Vertragswesen

Die Anwaltschaft übernimmt die Vertretung vor Gericht der Rechte und Interessen des Landes, der Landesbetriebe und -körperschaften, sowie der jeweiligen Organe auch für die Streitigkeiten, die sich aus den öffentlichen Ausschreibungen und den abgeschlossenen Verträgen ergeben sollten.
Bei den Streitfällen, die vor dem Verwaltungsgericht - Autonome Sektion für die Provinz Bozen - und vor dem Staatsrat angestrengt werden, handelt es sich vordergründig um die Anfechtung der Wettbewerbsbekanntmachungen und der Maßnahmen betreffend die Zuschlagserteilung mit den entsprechenden Schadenersatzansprüchen, die Anfechtung der Maßnahmen mit welchen der Zugang zu den Verfahrensakten verweigert wurde und die Anfechtung der Maßnahmen mit welchen der Widerruf von gewährten Landesbeiträgen verfügt wurde.
Die beim ordentlichen Gericht eingeleiteten Streitverfahren behandeln vor allem Schadenersatzforderungen, Anerkennung der im Buchhaltungsregister eingetragenen Vorbehalte, Auflösung von Verträgen, Ersitzungsklagen, Räumungsklagen und Grundbuchbeschwerden. Diese Tätigkeit äußert sich in der Abfassung der Verteidigungsschriften in den von Dritten gegen das Land und den oben genannten Körperschaften angestrengten Klagen oder Rekursen, sowie in der Anfertigung von Klageschriften oder Rekursen, die vom Land gegen Dritte vorgebracht werden. Dazu gehört auch die Teilnahme an den entsprechenden Verhandlungen vor Gericht, die Ernennung von Parteisachverständigen und die Unterstützung eventuell beauftragter externer Rechtsanwälte.
Dabei sorgt die Anwaltschaft auch für die kontinuierliche Information der von der Streitsache betroffenen Abteilungen über den Stand der Dinge, inbegriffen die Beratung über die Zweckmäßigkeit des Anstrebens einer außergerichtlichen Lösung der Streitsache, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben sollte.
In letzterem Fall wird, nach Einholen eines positiven Gutachtens der betroffenen Abteilung und der Ermächtigung durch die Landesregierung, der Abschluss des Vergleichsvertrages, wie mit der gegnerischen Partei vereinbart, ausgearbeitet. Nach erfolgtem Abschluss des Vergleiches, wird für dessen Durchführung gesorgt und darauf geachtet, dass auch die gegnerische Partei ihren Teil der Abmachungen einhält und durchführt.