50% der Gesamtkosten betragen.

Weitere Details zum Aufruf finden Sie auf der Website des Programms www.interreg-italiasvizzera.eu.

Im Juni 2019 startet der zweite Aufruf des Programms Interreg Italien-Schweiz. Vom 26. Juni ab 12 Uhr bis zum 31. Oktober um 12 Uhr können Projekte mit Dauer bis zu 24 Monaten über das Informationssystem "Siage" eingereicht werden.

Insgesamt stehen auf italienischer Seite öffentliche Beiträge in Höhe von etwa 18 Millionen Euro für die Finanzierung von Projekte zur Verfügung.

Der zweite Aufruf betrifft ausschließlich folgende Prioritäten des Programms (Achsen):

Achse Beschreibung Öffentliche Beiträge (ITA) zur Projektfinanzierung
Achse 3 Integrierte und nachhaltige Mobilität 8.000.000
Achse 4 Dienstleistungen zur sozialen Eingliederung 6.000.000
Achse 5 Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 4.000.000

Achse 3: Ziel ist, im Grenzgebiet Lösungen für ein integriertes und nachhaltiges Transportsystem zu entwickeln, um den Emissionsausstoß zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu erhöhen;

Achse 4: Ziel ist, die Förderung der sozialen Integration und den Zugang zu Sozialdienstleistungen zu stärken um die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit im Programmgebiet zu steigern;

Achse 5: Ziel ist, die Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltungen und Stakeholdern zu stärken, um die Zahl von grenzüberschreitenden Steuerungs- und Lenkungsstellen im Programmgebiet zu erhöhen.

Der maximale EFRE Zuschuss zur Projektfinanzierung beträgt € 700.000 für Projekte der Achsen 4 und 5 und € 1.000.000 für Projekte der Achse 3.

Die Finanzierung kann im Falle von öffentlichen Einrichtungen bis 100% der zugelassenen Kosten betragen (davon 85% EFRE und 15% staatlicher Anteil).

Der öffentliche Förderbeitrag für Schweizer Partner kann höchstens 50% der Gesamtkosten betragen.

Um ein Projekt einreichen zu können, braucht es mindestens einen Partner aus Italien und einen aus der Schweiz.

Weitere Details werden in den nächsten Wochen mit einem Dekret veröffentlicht.

Weiteren Informationen erhalten Sie auf der Website des Programms unter www.interreg-italiasvizzera.eu.

Im Rahmen des ersten Aufrufes wurden nach Vollendung des Auswahlverfahrens 69 Projekte genehmigt und zur Finanzierung freigegeben. Davon weisen 6 Projekte einen federführenden Südtiroler Partner auf:

Es handelt sich dabei um folgende Projekte:

Achse Akronym Projektbeschreibung
1Wettbewerbstätigkeit der Unternehmen Verdevale Planung und Prüfung von innovativen Methodologien für die Verwaltung grünen Flächen im städtischen Bereich
1Wettbewerbstätigkeit der Unternehmen BIPV meets history Integration von Solartechnologien in bereits bestehende Gebäuden, die sich unter Denkmalschutz befinden bzw. eine gewisse historische oder architektonische Bedeutung aufweisen
1Wettbewerbstätigkeit der Unternehmen Quaes Entwicklung von innovativen Lösungen zur Verbesserung der Qualität der Luft in den Schulen und in öffentlichen Gebaüden
3 Integrierte und nachhaltige Mobilität
Mobster Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität im touristischen Bereich
3Integrierte und nachhaltige Mobilität
Mentor Implementation des Konzeptes „mobility as a service“, wonach der Bürger ohne Unterbrechung Zugang auf unterschiedliche integrierte Mobilitätsleistungen haben
4 – Dienstleistungen zur sozialen Eingliederung Raggio di sole Förderung in Grenzgebieten der Entwicklung von angemessenen Betreuungsmodellen zur Unterstützung von Senioren und deren Familienangehörigen

Der zweite Aufruf startet in Juni 2019 und betrifft ausschließlich die Prioritäten des Programms (Achsen) 3, 4 und 5.

Die Frist zur Einreichung der Projekte des ersten Aufrufs des Programms Interreg ITA CH 2014 - 2020 ist am 31/10/2017 abgelaufen.

Das Programm, Interreg Italien Schweiz, das von der Europäischen Union mitfinanziert wird, soll die Entwicklung und die Kohäsion im Grenzgebiet ITA – CH (vier italienische Regionen und drei Schweizer Kantone) fördern und unterstützen. Lokale Ressourcen und die Besonderheiten beider Länder sollen gemeinsam genutzt werden, damit eine Stärkung der internationaleren Beziehungen erfolgen kann.

Die erste Ausschreibung des Programms Italien-Schweiz 2014 – 2020 hat mit der Eröffnung der ersten Phase der Interessenbekundung begonnen.

Die Bewerbungen beziehen sich auf eine der 5 folgenden Achsen Bezug:

  • Achse 1: Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen: Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Unternehmern und lokalen Akteuren anzuregen, um grenzübergreifende Wirtschaftsbeziehungen zu entwickeln;
  • Achse 2: Aufwertung des natürlichen und kulturellen Erbes: Ziel ist es, die Attraktivität des Gebietes durch die Aufwertung der natürlichen und kulturellen Ressourcen zu steigern und die nachhaltige und wirksame Nutzung der Wasserressourcen zu fördern;
  • Achse 3: integrierte und nachhaltige Mobilität: Ziel ist es, im Grenzgebiet Lösungen für ein integriertes und nachhaltiges Transportsystem zu entwickeln, um den Emissionsausstoß zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu erhöhen;
  • Achse 4: Dienstleistungen für eine verstärkte Integration in den Gesellschaften: Ziel ist die Förderung der sozialen Integration, den Zugang zu Sozialdienstleistungen zu stärken um die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit im Programmgebiet zu steigern;
  • Achse 5: Stärkung der grenzüberschreitenden Governance: Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltungen und Stakeholders, um grenzüberschreitende Steuerungs- und Lenkungsstrukturen im Programmgebiet zu erhöhen.

Die Interessensbekundung (synthetische Projektschilderung) sollte über das Informationssystem "Siage" bis zum 30. September 2016 eingereicht werden.

Im Herbst 2016 haben Informationsveranstaltungen stattgefunden, (eine Veranstaltung wurde in der Provinz Bozen abgehalten), um die Interessenten bei der Vorbereitung und Einreichung der Projekte zu unterstützen.

Sowohl das Einreichen der Interessensbekundung – erste Phase - als auch die Teilnahme an der Informationsveranstaltung – zweite Phase - waren erforderlich, um die Projektvorschläge (zweite Hälfte 2017) einreichen zu dürfen.

Die Teilnahme war für private und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Programmgebiet offen.

Um ein Projekt (Gesamtbudget zwischen etwa 500.000 und 2.000.000 Euro) erfolgreich einreichen zu dürfen, braucht es mindestens einen Partner aus Italien und einen aus der Schweiz.

Bei der dritten und letzten Phase (Fälligkeitsdatum 31 Oktober 2017) werden Projekte mit einer Dauer von nicht mehr als 18 Monaten oder Vorhaben, die zwischen 18 und 36 Monate in Anspruch nehmen, finanziert.

Die Finanzierung kann im Falle von öffentlichen Einrichtungen bis 100% der zugelassenen Kosten betragen (davon 85% EFRE und 15 % staatlicher Anteil).

Der öffentliche Interreg Projektbeitrag für Schweizer Partner kann höchstens 50% der Gesamtkosten erreichen.

