Abläufe

Möchten Sie ein Video auf Ihre Website laden oder eine Newsletter einrichten? Gibt es Erweiterungen oder Änderungen auf Ihrer Website? Oder möchten Sie eine Facebook-Seite einrichten?

Auf dieser Seite finden Sie die Abläufe und Anlaufstellen:

Hochladen von Videos:

Alle Videos müssen zuerst auf dem Youtube-Kanal des Landes Südtirol hochgeladen und erst dann auf der Website eingebettet werden (Ausnahme: eigene Kanäle für eigene Organisationseinheiten wie Musikschulen oder Landesberufsschulen nach Absprache mit der Landespresseagentur - LPA). Videos werden nicht mehr über Redas auf der Website zur Verfügung gestellt!

  1. Anfrage an Presseamt/LPAangelika.schrott@provinz.bz.it.
  2. LPA prüft die Angemessenheit des Videos und gibt das OK und evtl. Empfehlungen an das Amt bzw. die Abteilung zurück.
  3. Das Amt bzw. die Abteilung beantragen selbst das Hochladen der Videos bei SIAG mittels Ticket und setzen das Presseamt in Cc zur Kenntnis.

Hochladen von MP3-Audiodateien:

Alle MP3-Dateien müssen über Soundcloud Land Südtirol hochgeladen werden.

  1. Anfrage an alessandro.veronesi@provinz.bz.it, Amt für ÖA und Kommunikation,
  2. Die Angemessenheit der Audiodatei wird vom Amt überprüft, Freigabe: angelika.schrott@provinz.bz.it.
  3. Bei positivem Gutachten: upload durch Alessandro Veronesi.

Anfrage Newsletter:

  1. Anfrage an camilla.preziati@provinz.bz.it, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (LPA)
  2. Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit gibt ein Gutachten ab und lässt eine Aufwandsschätzung von SIAG erstellen.
  3. Die Beauftragung zur Erstellung erfolgt durch das Amt für Öffentlichkeitsarbeit an das Technical Content Team SIAG.
  4. Die Privacy-Bestimmungen müssen ergänzt und an SIAG übermittelt werden. Die entsprechende Vorlage ist im Intranet abgelegt.

Registrierung Domains (URL und short URL):

  1. Die Anfrage für die Registrierung einer neuen Domain (URL und short URL) muss an die Zentralredaktion (ZR) gerichtet werden.
  2. Die Zentralredaktion gibt ein Gutachten ab.
  3. Bei positivem Gutachten erfolgt die Beauftragung zur Registrierung durch die Abteilung Informationstechnik.

Neue Webseiten:

Die Veröffentlichung neuer Webseiten müssen immer von der Abteilung Informationstechnik genehmigt werden, daher:

  1. Die Anfrage muss an den zuständigen Demand Manager der Abteilung Informationstechnik gerichtet werden.
  2. Der Demand Manager holt ein Gutachten bei der Zentralredaktion ein.
  3. Der Webpool vergibt dann die Prioritäten für die Umsetzung.

Inhaltliche Erweiterung bzw. Optimierung bestehender Webseiten:

Anfrage Social Media Kanäle:

  1. Die Anfrage ist an das Presseamt/LPA zu richten: angelika.schrott@provinz.bz.it.
  2. Das Presseamt überprüft die Angemessenheit der Anfrage und gibt Erstberatung (siehe auch Social Media Guidelines des Landes auf der Projektseite)
  3. Bei positivem Gutachten: Das Amt bzw. die Abteilung öffnet in Absprache mit dem Presseamt den Kanal und informiert die LPA regelmäßig über die Kommunikationstätigkeit.

 

Leichte Sprache: Anfrage um Übersetzung

1) Amt für Öffentlichkeitsarbeit gibt Gutachten ab und lässt eine Aufwandsschätzung von SIAG erstellen

2) Beauftragung zur Erstellung an SIAG durch das Amt für Öffentlichkeitsarbeit

1. Anfrage an renate.mayr@provinz.bz.it, Amt für ÖA und Kommunikation.
2. Die Angemessenheit wird von Amt für ÖA und Kommunikation überprüft und eine Erstberatung wird geboten.
3. Das Amt für ÖA und Kommunikation beauftragt das Büro „okay“ der Lebenshilfe Südtirol um Übersetzung und Prüflesen.
4. Die übersetzten Texte müssen vom zuständigen Amt/Abteilung freigegeben werden.
5. Das Büro „okay“ lädt die Texte ins Landeswebportal in Leichter Sprache hoch.

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