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Brandschutzanforderungen für Garagen mit einer Grundfläche von nicht mehr als 300 m²

Richtlinie der „Zentraldirektion für die Vorbeugung und die technische Sicherheit“: DCPREV vom 18. Dezember 2020, Prot. Nr. 17496

Der nationale Feuerwehrkorp hat in Zusammenarbeit mit dem Verband „Rete delle Professioni Tecniche“ unverbindliche Richtlinien für Garagen, die unterhalb der Schwellenwerte lt. Anhang I zum DPR 151/2011 liegen, herausgegeben.

 

Diese Erläuterung erwies sich als notwendig, da mit dem Erlass des Ministerialdekretes vom 15. Mai 2020 „Approvazione delle norme tecniche di prevenzione incendi per le attività di autorimessa”, das Ministerialdekret vom 01.Februar 1986, in dem auch Vorschriften für Garagen die „unter dem Schwellenwert“ liegen vorhanden sind, aufgehoben worden ist. 

Die Bemerkungen beinhalten auch einige Klarstellungen hinsichtlich der Tabellen, die in der Vertikalen Technischen Vorschrift des MD 15/5/2020 vorhanden sind. 

Im Anhang finden Sie das Pdf der Richtlinie.

IB