Verpflichtungen und Modulistik

 

In erster Linie müssen die folgenden, vom Begünstigten der Maßnahme unterzeichneten Dokumente bis zum 18.12.2022 an folgende zertifizierte Email-Adresse übermittelt werden: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it

2) Den aktualisierten Kostenplan der Arbeiten (QTE detaillierte Aufstellung der einzelnen Arbeiten/Gewerke mit allen Positionen) mit zeitlich gebundenen Baulosen (Siehe Art. 1 Verpflichtungserklärung) - BEISPIELVORLAGE

3) Den aktualisierten, ausführlichen Zeitplan der Arbeiten ("cronoprogramma") (Siehe Art. 2 Absatz C der Verpflichtungserklärung) - BEISPIELVORLAGE

Werden die Unterlagen nicht bis zum 18.12.2022 eingereicht, gilt das als fehlendes Einverständnis des Antragstellers laut Art. 4, Absatz 10, Buchstabe i, und die Finanzierung wird nicht bewilligt.

 

In zweiter Linie müssen die folgenden, vom Begünstigten der Maßnahme unterzeichneten Dokumente einen Monat vor Arbeitsbeginnmeldung an folgende zertifizierte Email-Adresse übermittelt werden: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it

10) Notarielle Vollmachtsurkunde mit Vertretung zugunsten des begünstigten Subjekts, ausgestellt von den anderen Berechtigten für die Übernahme der sich aus der vorgenannten Urkunde ergebenden Verpflichtungen und Auflagen (siehe Art. 4, Absatz 10 Buchstabe J der öffentlichen Bekanntmachung)

Die Dokumente sind an folgende zertifizierte Email-Adresse zu übermitteln: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it

 

Alle Selbsterklärungen müssen gemäß dem Dekret Nr. 445/2000 erstellt, digital unterzeichnet und von einer Kopie des Dokuments des Begünstigten begleitet sein.

 

Alle neuen Aktualisierungen des PNRR und der Dokumente werden auf dieser Web-Seite veröffentlicht.

 

Bitte beachten Sie die Bestimmungen von Art. 4 der Bekanntmachung.


FAQ

  1. Der in der Verpflichtungserklärung anzugebende „ID“ des Projektes ist die in der PEC-E-Mail mitgeteilte CUP-Nummer
  2. Bezüglich der Aktualisierung des Kostenplanes der Arbeiten (QTE) wir auf Artikel 6 (Ausgabenänderungen) und Artikel 15 der öffentlichen Bekanntmachung (Projektänderungen) verwiesen
  3. Das in Art. 1 anzugebende Datum ist das Datum, an dem das Projekt auf der Plattform Cassa Depositi e Prestiti veröffentlicht wurde