Rechts- und Verwaltungsterminologie
In Südtirol ist die deutsche der italienischen Sprache gleichgestellt; die Rechtsgrundlage dafür bilden Art. 99 und 100 des Sonderstatuts für die Region Trentino-Südtirol aus dem Jahr 1972.
Dies stellt eine besondere Herausforderung für die Rechts- und Verwaltungssprache dar: Die Institute des in Südtirol geltenden italienischen Rechts müssen korrekt im Deutschen wiedergegeben werden – und nicht immer ist der im deutschen, österreichischen oder schweizerischen Recht verwendete Begriff deckungsgleich.
Mit jeder Übersetzung ist daher ein mehr oder weniger großer Rechercheaufwand verbunden. Durch rechtsvergleichende Untersuchungen muss festgestellt werden, ob bzw. inwieweit ein in einer anderen deutschsprachigen Rechtsordnung verwendeter Begriff in Südtirol übernommen werden kann. Weichen die Rechtsinstitute zu sehr voneinander ab, muss dagegen für den deutschen Sprachgebrauch in Südtirol ein spezifischer Begriff erarbeitet werden, der vielleicht ungewohnt klingt, aber eine Signalwirkung hat: Achtung, das italienische Rechtsinstitut, das hiermit bezeichnet wird, ist mit jenen anderer deutschsprachiger Institute nicht identisch!
Im Jahr 1994 wurde auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 des DPR Nr. 574/1998 die Paritätische Terminologiekommission eingesetzt. Ihre Aufgabe bestand darin, die Rechts-, Verwaltungs- und sonstige Fachterminologie, die von den Organen, Ämtern und Konzessionsunternehmen des öffentlichen Bereichs verwendet wird, festzuhalten oder zu aktualisieren. Seitdem hat die TerKom vor allem Fachbegriffe aus dem Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Hochschulrecht erarbeitet und genormt.
Sie hat mit ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag geleistet, die Eindeutigkeit und Einheitlichkeit der in Südtirol verwendeten Rechts- und Verwaltungsbegriffe zu verbessern und damit letztendlich auch die Rechtssicherheit beim Gebrauch der deutschen Sprache in Südtirol.
In allen offiziellen Dokumenten, die in Südtirol in deutscher Sprache verfasst werden, müssen diese genormten Termini verwendet werden. Innerhalb der öffentlichen Verwaltung in Südtirol ist ihre Verwendung also Pflicht.
Die Entscheidungen der derzeit nicht mehr tätigen Terminologiekommission stehen im Abschnitt "Terminologieverzeichnisse" zum Herunterladen zur Verfügung.
Neue Rechts- und Verwaltungstermini werden inzwischen im Zuge einer Zusammenarbeit zwischen Eurac Research, Institut für angewandte Sprachforschung, und dem Amt für Sprachangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen erarbeitet und aktualisiert.
Die Rechts- und Verwaltungsterminologie kann in der Datenbank bistro abgerufen werden. Bistro, das Informationssystem für Rechtsterminologie des Instituts für Angewandte Sprachforschung von Eurac Research wurde 2001 im Auftrag der Autonomen Provinz Südtirol als Hilfsmittel für eine verbesserte Kommunikation, Textproduktion und Übersetzung entwickelt. 2013 begann die Arbeit an einer neuen, verbesserten Version von bistro, in Zusammenarbeit mit dem Servicebereich Information Technologies von Eurac Research und dem Amt für Sprachangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen. Bistro richtet sich nicht nur an Fachpersonen im Rechtsbereich und Fachübersetzerinnen und -übersetzer, sondern steht allen zur Verfügung, die Informationen zu den in Südtirol verwendeten Rechts- und Verwaltungstermini benötigen. Bistro enthält neben italienischen und deutschen Termini auch zahlreiche Termini in den ladinischen Idiomen (Grödner und Gadertaler Variante).
Der terminologische Datenbestand in bistro wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Er umfasst derzeit vor allem Einträge aus folgenden Fachgebieten:
• Europarecht
• Familienrecht
• Gesellschaftsrecht
• Handelsrecht
• Strafprozessrecht
• Strafrecht
• Verwaltungsrecht
• Völkerrecht
• Zivilprozessrecht
• Zivilrecht
Die von der Paritätischen Terminologiekommission für Südtirol genormten deutschen Termini sind in bistro grün markiert; so ist es einfacher, gleich den Term zu finden, der in offiziellen Dokumenten der Verwaltung verwendet werden soll.
Die Datenbank ist begriffsorientiert aufgebaut; so sind mehrere Benennungen für denselben Begriff und alle sprachlichen und rechtlichen Informationen dazu in einem Eintrag zusammengefasst.
Das Terminologieteam der Eurac legt die terminologischen Einträge in bistro nach den in der Terminologiearbeit üblichen Methoden an, unter Beachtung der Besonderheiten des Fachbereichs Recht. Nähere Informationen dazu finden Sie direkt auf der bistro-Seite der Eurac.
Sammelverzeichnis | Download |
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Terminologische Verzeichnisse 1-12: Termini in alphabetischer Reihenfolge |
Einzelne Verzeichnisse | Download |
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Verzeichnis Nr. 1 Amtsblatt Nr. 12 vom 22. März 1994 |
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Verzeichnis Nr. 2 Amtsblatt Nr. 12 vom 11. März 1994 |
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Verzeichnis Nr. 3 Amtsblatt Nr. 45 vom 8. Oktober 1996 |
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Verzeichnis Nr. 4 Amtsblatt Nr. 32 vom 22. Juli 1997 |
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Verzeichnis Nr. 5 Amtsblatt Nr. 45 vom 8. Mai 2001 |
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Verzeichnis Nr. 6 |
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Verzeichnis Nr. 7 |
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Verzeichnis Nr. 8 |
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Verzeichnis Nr. 9 |
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Verzeichnis Nr. 10 |
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Verzeichnis Nr. 11 |
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Verzeichnis Nr. 12 über vorgenommene Änderungen an bereits früher genehmigten Termini |