Vertragstätigkeit
Abschluss von Verträgen
Über den Bereich Vertragsdienst sorgt die Anwaltschaft des Landes für den Abschluss von Verträgen betreffend Kauf, Verkauf und Tausch von Liegenschaften, die im Interesse des Landes sind, für die Begründung und/oder Abänderung von dinglichen Rechten, für die unentgeltliche Übergabe von Liegenschaften für institutionelle Zwecke an Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und anderen Körperschaften, für die Abfassung der Verträge in öffentlich-rechtlicher Form und die Eintragung in die Urkundensammlung der Verträge (Repertorium) und der einseitigen Rechtsakten, die der fiskalischen Registrierung unterliegen, für die Beratung, für die Streitsachen und für die außergerichtliche Streitbeilegung in Vertragsangelegenheiten.
Ist der Abschluss des Vertrages von der Landesregierung ermächtigt worden, wird die Urkunde laut den Bestimmungen des Notariatsgesetzes vorbereitet, mittels Unterzeichnung derselben vor dem Generalsekretär der Landesregierung oder vor der Direktorin bzw. dem Direktor des Bereichs Vertragsdienst oder deren Stellvertreter, welche die Funktion als Urkundsbeamten ausüben. Der Bereich Vertragsdienst übernimmt auch die Führung der Urkundensammlung.
Nach erfolgter fiskalischer Registrierung der Urkunde wird der Antrag für die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes zu Gunsten des Erwerbers sowie der Antrag für die Umschreibung im Gebäudekataster vorbereitet und beim zuständigen Grundbuchamt bzw. Katasteramteingereicht.
Fiskalische Registrierung der Verträge
Ausschließlich für die Verträge und für die im Interesse der Autonomen Provinz Bozen abgeschlossenen einseitigen Rechtsakten wird, nach erfolgter Unterzeichnung, für die termingerechte fiskalische Registrierung des Aktes gesorgt; dabei wird, vor allem im Falle einer unterschiedlichen Auslegung des anzuwendenden Tarifs, besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit der Agentur der Einnahmen gelegt. Zudem wird bereits bei der Abfassung des Vertrages den Vertragspartnern der Autonomen Provinz Bozen Beratung über die Möglichkeiten für ein Ansuchen einer Steuerbegünstigung angeboten, so zum Beispiel für die Landwirte und für die Erwerber einer Erstwohnung.
Beratung und Teilnahme an den Wettbewerbsverfahren
Die Anwaltschaft unterstützt die Abteilungen der Landesverwaltung über den Bereich Vertragsdienst bei der Durchführung der Wettbewerbsverfahren für Lieferungs- und Dienstleistungsaufträge. Diese Unterstützung betrifft die rechtliche Begutachtung der Auswahlverfahren sowie die Begutachtung und Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung der Teilnahmebedingungen. Zudem nimmt der Bereich Vertragsdienst, sofern erwünscht, als interne Rechtsberatung an den Sitzungen der Wettbewerbsbehörde teil.