Richtlinien für eine geschlechtergerechte Sprache

Die Richtlinien für eine geschlechtergerechte Sprache (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 48 vom 2. Dezember 2021, Beiblatt Nr. 2) liefern die Grundlagen zur sprachlichen Gleichbehandlung in Rechtsvorschriften, Verwaltungstexten, Formularen und allgemeinen Texten. Sie enthalten konkrete Beispiele für die Anwendung der Paarform, für die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen sowie für Berufs-, Amts- und Funktionsbezeichnungen.

Falls Sie Fragen dazu haben oder Lösungsvorschläge für Ihre Texte suchen, ist Ihnen das Amt für Sprachangelegenheiten gerne behilflich.