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Übermittelbare Vorschläge

Das Schulinformationssystem ist für die Bearbeitung folgender drei Arten von Vorschlägen zuständig:

  • Bedingter Vorschlag
    Bei einem bedingten Vorschlag handelt es sich um ein Vorhaben, das eine Investition und/oder Instandhaltung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder Vorschriften beinhaltet (z. B. neue Rechtsvorschriften, Schulreform, politische Entscheidungen, Anweisungen der Generaldirektion der Landesverwaltung).
  • Verbesserungsvorschlag
    Ein Verbesserungsvorschlag ist eine Anfrage für ein Vorhaben aufgrund eines Bedarfs des Benutzers oder Sachbearbeiters, für welche mindestens einer der drei unten aufgeführten Punkte oder eine Kombination davon erfüllt werden muss:
    • Investition
    • Verbesserung des bereits bestehenden technologischen Supports
    • Optimierung des entsprechenden Informationsflusses, der eventuell noch zu ermitteln ist, übergreifend für alle zu beteiligenden Interessensgruppen
  • Innovationsvorschlag
    Bei einem Innovationsvorschlag handelt es sich um ein Ad-hoc-Vorhaben, das eine wesentliche Investition erfordert und sich auf die Änderung des organisatorischen und technologischen Systems auswirkt, da auch die Entwicklung und Realisierung neuer Produkte, Organisationsabläufe und technologischer Anwendungen vorgesehen sind.

Mindestkriterien für die Auswahl von Vorhaben

Bei der Auswahl eines Verbesserungsvorhabens werden die drei nachfolgend aufgeführten Kriterien herangezogen:

  • Übereinstimmung mit dem objektiven Bedarf
  • übergreifende Funktion im Bildungssystem
  • Auswirkungen auf die Bürger

Nicht unter den Zuständigkeitsbereich des Schulinformationssystems fallen:

  • die ordentliche Wartung des technologischen Supports für das Informationssystem
  • die Dienstleistungen, die vom Call-Center der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol erbracht werden, gebührenfreie Rufnummer 800 046 116