Wahlsystem

Der Landtag wird laut Autonomiestatut nach dem Verhältniswahlsystem in allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Bürger, die 18 Jahre alt sind und mindestens vier Jahre ununterbrochen in der Provinz Bozen ansässig sind.

Die Wahlen zum Südtiroler Landtag erfolgten bis 2003 zusammen mit den Wahlen zum Trentiner Landtag im Rahmen der sogenannten Regionalratswahlen; die autonome Provinz Bozen und die autonome Provinz Trient waren in der autonomen Region Trentino-Südtirol zusammengeschlossen, deren gesetzgebendes Organ der Regionalrat ist.

Die Gewählten waren also zunächst einmal Abgeordnete des Regionalrates. Gleichzeitig bildeten aber die im Wahlkreis der Provinz Bozen Gewählten den Südtiroler Landtag, die im Wahlkreis der Provinz Trient Gewählten dagegen den Trentiner Landtag. Mit der Verfassungsreform von 2001 kam es zu einem Umbau des institutionellen Gefüges zwischen der Region einerseits und den beiden Provinzen andererseits. Demnach bilden nun die beiden autonomen Provinzen von Bozen und Trient die Region, sind also sozusagen deren tragende Säulen.

Die Abgeordneten werden seit 2003 als Abgeordnete zum Landtag gewählt, dem Landtag obliegen auch die Festlegung des Wahlrechtes sowie der Regierungsform. Auch die bisher ausschließlich der Region vorbehaltene Befugnis, hinsichtlich der Abänderung des Autonomiestatutes initiativ zu werden, steht substantiell den beiden Landtagen zu, da der Regionalrat, dem zwar weiterhin formell das Initiativrecht zusteht, nur auf Veranlassung der beiden Landtage und in Übereinstimmung mit dem von diesen eingebrachten Vorschlag beschließen kann.

Vergangene Wahlen

Wahlergebnisse in Südtirol seit 1998