Rechtsberatung
Überprüfung von Rechtsvorschriften
Eine wesentliche Aufgabe der Anwaltschaft des Landes ist die Überprüfung und teilweise auch die Ausarbeitung der Rechtsvorschriften. Sie werden entweder von der Landesregierung in Form von Durchführungsverordnungen zu Landesgesetzen beschlossen und vom Landeshauptmann mit eigenem Dekret erlassen oder von der Landesregierung in Form von Regierungsvorlagen als Landesgesetzentwurf dem Landtag vorgelegt.
Die Überprüfung erfolgt zunächst in verfassungsmäßiger Hinsicht. Dabei wird geprüft, ob keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die zu untersuchenden Normen zu erheben sind, die etwa dann vorliegen können, wenn die Bestimmungen keinem im Autonomiestatut vorgesehenen Zuständigkeitsbereich des Landes zuzuordnen sind oder verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt werden.
Zu überprüfen und festzustellen ist ferner ihre Übereinstimmung mit den höherrangigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
Um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften in Aufbau und Form vereinheitlicht werden, hat die Anwaltschaft des Landes „Legistische Richtlinien“ ausgearbeitet, die im Rundschreiben des Generaldirektors vom 02.01.1997 enthalten sind.
Diese Richtlinien sind bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften strikt einzuhalten, um einen Mindeststandard an Gesetzgebungstechnik zu erreichen und auf diese Weise zur Verbesserung der Qualität der Landesgesetzgebung beizutragen.
Schulungen
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rechtsdienstes referieren im Rahmen von internen Fortbildungskursen für die Führungskräfte und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Landesverwaltung, der Schulen und auch für andere öffentliche Körperschaften.
Schulungen werden insbesondere auf folgenden Sachgebieten in allen drei Landessprachen angeboten:
- „Bürgerfreundlich formulieren - Legistik“: Diese Schulung besteht aus zwei Modulen, in denen der sprachliche Aspekt vom Amt für Sprachangelegenheiten und der rechtlich-gesetzgebungstechnische Aspekt von der Direktorin der Anwaltschaft behandelt wird,
- Formulierung von Beschlussanträgen,
- die Haftung der öffentlich Bediensteten und des Schulpersonals,
- die Verhängung von Verwaltungsstrafen,
- Grundsätze der Südtiroler Autonomie,
- das Verwaltungsverfahren,
- unrechtmäßige Inanspruchnahme von wirtschaftlichen Vergünstigungen,
- Aktenzugang und Datenschutz.
Verwaltungsrechtliche Beratung
Die Anwaltschaft ist für die verwaltungsrechtliche Beratung der Landesverwaltung zuständig. Die Beratung kann in drei Themenbereiche gegliedert werden:
Die Rechtsberatung des Bereichs Rechtsdienst erfolgt einzig und allein auf Anfrage der Abteilungen der Landesverwaltung, und zwar auf allen Sachgebieten, die nicht in die eigenständige Zuständigkeit der Bereiche Vertragsdienst sowie Rechtsdienst für das Territorium fallen.
Gutachten werden von fast allen Abteilungen der Landesverwaltung angefordert, von den drei Schulämtern sowie von den Schulen und sonstigen Hilfskörperschaften des Landes.
Grundsätzlich ist die Anwaltschaft des Landes nicht befugt, rechtliche Gutachten für Gemeinden oder andere eigenständige Körperschaften, wie Bezirksgemeinschaften und den Südtiroler Sanitätsbetrieb, zu erstellen.
Die Beratungstätigkeit betrifft querbeet sämtliche Sachgebiete des Rechts: das Zivil- und Strafrecht, das Europarecht, das Steuerrecht, das Handelsrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht, das Autorenrecht usw. und insbesondere das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht.
Eine Vielzahl von Gutachten betrifft spezifische Fragen zum Aktenzugang, zum Datenschutz, zur Verwaltungsvereinfachung und auch zum Verfahren zur Verhängung von Verwaltungsstrafen.
Ein besonderes Augenmerk wird beim Verfassen von Gutachten auf die Überprüfung und auf die Begutachtung der Landesbestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit den staatlichen und den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen gelegt. Dabei werden auch Fragen der Verfassungsmäßigkeit von staatlichen Bestimmungen und Landesbestimmungen sowie Fragen der gesetzmäßigen und verwaltungsmäßigen Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen erörtert.
Der Bereich Rechtsdienst erstellt auch die Gutachten über Vergleiche und über die Auflassung von Gerichtsverfahren.
Viele Rechtsberatungen werden auch mündlich und in direkter Absprache mit den zuständigen Ämtern erledigt. Die Rechtsberatung umfasst dabei zahllose weitere Akten und Verwaltungsverfahren betreffend Forderungsanmeldungen in Konkursverfahren, außergerichtliche Schadenersatzverfahren, Akten betreffend die Rückforderung von Krankenhauskosten, Widerruf und Rückforderung von Beiträgen und Wohnbauförderungen, Zuweisungsverfahren von Gewerbegebieten, Verhängung von Verwaltungsstrafen usw.
Die verwaltungsrechtliche Beratung leisten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Anwaltschaft des Landes, die sich ausschließlich mit Land- und Forstwirtschaft, Urbanistik, Landschafts- und Umweltschutz beschäftigen. Dieser Dienst kann nur von Ämtern und Abteilungen der Landesverwaltung in Anspruch genommen werden, wobei die Beratung entweder mündlich oder in Form von Rechtsgutachten in den folgenden Sachbereichen erfolgt:
- Pflanzenschutz
- Tierschutz
- Vermarktung und Hygiene von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Forstwesen
- Jagd
- Fischerei
- Bonifizierung
- Flurbereinigung
- Urlaub auf dem Bauernhof
- Agrargemeinschaften und Interessentschaften
- Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsrechte
- Immissionsschutz
- Lärmschutz
- Gewässerschutz
- Abfallwirtschaft
- usw.
Die Rechtsberatung in vertragsrechtlicher Hinsicht erfolgt nur auf Anfrage der Abteilungen der Landesverwaltung insbesondere in nachfolgenden Fällen:
- Auswahlverfahren der Auftragnehmer im Rahmen der Vergabeverfahren für Lieferung- und Dienstleistungsaufträge.
- Rechtliche Überprüfung der Entwürfe der Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Lieferung- und Dienstleistungsaufträgen, sowie für die öffentlichen Versteigerungen.
- Rechtsfragen, die mit der Verwaltung, Auflösung und Erneuerung der Verträge, in denen die Autonome Provinz Bozen Vertragspartei ist, zusammenhängen.
- Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für den An- und Verkauf von Liegenschaften.
- Rechtliche Überprüfung der Entwürfe von verschiedenen Vereinbarungen und Werkverträgen.
- Gutachten betreffend das Verwaltungsverfahren.