Die finanzielle Ausstattung des ersten Aufrufes zur Projekteinreichung wurde vom Begleitausschuss festgelegt. Sie entspricht etwa 80% der gemäß Finanzplan des Programmes zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Insgesamt sind zum Ablaufdatum der Projekteinreichung (Oktober 2017) 170 Projektanträge eingetroffen. Sie sind folgendermaßen aufgeteilt:

  • 22 Projekte mit Projektdauer bis 18 Monate
  • 148 Projekte mit Projektdauer bis 36 Monate

Insgesamt sind 1.177 Partner einbezogen; davon 788 aus Italien und 389 aus der Schweiz. Auf italienischer Seite sind Lombardei und Piemont die am meisten beteiligten Regionen; Deren Begünstigte sind in etwa 80% der eingereichten Projekte vertreten. Auf Schweitzer Seite hingegen ist Kanton Tessin am meisten an den Projekten beteiligt; deren Partner sind in etwa 65% der eingereichten Maßnahmen vertreten.

Bei 6 genehmigten Projekten (Projektdauer zwischen achtzehn und sechsunddreißig Monaten) sind federführende Partner aus Südtirol vertreten.

Ergebnisse der Bewertung werden demnächst auf der Website des Programms www.interreg-italiasvizzera.eu veröffentlicht.

Die Programmstrategie wird in 5 Achsen, gegliedert, die die Interventionsbereiche widerspiegeln, in dem die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der beiden Seiten der Grenze sind, in der Lage erheblichen Mehrwert in den beiden Ländern zu addieren:

Mit Entscheidung EK(2015)9108 vom 9. Dezember 2015 hat die Europäische Kommission das Interreg Kooperationsprogramm V-A Italien-Schweiz für den Zeitraum 2014-2020 genehmigt.

Die entsprechenden Dokumente sind auf der Programmwebsite einsehbar.

Die Abteilung Europa der Südtiroler Landesverwaltung arbeitet seit Ende 2011 intensiv an der Vorbereitung der neuen Programmperiode 2014-2020. Die Einbindung einerseits des Koordinierungs- und Begleitausschusses für Regionalpolitik sowie andererseits der maßgeblichen Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner garantieren die Koordinierung der verschiedenen Verwaltungsbehörden, die Komplementarität sowie die Nutzung von Synergien zwischen Programmen, Zielen und Maßnahmen.

Die Webseite der Verwaltungsbehörde (Region Lombardei - nur in italienischer Sprache): www.interreg-italiasvizzera.eu (Externer Link) .

Verordnungen zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates - Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Externer Link)
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 - Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 (Externer Link)
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 (Externer Link)

Strategische Umweltprüfung SUP - Operationelles Programm für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Italien-Schweiz 2014-2020 - Bekanntmachung von Unterlagen

Im Sinne des Art. 6 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Landesgesetzes Nr. 2 vom 5. April 2007 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme wird bekannt gegeben, dass das SUP-Verfahren eingeleitet wurde. Zu diesem Zweck werden folgende Unterlagen zur Konsultation zur Verfügung gestellt:

Die entsprechenden Dokumente sind auf der Programmwebsite einsehbar.

Web Seite des Programms www.interreg-italiasvizzera.eu

Regionale Koordinierungsstelle für Bozen: Amt für europäische Integration, Gerbergasse 69, 39100 Bozen, Tel. 0471 413160.

Informationssystem SIAGE: siage@regione.lombardia.it

Helpdesk Nummer: 800131151

Förderperiode 2007-2013

  • Umweltfreundliche und nachhaltige Entwicklung
  • Innovation und Entwicklung wichtiger Wirtschaftsbereiche und der Transportnetze
  • Steigerung der Lebensqualität

Jede an einem grenzüberschreitenden Kooperationsprojekt interessierte öffentliche oder private Einrichtung, welche die nötigen Zulassungskriterien laut jeweiliger Maßnahme so wie im "Leitfaden des Programms: Gewöhnliche Projekte" angegeben, erfüllt, kann den Projektantrag für die Gewährung eines öffentlichen Beitrags ausfüllen.

Die Programmverwaltung obliegt der Zentralen Verwaltungsbehörde (Region Lombardei).