Hinweisgeber von unerlaubten Handlungen (Whistleblower)

In diesem Abschnitt können die Bediensteten der Autonomen Provinz Bozen unerlaubte Handlungen melden, von denen sie in Kenntnis gekommen sind.

Als unerlaubte Handlungen gelten insbesondere Korruption und andere Straftaten, die sich gegen die öffentliche Verwaltung richten, Sachverhalte, die einen Vermögensschaden für die öffentliche Verwaltung bedingen, sowie Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere disziplinarrechtliche Bestimmungen.

Die Identität des Hinweisgebers wird streng vertraulich behandelt und ohne sein Einverständnis nicht bekannt gegeben, es sei denn, die Kenntnis ist für die Verteidigung des Beschuldigten unabdingbar. Hinsichtlich der Meldung besteht kein Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gemäß Art. 24 ff. des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17.

Für die Meldung wird ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt.

Die Meldung kann auf folgende Art und Weise erfolgen:

  • per E-Mail an die eigens eingerichtete Adresse: whistleblower@provinz.bz.it
  • auf dem Postweg: Der Umschlag muss VERSCHLOSSEN sein und ist mit der Beschriftung VERTRAULICH PERSÖNLICH versehen. Er wird an folgende Adresse gerichtet:

Autonome Provinz Bozen
Generalsekretariat des Landes
z. Hd. des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, 39100 Bozen

Man bittet, der Meldung die unterzeichnete Kopie von einem Ausweis beizulegen. Es wird empfohlen, Meldung und Ausweiskopie zu trennen und die Kopie des Dokuments in einem zweiten kleineren, verschlossenen Umschlag einzufügen. Man legt dann den kleineren in den größeren Umschlag. Dieser wird per Post versendet. Auf diese Weise kann die Identität des Hinweisgebers geschützt werden.

  • durch eine Erklärung, die mündlich in Gegenwart des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung abgegeben wird (es wird dazu eine schriftliches Protokoll verfasst)

Es werden auch anonyme Meldungen angenommen, diese müssen allerdings entsprechend ausführlich sein!

In Folge das Verfahren für die Bearbeitung der Meldungen: