Zeitweilige Besetzung des Silvius-Magnago-Platzes

Allgemeine Beschreibung
Organisationen, die Interessen der Allgemeinheit vertreten, können für die Abhaltung von Veranstaltungen beim Generalsekretariat des Landes um Genehmigung zur zeitweiligen Besetzung des Silvius-Magnago-Platzes ansuchen. Zweck dieser Veranstaltungen ist es, gewisse Botschaften an die Institutionen zu richten, welche durch die umliegenden Landhäuser vertreten sind.
Jenen Antragstellern, die lediglich an die eigenen Mitglieder oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, wird die Nutzung des Platzes nicht erlaubt.
Zugangsvoraussetzungen
Die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes ist für verwaltungsexterne Akteure nur an Werktagen (Montag bis Freitag) gestattet.
Während der Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes, der für die Landesinstitutionen einen besonders repräsentativen Charakter hat, müssen Ordnung, Sauberkeit und Würde gewährleitstet werden.
Mit Einreichen des Antrags verpflichtet sich der Antragsteller oder die Antragstellerin, die Voranmeldung der öffentlichen Kundgebung bei der Quästur von Bozen vorzunehmen. Weiters müssen die allfälligen von derselben Behörde erteilten Vorgaben eingehalten werden.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie dürfen Veranstaltungen derzeit nur in statischer Form und unter Einhaltung von Maskenpflicht und Sicherheitsabstand stattfinden.
Notwendige Dokumente
- Nutzungsordnung für die Genehmigung der vorübergehenden Besetzung des Silvius-Magnago-Platzes
- Kopie eines gültigen Personalausweises
Verweis auf Gesetzesbestimmungen
Die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes wird vom Beschluss der Landesregierung vom 04.06.2021, Nr. 426 geregelt.
Des Weiteren findet der Einheitstext zur öffentlichen Sicherheit (insbesondere Art. 18, Königliches Dekret Nr. 773/1931) Anwendung.