Allgemeiner Bereich
Der Bereich Rechtsdienst übernimmt die Vertretung vor Gericht der Rechte und Interessen des Landes,der Landesbetriebe und -körperschaften sowie der jeweiligen Organe auch für die Streitigkeiten auf all jenen Sachgebieten, die nicht in die eigenständige Zuständigkeit des Vertragsamtes sowie des Amtes für Rechtsangelegenheiten des Territoriums fallen.
In der überwiegenden Mehrzahl der Verfahren ist die Landesverwaltung beklagte Partei.
Bei Streitfällen, die vor dem Verwaltungsgericht der Region Trentino-Südtirol - Autonome Sektion für die Provinz Bozen und vor dem Staatsrat angestrengt werden, handelt es sich um die Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen des Landes und der obgenannten Körperschaften.
Die vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeleiteten Verfahren betreffen sämtliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. die Zuweisung von Gewerbegründen, die Handelstätigkeit, die Gastwirtschaft, die Wirtschaftsförderung, die Wohnbauförderung, die Enteignung, die Vermögensverwaltung, Revisionen und Suspendierungen von Führerscheinen, die Anfechtung von Schulergebnissen, von Wettbewerben zur Besetzung von öffentlichen Stellen, von Wasserkonzessionen usw.
Was die Verfahren vor der Zivilgerichtsbarkeit anbetrifft, so handelt es sich größtenteils um Schadenersatzklagen (Straßenhalterhaftung, Bauerhaltung- und Bauaufträge, Vertragsklagen und Enteignungsentschädigungen, Haftung der Schulen für Schäden, die Schüler erleiden, Arbeitsprozesse usw.) sowie um Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen.
Die anwaltschaftliche Prozesstätigkeit äußert sich nicht nur in der Abfassung der Verteidigungsschriften in den von Dritten gegen das Land und die obgenannten Körperschaften angestrengten Klagen oder Rekursen oder von Klageschriften oder Rekursen, die vom Land gegen Dritte vorgebracht werden.
Hierzu gehört auch die Teilnahme an den Verhandlungen vor Gericht, die Ernennung von Parteisachverständigen und die fachliche Unterstützung eventuell beauftragter externer Rechtsanwälte. Dabei sorgt die Anwaltschaft auch für die kontinuierliche Information der von der Streitsache betroffenen Abteilungen über den Stand der Dinge, einschließlich der Beratung über die Zweckmäßigkeit des Anstrebens von Berufungsverfahren sowie einer außergerichtlichen Beilegung der Streitsachen, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben sollte.
In letzterem Fall wird - nach Einholen eines positiven Gutachtens der betroffenen Abteilung und der Ermächtigung durch die Landesregierung - der Abschluss des Vergleichsvertrages ausgearbeitet, wie mit der gegnerischen Partei vereinbart.
Nach erfolgtem Abschluss des Vergleiches, wird für die Durchführung desselben gesorgt und darauf geachtet, dass auch die gegnerische Partei ihren Teil der Abmachungen einhält und durchführt.